Pädagogische Fachkraft bzw. Assistenzkraft (Karenzvertretung)

Im Kindergarten der Gemeinde Lavant gelangt die Stelle einer

Pädagogischen Fachkraft mit Leitungsaufgaben als Karenzvertretung (27,5 Kinderbetreuungsstunden, 6,9 h Vor-/Nachbereitung, Leitung= 86,0 % der Vollbeschäftigung) oder einer Pädagogischen Fachkraft ohne Leitungsaufgaben als Karenzvertretung (20 Kinderbetreuungsstunden, 3 Vor- und Nachbereitungsstunden = 57,5 % der Vollbeschäftigung) oder einer Assistenzkraft als Karenzvertretung (20 Kinderbetreuungsstunden = 50 % der Vollbeschäftigung)

zum ehestmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung. Das Dienstverhältnis wird auf die Karenzdauer befristet.

Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, LGBI. Nr. 119/2011 idgF. Die Einstufung erfolgt im Entlohnungsschema ki 1 (pädagogische Fachkraft ohne Ferien) bzw. im Entlohnungsschema ak (Assistenzkraft). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.

AUFGABENBEREICH:

  • Liebevoller und einfühlsamer Umgang im Rahmen der pädagogischen Arbeit mit Kindern
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Verantwortung für die Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit
  • Kinderbetreuung im Rahmen der (alterserweiterten) Ferienbetreuung
  • Mitgestaltung von Feierlichkeiten der Gemeinde (z. B. Muttertagsfeier, …)
  • Durchführung der frühsprachlichen Förderung
  • Gegenseitige Urlaubs- und Krankenstandsvertretung
  • Pädagogische Fachkraft mit Leitungsaufgaben: Besorgung Leitungsaufgaben

ANSTELLUNGSERFORDERNISSE:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft im Bereich Kindergartenpädagogik oder zur Assistenzkraft bzw. Bereitschaft zur Absolvierung der Ausbildung zur Assistenzkraft
  • Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Befreiungsbescheid
  • Selbstständiges, eigenverantwortliches und zielgerichtetes Arbeiten mit der Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Einwandfreier Leumund

DER BEWERBUNG SIND FOLGENDE UNTERLAGEN ANZUSCHLIESSEN:

  • Lebenslauf
  • Schul- und Dienstzeugnisse
  • Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
  • Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge gern. § 10(1 a) StrafregG
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungs­gesetzes 2005 i. V. m. § 7 des Landes- Gleichbehandlungs­gesetzes 2005 wird hingewiesen.

Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail an gemeinde@lavant.at bis spätestens Freitag, 13. Juni 2025, 12.00 Uhr am Gemeindeamt Lavant einzubringen.