Im Kindergarten der Gemeinde Lavant gelangt die Stelle einer
Pädagogischen Fachkraft mit Leitungsaufgaben als Karenzvertretung (27,5 Kinderbetreuungsstunden, 6,9 h Vor-/Nachbereitung, Leitung= 86,0 % der Vollbeschäftigung) oder einer Pädagogischen Fachkraft ohne Leitungsaufgaben als Karenzvertretung (20 Kinderbetreuungsstunden, 3 Vor- und Nachbereitungsstunden = 57,5 % der Vollbeschäftigung) oder einer Assistenzkraft als Karenzvertretung (20 Kinderbetreuungsstunden = 50 % der Vollbeschäftigung)
zum ehestmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung. Das Dienstverhältnis wird auf die Karenzdauer befristet.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, LGBI. Nr. 119/2011 idgF. Die Einstufung erfolgt im Entlohnungsschema ki 1 (pädagogische Fachkraft ohne Ferien) bzw. im Entlohnungsschema ak (Assistenzkraft). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
AUFGABENBEREICH:
ANSTELLUNGSERFORDERNISSE:
DER BEWERBUNG SIND FOLGENDE UNTERLAGEN ANZUSCHLIESSEN:
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 i. V. m. § 7 des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail an gemeinde@lavant.at bis spätestens Freitag, 13. Juni 2025, 12.00 Uhr am Gemeindeamt Lavant einzubringen.