SARS-CoV-2 FAQ
Letzte Aktualisierung am 02.07.2020 um 10:53 Uhr

Allgemeine Informationen

Wie viele Infektionen durch das Coronavirus gibt es in Osttirol, Tirol, Österreich und weltweit?

Tagesaktuelle Informationen zur Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und zu den COVID-19-Erkrankungen finden Sie hier:

Wie wird die Anzahl an Todesfällen ermittelt?

Die Eingabe der Zahlen von Todesfällen ins Epidemiologische Meldesystem erfolgt durch Labors und Bezirksverwaltungsbehörden. Zusätzlich erfolgt eine kontinuierlichen Qualitätsprüfung durch die AGES im Auftrag des Gesundheitsministeriums. Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist.

Wann wird eine Person als genesen bezeichnet?

Patientinnen und Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zwei negative Testungen und müssen seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um entlassen zu werden.
Patientinnen und Patienten,  die eine COVID-19-Erkrankung zu Hause auskurieren – also die leichteren Erkrankungsfälle – werden nach Rücksprache mit der betreuenden Ärztin/dem betreuenden Arzt frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit aus der häuslichen Quarantäne entlassen.

Wie gefährlich ist das Coronavirus?

Wie gefährlich der Erreger (SARS-CoV-2) ist, kann noch nicht genau beurteilt werden. Man geht derzeit von einer Sterblichkeitsrate von bis zu drei Prozent aus. Somit scheint die Gefährlichkeit des neuen Coronavirus deutlich niedriger als bei MERS (bis zu 30 Prozent Sterblichkeitsrate) und SARS (ca. 10 Prozent) zu sein. Ähnlich wie bei der saisonalen Grippe durch Influenzaviren (1 Prozent Sterblichkeitsrate) sind vor allem alte Menschen und immungeschwächte Personen betroffen.

Die Anzahl der Sterbefälle hängt stark davon ab, wie viele alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen sich mit dem Coronavirus infizieren und ob es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ausgangsbeschränkungen zu beachten und wenn möglich zu Hause zu bleiben.

Wie äußert sich die Krankheit?

Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus sind Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Es kann auch zu Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen.
Milde Verlaufsformen äußern sich in Symptomen einer Erkältung, auch Infektionen ohne Symptome sind möglich.

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Beginn der Krankheit) beträgt bis zu 14 Tage.

Wie lange überdauert das SARS-CoV-2 Virus außerhalb des Körpers?

Coronaviren reagieren sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse. Unter Laborbedingungen können sie Stunden bis mehrere Tage auf glatten Oberflächen überleben. Es gibt allerdings keine Belege, dass Türklinken, Haltegriffe, Geldscheine oder ähnliches bislang bei der Übertragung eine wichtige Rolle gespielt haben; direkter persönlicher Kontakt (länger als 15 Minuten, Abstand unter 1 Meter) stellt derzeit den bedeutendsten Übertragungsweg dar.

Soziale Kontakte und Freizeit

Welche Ausgangsbeschränkungen gibt es?

KEINE. Die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen wurden mit 1. Mai aufgehoben.

Weiterhin wird empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern.

Der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, muss in jedem Fall eingehalten werden und in bestimmten Bereichen muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Gesundheitsbereich inkl. Apotheken und in jenen Dienstleistungsbereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann).

Darf ich Freunde und Familie treffen?

JA. Es wird allerdings wie bisher empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern.

Darf ich mit Freunden essen gehen? Was muss ich beachten?

JA, allerdings gelten spezifische Hygiene- und Abstandsregeln:

  • Zwischen den Tischen muss der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gäste müssen seit 15. Juni keinen MNS mehr tragen, für das Personal wurde die Maskenpflicht mit 1. Juli aufgehoben.
  • Die Vier-Personen-Regel an den Tischen gilt ebenfalls nicht mehr.
  • Beschränkung der Öffnungszeiten: 5:00 bis 01:00 Uhr
  • Sperrstunde gilt nicht für geschlossene Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen (z.B. Hochzeiten).

Darf ich Angehörige im Krankenhaus bzw. im Seniorenheim besuchen?

JA, sowohl in Krankenhäusern als auch in Seniorenheimen sind Besuche unter Einhaltung spezifischer Regelungen wieder möglich.

Infos zu den Besuchsregelungen:

Kann ich ins Lienzer Freibad gehen bzw. ins Strandbad am Tristacher See?

JA. Das Freibad und das Strandbad sind täglich ab 9:00 Uhr geöffnet, Indoorbereich und Sauna des Dolomitenbades bleiben auf weiteres geschlossen.

Beim Besuch von Schwimmbädern sind Abstands- und Hygieneregeln zu beachten:

  • 1-Meter-Abstand zu anderen Personen
  • In den Schwimmbecken (Wasser aufbereitet und desinfiziert) ist auf einen Abstand von 1 bis 2 Metern zu achten.
  • Am Tristacher See (Wasser nicht aufbereitet, nicht desinfiziert) sind 3 bis 4 Meter Abstand einzuhalten.

Kann ich in einem Hotel nächtigen? Ist die Benützung des Wellnessbereichs möglich?

JA. Seit 29. Mai sind auch touristische Nächtigungen in Beherbergungsbetrieben unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich. Diese ähneln zum Großteil jenen der Gastronomie.

Auch die Öffnung der Wellnessbereiche ist unter Einhaltung spezifischer Vorgaben erlaubt.

Welche Regelungen gelten für Gottesdienste, Trauungen und Begräbnisse?

Unter Einhaltung der folgenden Regelungen können Gottesdienste und andere Veranstaltungen im Rahmen der Religionsausübung wieder besucht werden:

  • ein Teilnehmer/10m² der Gesamtfläche
  • Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen

Begräbnissen und Hochzeiten dürfen 100 Personen beiwohnen. Weiterhin müssen aber die in den Kirchen geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.

Bei Trauungen am Standesamt obliegt es der zuständigen Behörde, begleitende Schutzmaßnahmen je nach örtlicher Gegebenheit vorzusehen.

Welche Beschränkungen gelten derzeit für öffentliche Veranstaltungen?

Ab 1. Juli: 

  • Indoor: 250 Personen, fixe Sitzplätze
  • Outdoor: 500 Personen, fixe Sitzplätze
  • Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze: max. 100 Personen, zB bei Hochzeiten.
  • Bei mehr als 100 Personen: verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19 Beauftragte/r

Ab 1. August: 

  • Indoor, fixe Sitzplätze: 500 Personen, mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde 1.000
  • Outdoor, fixe Sitzplätze: 750 Personen, mit Bewilligung der
    Bezirksverwaltungsbehörde 1.250
  •  Bei allen Veranstaltungen ohne fixen Sitzplätze: max. 200 Personen, zB bei
    Hochzeiten.
  • Bei mehr als 100 Personen: verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19 Beauftragte/r

Ab 1. September: 

  • Indoor, fixe Sitzplätze: 5.000 Personen mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Outdoor, fixe Sitzplätze: 10.000 Personen, mit Bewilligung der
    Bezirksverwaltungsbehörde
  • Bei allen Veranstaltungen ohne fixen Sitzplätze: max. 200 Personen, zB bei
    Hochzeiten.
  • Bei mehr als 100 Personen: verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19 Beauftragte/r

Was muss ein COVID-19-Präventionskonzept für Veranstaltungen beinhalten?

Ein Sicherheitskonzept für öffentliche Veranstaltungen muss unter anderem

  • Regelungen zur Steuerung der Besucherströme,
  • spezifische Hygienevorgaben und
  • eine Empfehlung zur Führung eines Systems zur freiwilligen Erfassung von Anwesenheiten

beinhalten.

Versorgungstätigkeiten, Dienstleistungen und Arztbesuche

Lockerung der Maskenpflicht: Wann muss ich noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Seit 15. Juni ist ein MNS nur noch in folgenden drei Bereichen verpflichtend:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis,
  • im Gesundheitsbereich inkl. Apotheken,
  • in jenen Dienstleistungsbereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Kann man Mund und Nase auch durch Schals und Tücher bedecken?

JA, das ist möglich. Es ist aber wichtig hier auf die Hygienemaßnahmen zu achten. Was auch immer als Schutz getragen wird muss bei mindestens 60° spätestens nach 3-4 Stunden Tragedauer gewaschen werden.

Wann wird die Maskenpflicht aufgehoben?

Eine vollständige Aufhebung der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase ist derzeit nicht in Sicht, seit 15. Juni müssen Masken allerdings nur noch in folgenden drei Bereichen getragen werden:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • im Gesundheitsbereich inkl. Apotheken,
  • in jenen Dienstleistungsbereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Darf ich zu meiner Ärztin oder zu meinem Arzt gehen?

JA. Allerdings sollte man zuerst mit der Ärztin/dem Arzt telefonisch in Kontakt treten. Bei einem Arztbesuch ist weiterhin ein MNS zu tragen.

Ich benötige nur ein Rezept vom Arzt, muss ich deshalb extra hin?

NEIN. Der Arzt kann ein Rezept entweder direkt an den Patienten oder an die Apotheke schicken. Dies ist telefonisch mit dem Arzt abzuklären.

Sind Blut- und Plasmaspenden weiterhin möglich?

JA, Blut- und Plasmaspenden sind weiterhin möglich und für die Gesundheitsversorgung wichtig.
In den Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Spender und Spenderinnen über 65 Jahren werden zur ihrer eigenen Sicherheit gebeten, erst nach Ende der Coronakrise wieder Blut/Plasma zu spenden.  Bei der Spende ist sicherzustellen, dass in den Einrichtungen der Mindestabstand von einem Meter jedenfalls eingehalten wird.

Mobilität, Öffis

Darf ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?

JA. Es ist allerdings der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten und Mund und Nase sind zu bedecken. 

Sind Fahrgemeinschaften möglich? Wie sind die Regelungen für Taxis?

JA. Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist zulässig. In jeder Sitzreihe dürfen einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden, Mund und Nase müssen seit 15, Juni jedoch nicht mehr bedeckt werden.

Für Taxis und taxiähnliche Betriebe bleibt die Maskenpflicht aufrecht.

Darf ich aus Österreich ausreisen?

JA.  Seit 16. Juni ist die Einreise in die meisten europäischen Staaten, sowie auch die Rückreise aus diesen nach Österreich, wieder problemlos möglich. Ausgenommen sind u. a. Großbritannien und Schweden.
Detaillierte Informationen sind  auf der Website des Außenministeriums zu finden.

Darf ich von außerhalb Österreichs einreisen?

JA. Seit 16. Juni sind Österreichs Grenzen wieder für 32 europäischen Länder geöffnet. Das heißt, bei der Einreise aus diesen Ländern gelten wieder die selben Bestimmungen wie „vor Corona“. Unter den 32 Ländern sind auch Italien, Kroatien und Griechenland.  Bei einer Kontrolle muss man glaubhaft machen können, dass man sich in den letzten 14 Tagen nur in einem dieser Länder aufgehalten hat.

Ausgenommen sind u. a. Großbritannien und Schweden. Hier bleibt die 14-tägigen Quarantänepflicht bzw. der Vorweis eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 weiterhin bestehen.

Darf ich nach Italien in den Urlaub fahren? Darf ich von Italien aus nach Österreich einreisen?

JA, sowohl die Einreise nach Italien, als auch die Rückreise nach Österreich ist seit 16. Juni wieder problemlos möglich.

Darf ich über Südtirol nach Innsbruck fahren?

JA, sowohl Österreich als auch Italien haben die coronabedingten Grenzkontrollen aufgehoben.

Auch der Direktbus von Lienz nach Innsbruck verkehrt wieder wie gewohnt über Südtirol.