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Lienz beschließt moderate Steuer auf Freizeitwohnsitze

Zwischen 200 und 1840 Euro im Jahr zahlen die Besitzer je nach Wohnfläche des Objekts.

Von 6759 Wohnungen in Lienz sind 103 ausdrücklich als Freizeitwohnsitze gewidmet (Stand Juni 2019). Im Tirolvergleich ist das ein moderater Wert, der jedenfalls deutlich unter den offiziell zugelassenen acht Prozent pro Gemeinde liegt. Besonders krass ist das Verhältnis in Kitzbühel, wo jede sechste Behausung eine Freizeitwohnsitzwidmung hat. Dort dürfte ab 2020 auch die Kasse der Gemeinde richtig klingeln, denn das Land Tirol schreibt künftig zwingend die Besteuerung dieser Wohnsitze vor und lässt das Geld in die Gemeindekassen fließen. In einem vorgegebenen Rahmen – Richtwerte werden nach Größenklassen vorgegeben – können die Kommunen die Höhe der Steuern selbst festlegen. Bei der Gemeinderatssitzung am 14. Oktober wurden die Steuersätze für Besitzer von Freizeitwohnungen in Lienz fixiert. Sie bleiben jeweils deutlich unter dem möglichen Höchstwert. Einige Beispiele: Für Kleinstwohnungen bis 30 Quadratmeter Wohnnutzfläche schlägt das Land 100 bis 240 Euro vor, Lienz verlangt 200 Euro. Für Wohnungen zwischen 60 und 90 Quadratmeter zahlt man 580 Euro pro Jahr, bis 700 Euro wären gesetzlich möglich. Wer einen feudalen Freizeitwohnsitz mit mehr als 250 Quadratmetern Raumnutzfläche sein eigen nennt, wird mit dem Maximum zur Kasse gebeten, nämlich 1840 Euro pro Jahr. In anderen Tiroler Gemeinden können es bis zu 2200 Euro sein. Stadtkämmerer Peter Blasisker rechnet mit 40.000 bis 50.000 Euro an Mehreinnahmen unter diesem Titel für die Gemeinde pro Jahr. Freizeitwohnungen sind nicht mit Zweitwohnungen zu verwechseln, die beispielsweise von Pendlern oder Studenten genutzt werden. Für sie sind keine zusätzlichen Abgaben zu bezahlen. Die neue Steuer wird grundsätzlich an den Eigentümer verrechnet, wird der Freizeitwohnsitz aber seit mehr als einem Jahr verpachtet oder vermietet, wird der Nutzer zur Kasse gebeten.
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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Gemeinden jubeln über Steuer auf Freizeitwohnsitze

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17 Postings

todo
vor 4 Jahren

Die Verwendung des Wortes „moderat“ ist hier etwas irreführend! Bei 100 von 6000 Wohnungen ist moderat ja noch vertretbar, aber bei €580.- statt €700.- zum Beispiel kann ich jetzt echt nicht von moderat sprechen. Jede Steuer zahlt am Ende der Konsument. Die ständig wechselnden Steuerbe- und entlastungen sind ein wahrer Eiertanz. Hier Steuern rauf und da Steuern runter. Mal bekommt man was und mal verliert man was. Außer man ist Politiker...

 
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    genaugenommen
    vor 4 Jahren

    Steuer hat ja auch mit Steuern zu tun.

     
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heli52
vor 4 Jahren

Für meinen nicht einmal 20 qm großen "Freizeitwohnsitz" ohne Wasser- und Stromanschluss (auch nur über einen Steig erreichbar) zahle ich nun € 240,-- Tourismusabgabe und € 200,-- Freizeitwohnsitzpauschale pro Jahr! Wer es sich leisten kann, neben seinem Haus etwa in Wien eines in Lienz zu besitzen und dort einige Wochen (?) am Zweitwohnsitz verbringt, zahlt nichts! Sehr gerecht!

 
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    steuerzahler
    vor 4 Jahren

    Genau deswegen habe ich unsere Almhütte schon vor Jahren verkauft. Ich bin sicher, daß dadurch keine einzige Wohnung für Einheimische dazugekommen ist. Jetzt zahlt halt ein anderer diese Besitzneid-Abgaben. Es geht hier nämlich nur ums Abkassieren. Übrigens wurden durch den Verkauf genug Steuern fällig. Ich habe auch nichts dagegen, bei Transaktionen einen Steueranteil zu bezahlen, aber laufende Steuern auf einen Besitz bringt nur eines, die Objekte werden teurer und das erhöht die Preise, nicht die teilweise Nutzung.

     
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christoph03
vor 4 Jahren

"Freizeit" oder eher Anlage- Wohnsitze sollten mehr versteuert werden! der "normal"verdienende Einheimische kann sich ohnehin schon fast keinen Wohnraum mehr leisten und dies wird durch die Freizeitwohnsitze noch verschärft! man sollte nachdenken die Steuer dazu zu verwenden um es jungen wachsenden Familien zu ermöglichen an günstigere Grundstücke zu kommen... und nicht den eh schon gut betuchten Auswärtigen die Grundstücke leichtfertig zu verkaufen und wenn man dann sieht was in der Nebensaison passiert!? ganze dörfer sind schon unbewohnt...

 
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    steuerzahler
    vor 4 Jahren

    Als Freizeitwohnsitz würde ich mal die kleine Almhütte bezeichnen, die deren Besitzer mühevoll gebaut oder zusammengespart haben. Finanziert von bereits mehrfach besteuertem Geld. Wir reden hier von 106 Freizeitwohnsitzen, das macht das Kraut natürlich fett. Während in Lienz Hunderte Wohnungen gebaut werden und das für 6 zusätzliche Einwohner. Wo ist hier der Denkfehler? Es ist ganz einfach. Die Single-Haushalte werden mehr und ein paar Objekte dienen als Geldanlage. Wie soll man heute sein Geld anlegen? Am Sichersten in Immobilien, was sonst? Treibende Kraft ist die Niedrigzinspolitik. Dort muß angesetzt werden. Und gegen das Ansiedeln von Ausländern kann man durchaus andere Maßnahmen erfinden. So werden nur die Almhütten für die Einheimischen zu teuer. Die verkaufen dann und schon ist ein Investor aus dem Ausland da....

     
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      senf
      vor 4 Jahren

      lieber steuerzahler, eine almhütte ist kein freizeitwohnsitz, sondern eine bäuerliche betriebseinrichtung. alles andere ist gelogen.

       
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steuerzahler
vor 4 Jahren

Eine Steuer, die sich im oberen Drittel der Möglichkeit bewegt, kann doch nicht als moderat bezeichnet werden. Was wird hier tatsächlich besteuert? Besteuert wird ein Besitz, der mit versteuertem Geld geschaffen wurde. Mit Arbeitskräften, die Steuer bezahlt haben, mit Material, für das Steuer bezahlt wurde. Hier kommt zusätzlich zur Grundsteuer noch eine Steuer dazu. Ich bin durchaus dafür, für Verkäufe, Spekulationsgewinne u.ä. eine Steuer zu verlangen. Aber reinen Besitz zu besteuern ist falsch. Wenn die Anzahl der Freizeitwohnsitze das Problem sind, gibt es sicher andere Lösungen. Hier geht es wieder nur ums Abkassieren. Ich habe keinen Freizeitwohnsitz, ich finde nur dieses schamlose Kassieren der Besitzneider zum Kotzen.

 
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    F_Z
    vor 4 Jahren

    Freizeitwohnsitze verursachen in der Gemeinde laufende Kosten - auch wenn sie nicht bewohnt werden. Wieso dafür nicht kassieren?

     
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      christoph03
      vor 4 Jahren

      die grundlegende Frage ist brauchen wir Freizeitwohnsitze? damit Grundverbaut wird für Menschen die nur einige Wochen im Jahr dies nutzen!? oder sollte man den Grund und Boden nicht anderwertig verwenden!?

       
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      steuerzahler
      vor 4 Jahren

      Ach ja? Welche Kosten denn? Grundsteuer, Müllabfuhr usw. bezahlen alle. Ich glaube nicht, daß ein teilweise nicht genutzter Freizeitwohnsitz mehr Kosten verursacht, als ein dauernd bewohnter Wohnsitz. Die Darstellung, daß ein Freizeitwohnsitz umsonst ist, stimmt nicht. Wir sprechen hier von 1,5% der vorhandenen Wohnungen, die immerhin teilweise bewohnt werden und dann auch Abgaben generieren. Im Gegensatz zu dauerhaft leer stehenden Spekulationsobjekten. Aber darüber wurde schon an anderer Stelle berichtet.

       
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      F_Z
      vor 4 Jahren

      z.B. Kosten für die Schneeräumung, oder für das Kanalsystem oder die Wasserversorgung. Übrigens: hat wer was von "mehr" gesagt?

       
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      steuerzahler
      vor 4 Jahren

      @ F_Z: das "mehr" stammt von den zusätzlichen Steuern, die ein normaler Haushalt nicht zu bezahlen hat. Falls beim Freizeitwohnsitz eine Müllabfuhr existiert, dann wird dafür auch kassiert. Auch das Wasser und Abwasser ist nicht gratis. Ist ja in Ordnung, Leistung gegen Bezahlung. Die Schneeräumung wird, wie überall, von den Abgaben finanziert. Noch einmal, ein Freizeitwohnsitz kostet an Steuern und Abgaben das gleiche, wie ein normaler Wohnsitz, zusätzlich wird vom Tourismusverband und jetzt von der Gemeinde eine Besitzsteuer eingefordert. Wo soll das enden? Vielleich kommt noch eine Steuer auf das Zweitfahrrad (verursacht zusätzliche Kosten) oder das dritte Kind usw.

       
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      F_Z
      vor 4 Jahren

      nehmen wir als Beispiel Wasser - da gibts keine Grundgebühr. Die Wasserversorgung wird also durch die Wassergebühren finanziert. Wenn jetzt ein Freizeitwohnsitz nur 2 Monate im Jahr bewohnt wird braucht er viel weniger Wasser als ein Hauptwohnsitz der das ganze Jahr bewohnt wird - der erhalt der Infrastrujtur kostet aber gleich viel. Wieso nicht vom Freizeitwohnsitz eine Abgabe kassieren um die Diferenz auszugleichen?

       
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    senf
    vor 4 Jahren

    @steuerzahler: ich hebe keinen freizeitwohnsitz und möchte keinen, bin aber auch nicht bereit, für die erschließungskosten samt wartung der notwendigen infrastrutur aufzukommen. jeder der den luxus lebt, darf nicht erwarten, dass diese aufgabe die öffentlichkeit übernimmt, ausser er leistet einen beitrag für sein zweites zuhause. das wort "... steuer" sollte daher durch das wort "beitrag" erstetzt werden. übrigens: wer die pauschalierte tourismusabgabe bezahlt, vermietet ja seinen freizeitwohnsitz und macht ordentlich kohle, oder bin ich da falsch in meiner annahme, lieber heli?

     
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      steuerzahler
      vor 4 Jahren

      Ja, die Annahme ist falsch. Wenn man in seinem eigenen, nie vermieteten Freizeitwohnsitz selbst nächtigt oder auch nicht, ist in jedem Fall die Tourismusabgabe zu bezahlen. Genauso wie die neue Steuer. Also auch wenn man keinen einzigen Tag vermietet. Das ist reine Besitzsteuer. Bei Vermietung würde ich eine Ortstaxe noch einsehen. Immer wenn Geld fließt, kann eine moderate Abgabe gerechtfertigt sein. Außerdem, Erschließungskosten bekommt man von keiner Gemeinde geschenkt und die laufenden Kosten der Infrastruktur, so es eine gibt, werden durch entsprechende Abgaben beglichen. Und falls sie nicht öffentlich zur Verfügung steht, bezahlt sowieso der Eigentümer.

       
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      senf
      vor 4 Jahren

      @steuerzahler: die pauschale tourismusabgabe ist dann zu entrichten, wenn jemand den freizeitwohnsitz an gäste vermietet, die meldepflichtig sind. besteht die absicht der vermietung, hat man das dem tvb kundzutun, der dann die pauschale vorschreibt. hinzu kommt dann noch die ortstaxe, die nach den gemeldeten nächtigungen im nachhinein vorgeschrieben wird. so die gängige praxis.

       
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