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Ein Sonnenstromimpuls aus dem Parlament

Steueränderung setzt Meilenstein zum Ausbau der Photovoltaik in Österreich.

Die kurz vor der Sommerpause des österreichischen Parlaments beschlossene Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes von 1996 sei ein entscheidender Meilenstein zum Ausbau der Photovoltaik in Österreich, erklärt der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) und bedankt sich bei allen im Parlament vertretenen Parteien ausdrücklich für diese Entscheidung.

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Mit der ursprünglich geplanten Besteuerung des Eigenstromverbrauchs ab 5.000 kWh wäre die gesamte private aber auch gewerbliche Sonnenstromnutzung in Frage gestellt gewesen. Mit der Erhöhung auf einen Freibetrag von 25.000 kWh sind nur noch Anlagen mittlerer Größe betroffen. So sind u.a. Schulen, Kindergärten, kommunale Einrichtungen, gewerbliche Mittelbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe von der Steuer nicht mehr betroffen.

PVA-Präsident Hans Kronberger: "Die Entscheidung des Parlaments war eine Sternstunde des Hausverstands". Jetzt gehe es darum, die Verunsicherung, die durch die Debatte um das Gesetz ausgelöst wurde, wieder abzubauen. Der PVA empfiehlt, den noch vorhandenen Fördertopf des Klimafonds, die günstigen Anlagenpreise und das niedrige Zinsniveau zu nutzen. Nach dem bestehenden Gesetz wäre bei einer Überschreitung der Grenze von 5.000 kWh rückwirkend die gesamte Menge besteuert worden, während jetzt die ersten 25.000 kWh grundsätzlich frei sind. Das hilft allen Eigenstromnutzern. Zusätzlich wird die Abgabe nicht eingehoben, wenn die Steuerschuld unter 50 Euro im Jahr liegt.

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