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Im Zweifel gegen die Erben

Das Egger-Lienz-Gemälde "Die Wildbrethändlerin" wird nicht zurückgegeben.

Weil drei "Nachrücker" – unter anderem für die künftige Staatssekretärin Verena Remler – angelobt wurden, begann die GR-Sitzung im Stehen. Anschließend wurde die Kamera des ORF verbannt, das Stadtparlament wollte an diesem Abend nicht gefilmt werden.

Mit zehn Stimmen der ÖVP gegen die Stimmen der SPÖ und bei Stimmenthaltung von LSL und FPÖ beschloss der Lienzer Gemeinderat am 16. November, das Egger-Lienz-Bild "Die Wildbrethändlerin" nicht an die Erben zu restituieren. Lediglich Gemeinderat Stephan Tagger brach "aus Überzeugung" aus der VP-Linie aus und stimmte für die Rückgabe.

Schon früh in der Debatte zeichnete sich eine grundsätzlich unterschiedliche Auffassung zum Thema ab. Bürgermeister Hibler zweifelt nicht an der Identität der Erben und beruft sich zum einen auf die Rechtslage, die nur den Bund, nicht aber Gemeinden nach dem Restitutionsgesetz zur Rückgabe verpflichte.

Zum anderen sei nicht restlos geklärt, wer das Bild in den vierziger Jahren an das Dorotheum verkauft habe, wo es 1949 der Lienzer Unternehmer Emil Winkler ersteigerte. Er verkaufte es 1961 aus Geldnot um 20.000 Schilling der Stadt Lienz.

Brisant ist Winklers politischer Hintergrund. Er wurde 1938 von der Nazi-Kreisleitung als Lienzer Bürgermeister eingesetzt, war Egger-Lienz-Fan, realisierte während der NS-Zeit den Kauf von Schloss Bruck durch die Stadt und gründete dort das Egger-Lienz-Museum. Dies war Auftakt einer braun gefärbten Sammelleidenschaft, die vor einigen Jahren zur zweifelsfreien Restitution des Bildes "Totentanz" und zweier weiterer Werke des Lienzer Künstlers führte.

"Auch die Wildbrethändlerin ist ein Naziraubgut, darüber besteht kein Zweifel", erklärte Vizebürgermeisterin Elisabeth Blanik spürbar betroffen, "die Provenienzforschung belegt eindeutig, dieses Bild ist Raubgut. Es hat uns nie gehört, sondern steht den Erben zu. Wir müssen es zurückgeben, vielleicht nicht aus rechtlichen, aber aus moralischen Gründen. Wir sollten nicht nur an den Wert des Gemäldes denken, sondern an die Werte, für die wir eintreten."

Gemeinderat Gerwald Lentner, einziger Zeitzeuge im Gremium, sprach von einem "doppelten braunen Mief" der auch dem aktuellen Restitutionsfall anhafte. Zunächst sei die Wildbrethändlerin nachweislich den Eigentümern gestohlen worden und dann unter ebenfalls anrüchigen Umständen in den Besitz der Stadt gekommen. Lentner war es auch, der für die SPÖ den Antrag zur Restitution stellte.

Er wurde abgelehnt.

Hintergründe zu diesem Restitutionsfall lesen Sie hier.

Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

3 Postings

wolf_C
vor 13 Jahren

ja, es ist unmöglich eine entscheidung aus dem stand heraus gewissermaßen zu treffen; sie wäre immer die falsche; wie sagt man doch so schön wenn sich zwei nicht einer meinung sind : es gibt drei wahrheiten, die deine die meine und eine die wir beide nicht kennen...; der herr bürgermeister kann nix für ein unzureichendes gesetz, kann nix für die geschichte, kann nix für wertvolles gemeindeeigentum...;

zuerst muß die grundsatzentscheidung über die weitere haltung von lienz zu egger-lienz getroffen werden, solange dies nicht der fall ist, bleibt jede entscheidung eine falsche...

 
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nasowas
vor 13 Jahren

Ja, diese Entscheidung hätte ich nicht treffen wollen. Allerdings gibt es auch in den Restitutionsfällen nicht nur schwarz und weiß (oder rot?), sondern viele Grautöne zwischendrin. Wenn nicht geklärt ist, wer das Bild zur Versteigerung gegeben hat, könnten es ja – rein theoretisch – auch die Erben selbst oder ein Beauftragter gewesen sein? Eben weil das nicht zu klären ist, war die Entscheidung richtig. Sollten doch noch Unterlagen auftauchen, kann ja noch einmal abgestimmt werden, das letzte Wort muss das nicht gewesen sein. Wenn das Bild aber einmal zurückgegeben ist, nützen auch neue Erkenntnisse zu Gunsten der Stadt nichts.

 
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boarium
vor 13 Jahren

Eine schwere Entscheidung, die sich auch im knappen Ergebnis widerspiegelt. Wenn selbst in moralischer Hinsicht eine Ablehnung oder Annahme der Restitution eine Frage der Diskussion ist, dann ist in dieser Situation kein Mandatar um sein Amt zu beneiden - denn es werden wohl noch (auch verständliche) Reaktionen auf diese Entscheidung folgen, die nicht gerade erfreulich sein werden. Ich hoffe nur, dass sich der Ton nicht allzu verschärft, von allen Seiten...

 
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