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Tiroler Landtag soll transparenter werden

Koalition und Opposition erarbeiteten Änderung der Geschäftsordnung.

Landtagssaal. Foto: Tiroler Landtag
Landtagssaal. Foto: Tiroler Landtag
Die schwarz-grünen Klubobleute Jakob Wolf und Gebi Mair zeigen sich hochzufrieden, dass – anscheinend in Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien – eine Novelle der Landtagsgeschäftsordnung erarbeitet und am 12. März eingebracht worden ist. Die Änderungen würden die Geschäftsordnung "entrümpeln", so die Grünen und zu einer "Stärkung des Tiroler Landtags" führen. Die ÖVP sieht das Landesparlament dadurch "offener, transparenter und moderner" werden. Die Kernpunkte der Novelle im Detail: Der Vorsitz im Finanzausschuss wird in Zukunft einer Oppositionspartei zustehen, gleichzeitig wird es allerdings die Möglichkeit der Abberufung von Ausschussobleuten geben. Diese beiden Regelungen könnten einander direkt beeinflussen. Ebenfalls die Ausschüsse betreffen wird das Ende der Beschränkung der Wortmeldungen. Bisher waren lediglich zwei Wortmeldungen pro Thema erlaubt. Das Recht auf Akteneinsicht der Abgeordneten wird um immerhin vier Wochen verlängert und wenn eine schriftliche Anfrage in Zukunft mündlich beantwortet wird, muss eine unmittelbare Debatte gestattet und durchgeführt werden. Ebenso eine unmittelbare Debatte solle es nunmehr nach der Landeshauptmannerklärung geben (bisher waren Debatten erst am Ende der Tagesordnung vorgesehen). Andere Neuregelungen betreffen die Sprache im Landtag. So wird neben der Sprache Deutsch nun auch die österreichische Gebärdensprache erlaubt sein – in anderen Ländern ist die Übersetzung längst Pflicht. Auch geschlechtersensibler möchte man sich in Zukunft geben, etwa durch die Formulierungen der Titel ("der Präsident" oder "die Präsidentin"). Auf die zunehmende Digitalisierung möchte man als Bürgerservice auch eingehen, etwa indem der Live-Stream von Landtagsdebatten in der Geschäftsordnung verankert werden soll. Die Neuerung dabei ist lediglich die Verankerung, denn den Live-Stream gibt es bereits, samt Archiv. Neue Abstimmungsformen oder digitale Mitbestimmung der Bürger sind hingegen nicht geplant. Interessant aus Medienperspektive ist der Punkt, dass es künftig ein Einspruchsrecht von Abgeordneten gegen den Ausschluss von Medien geben wird. Was dies in der Umsetzung bedeutet, wird sich zeigen. Die aktuelle Stunde – diese findet stets am zweiten Tag einer Landtagssitzung statt – wird, so ist es geplant, in Zukunft vom vorschlagsberechtigten Klub eröffnet, der dadurch etwas mehr Einfluss auf den Ablauf erhält. Zudem soll es den Bundesräten gestattet werden, sich in der aktuellen Stunde zu Wort zu melden. Weitere Regelungen betreffen eher organisatorische Themen, wobei die ins Auge gefasste Ersatzregelung bei langandauernder Krankheit von Abgeordneten noch Relevanz haben könnte. Insgesamt hofft die Koalition auf eine schnelle Zustimmung im für Mai vorgesehenen Ausschuss, sodass noch im selben Monat darüber abgestimmt werden und die Novelle bereits im Sommer in Kraft treten könnte.  

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