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Die Innsbrucker ÖH-Spitze erklärt, wie covidgeschädigte Student:innen zu ihrem Unterstützungsbeitrag kommen. Von links: Lukas Schobesberger, Daniel Müller und Anna Maria Weiß. Foto: Tandler

Die Innsbrucker ÖH-Spitze erklärt, wie covidgeschädigte Student:innen zu ihrem Unterstützungsbeitrag kommen. Von links: Lukas Schobesberger, Daniel Müller und Anna Maria Weiß. Foto: Tandler

Covid-Zuschuss für bedürftige Studierende der Uni Innsbruck

Die Pandemie vernichtet auch studentische Nebenjobs. Deshalb löst die ÖH Rücklagen auf.

Viele Student:innen geraten durch wiederkehrende Lockdowns unverschuldet in eine finanzielle Notlage, vor allem weil die Ausübung von Nebenjobs aktuell deutlich erschwert wird. Mit diesem Argument löst die Innsbrucker Hochschulvertretung Rücklagen auf und stellt 250.000 Euro zur Verfügung. Studierende in Finanznöten erhalten aus diesem Topf einen einmaligen Zuschuss von 400 Euro. Bis Ende Dezember kann man darum ansuchen, das Geld kommt im Jänner und muss nicht zurückerstattet werden. ÖH-Vorsitzender Daniel Müller meinte am 1. Dezember bei einer Online-Pressekonferenz zur verfügbaren Geldsumme: „Es klingt nach viel Geld und das ist es auch. Unser Verständnis von Interessenvertretung ist es aber, die Student:innen nicht nur an der Universität, sondern auch in ihrem studentischen Leben zu unterstützen.“ Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützungsleistung aus dem Lockdown-Fonds der ÖH ist eine Inskription an der Universität Innsbruck samt Nachweis des laufenden Studienerfolges. Außerdem muss soziale Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Als bedürftig gelten Student:innen, die eine österreichische Studienbeihilfe beziehen und weniger als 3.000,- Euro auf ihrem Konto haben. Wer kein Stipendium bekommt, aber Arbeits- und Einkommensverlust nachweisen kann, ebenfalls weniger als 3000 Euro sein eigen nennt und nachweislich sparsam lebt, ist ebenfalls förderwürdig. Den Antrag auf Unterstützung stellt man auf der Website der ÖH Innsbruck.

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