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„In 90% der Fälle wird Frieden herrschen“

Hermann Kuenz erklärt das neue Agrargesetz. 50 Osttiroler Agrargemeinschaften sind betroffen.

"Mit dem Bewirtschaftungsübereinkommen können Gemeinden und Agrargemeinschaften selbst über die zukünftige Zusammenarbeit entscheiden", ist sich der Landtagsabgeordnete Hermann Kuenz sicher. Foto: Dolomitenstadt/Egger
"Mit dem Bewirtschaftungsübereinkommen können Gemeinden und Agrargemeinschaften selbst über die zukünftige Zusammenarbeit entscheiden", ist sich der Landtagsabgeordnete Hermann Kuenz sicher. Foto: Dolomitenstadt/Egger
Vergangenen Donnerstag einigte sich die Tiroler Landesregierung auf das neue Tiroler Flurverfassungslandesgesetz. Der Landtagsabgeordnete Hermann Kuenz bezeichnet sich als "wesentlichen Verhandler" dieser neuen "Spielregeln". Am Montag, 7. April, lud der Klubobmann-Stellverteter der Volkspartei zu einem Pressegespräch, in dem er die wichtigsten Fragen klärte. Die Verfahren rund um die Frage, was eine Gemeindegutsagrargemeinschaft ist und was nicht, laufen schon seit 2010. "Bei diesen Feststellungen ändert sich mit dem neuen Gesetz nichts", startete Kuenz. Von insgesamt 400 Osttiroler "bäuerlichen Gemeinschaften" wurden bis dato 50 Gemeindegutsagrargemeinschaften festgestellt – die Verfahren dazu laufen allerdings noch. "Von der neuen Gesetzesnovelle sind im Bezirk diese 50 betroffen, bei der Feststellung selber ändert sich nichts", so Kuenz. Die von den Haller'schen Urkunden betroffenen Agrargemeinschaften bilden dabei keine Ausnahme. Die größte Rolle in der neuen Gesetzgebung spielt der Substanzverwalter. Er muss Mitglied des Gemeinderates sein, wird von ihm gewählt und ist auch an seine Beschlüsse gebunden – er kann, muss aber nicht der Bürgermeister sein. Als Organ der Agrargemeinschaft hat der Substanzverwalter viele Rechte – er entscheidet ausnahmslos über alle nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen, beispielsweise über Skipisten oder Schottergruben. Außerdem übernimmt er alle Finanzen und Abrechnungen. Den zukünftigen Substanzverwaltern, die für ihre Aufgabe auch entlohnt werden, rät Kuenz, der auch als Mediator bereit stehen will, demütig in die erste Agrargemeinschaftsversammlung zu gehen: "Viele Landwirte haben Jahrzehnte in diesen Konstruktionen für einen Pappenstiel gearbeitet." Beitragsbild-Kuenz-Hermann Den Bauern bleibt somit das Nutzungsrecht der Agrargemeinschaften. In Osttirol sind laut Kuenz rund 98% der betroffenen Flächen Almen, Wälder oder unnütze Flächen – diese stehen den Bauern weiterhin zur Bewirtschaftung bereit. Der Überling, beispielsweise aus Holzerträgen, geht an die Gemeinden. Der Dölsacher ÖVP-Politker glaubt allerdings nicht, dass plötzlich "Millionen an die Gemeinden fließen". Außerdem können die Gemeinden mit den Agrargemeinschaften Verträge abschließen – in diesem Punkt verspricht sich Kuenz großen Gestaltungsspielraum, der auch die Lösung des Konflikts bringen soll: "Es hängt von den Beteiligten in den Dörfern ab – ich bin aber überzeugt, dass in 90% der Fälle Frieden herrschen wird und die Rechtsanwälte weniger Arbeit haben werden." Als größtes Problem im Tiroler Flurverfassungslandesgesetz sieht Kuenz die "Stichtagregelung". Alles was bis zum 28. November 2008 an Überlingen nicht an die Mitglieder ausbezahlt wurde, geht nun an die Gemeinde über. "Diese Lösung ist zwar nicht gerecht, es war aber die einzig richtige", glaubt Kuenz. Die Novelle, die laut Kuenz Sprengstoff für die Regierungskoalition enthalten hat, soll im Mai-Landtag beschlossen werden. "Das Gesetz wird angefochten werden", rechnet der Bauernbündler mit Widerstand von Opposition und Interessensvertretern. Allerdings ist sich der Landwirt sicher, dass in den letzten Jahrzehnten kein Gesetz so stark verhandelt und geprüft wurde, wie das neue Agrargesetz. "Es gab Kritik von beiden Seiten – für uns ein Kompliment, dass wir den Weg einer gerechten Mitte eingeschlagen haben", so Kuenz abschließend.

2 Postings

thohai
vor 10 Jahren

Hinweis an alle Interessierten:

Die Regierungsvorlage, die erläuternden Bemerkungen, die Textgegenüberstellung zwischen alter und zu beschließender Fassung) und die eingebrachten Stellungnahmen sind unter dem Link

https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=12496&&cid=10

aufzurufen.

Leider kann ich keine Erklärung zur (langen?) Dauer bis zum Zeitpunkt der öffentlichen Verfügbarkeit liefern.

@fb Unter "Einbringer" ist auch die Zuständigkeit ersichtlich

 
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Franz Brugger
vor 10 Jahren

Wenn es stimmt, was in dem Osttiroler Tageskleinformat heute steht, dass Frau Blanik bzw. wohl dann die Opposition noch keinen Entwurf zu Gesicht bekommen haben, dann ist das merkwürdig.

Innerhalb der ÖVP scheint man da nicht sehr sensibel zu sein, entspricht doch langjähriger Tradition, Information erst ganz zuletzt aus der Hand zu geben.

Was die Grünen betrifft gibt es eine weitere "Enttäuschung" - Macht verändert offensichtlich. Die Grünen waren ja jahrelang selbst in dieser Opferrolle was mangelnde Kommunikation betrifft, umso mehr ist es unverständlich, dass man dies gutheißt.

Herr Kuenz mag gerne darüber berichten, doch sollte man meinen, dass wenn dann alle Landtagsabgeordneten den Entwurf einsehen sollen.

Liebe GRÜNE in der LR - Macht verändert offensichtlich, schade!

 
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