Verfassungsjurist Heinz Mayer hält Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis für rechtswidrig.
Die Absolvent:innen der Berufsschule meisterten die letzte Hürde vor der Lehrabschlussprüfung.
Wir verwenden Cookies um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die weitere Nutzung der Website, stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.