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Kärntner wegen tödlichen Verkehrsunfalls verurteilt

Der 77-Jährige sieht nicht gut und fuhr zu schnell. Er tötete einen Bauhof-Mitarbeiter. 4.500 Euro Strafe.

Ein 77 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu einem Jahr bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einer Seh-Wahrnehmungseinschränkung infolge eines Schlaganfalls fuhr er im Sommer 2022 mit dem Auto und verursachte in Spittal an der Drau einen Verkehrsunfall, bei dem ein Mann starb. Vor Gericht gab sich der Angeklagte weiter uneinsichtig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Anklage war der 77-Jährige beim Unfall zu schnell unterwegs. Laut einem Gutachten fuhr er 52 Kilometer pro Stunde, erlaubt wäre Tempo 30 gewesen. Auch ein Warnschild "Mäharbeiten" sowie ein aufgestelltes Gerät mit Warnblinker brachten den Pensionisten nicht dazu, auf die Bremse zu steigen. Es kam zur Kollision mit einem der Arbeiter. Bei Unfallzeugen sorgte für Unverständnis, dass der Lenker auf den Bauhof-Mitarbeiter, der von links über die Straße gegangen sei, nicht reagierte, nicht auswich oder bremste. Der Angeklagte war vor seiner Pensionierung selbst Mitarbeiter der Stadt, er kannte den Getöteten. Er sagte im Juli bei der ersten Verhandlung vor Gericht, er habe eine Person auf der rechten Böschung gesehen, dann habe es schon "den Klescher" gegeben. Der Unfall sei "Schicksal" gewesen. Ein Kollege des Opfers gab zu Protokoll, der Angeklagte habe nach dem Unfall zu ihm gesagt: "Der Tocker ist mir reingelaufen." Forderungen der Witwe und der Kinder des Opfers nach Schadenersatz, Ersatz der Begräbniskosten und Trauerschmerzengeld wies der Angeklagte zurück, gab aber an, teilweise geständig zu sein. Dem Urteil zufolge muss er trotzdem 500 Euro bezahlen. Der Angeklagte hat seit einem Schlaganfall 2015 eine Gesichtsfeldeinschränkung. Vorgelegt wurden Arztbriefe, die dem Angeklagten eine Beeinträchtigung der Wahrnehmung auf der linken Seite attestieren und vom Autofahren eindringlich abraten. Auch am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, stellte der 77-Jährige eine bleibende Beeinträchtigung in Abrede. Nach dem Schlaganfall habe man ihm abgeraten zu fahren, das sei richtig. "Eine Zeit lang bin ich nicht mit dem Auto gefahren, ein paar Monate. Dann war es meines Erachtens wieder normal, wie immer. Nach meinem Befinden hat sich das so gebessert, dass ich keine Einschränkung mehr habe." Eine als Sachverständige geladene Augenärztin sagte, Gewöhnung und Anpassung bei Ausfällen sei möglich. "Subjektiv sehen viele gut, die schlecht sehen." Kein Arzt habe ihm gesagt, dass er eine neuerliche Untersuchung und ein ärztliches Ok brauche, bevor er wieder fahren dürfe, so der Angeklagte. "Ich bin seit 2015 unfallfrei gefahren." Die Augenärztin des Angeklagten und sein praktischer Arzt - beide hatten ihn vor dem Unfall behandelt - konnten sich am Mittwoch im Zeugenstand nicht explizit an Gespräche mit dem Angeklagten über dessen Fahruntüchtigkeit erinnern. Seine Augenärztin habe gewusst, dass er fahre, und habe nichts gesagt, hatte der Angeklagte gemeint. Die Augenärztin sagte, ihre Assistentin frage wegen der Augentropfen für die Untersuchung jeden Patienten, ob er mit dem Auto da sei. Der Führerschein wurde dem Pensionisten erst nach dem tödlichen Unfall abgenommen. Richterin Claudia Bandion-Ortner sagte in der Urteilsbegründung, allein die Geschwindigkeitsübertretung in der Gefahrenzone bedeute eine grobe Fahrlässigkeit. "Die Gesichtsfeldeinschränkung war offenbar der Grund, dass Sie den Mann nicht gesehen haben." Mehrere Komponenten kämen zusammen. Verteidiger wie auch Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab.

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7 Postings

so ist es vielleicht
vor 9 Monaten

So lange Jede(r) unüberprüft fahren kann, bis man 120 oder blind ist, wird sich daran nichts ändern. Selbsteinschätzung oder Selbstwahrnehmung sind beim Führerscheinbesitzer im hohen Alter oft weit weg von der tatsächlichen Realität! Traurig, wie wenig ein Menschenleben lt. Gerichtsurteil wert ist. Die bedingte Haft wird diesen Herrn nicht sehr weh tun...

 
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Village Pizza
vor 9 Monaten

Wo sind sie jetzt alle, die Schlaumeier, die eine regelmäßige Fahrtauglichkeituntersuchung für unzumutbar und für "Altersdiskriminierung" halten? Die Witwe hat bestimmt größtes Verständnis.

 
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Hasenfuss
vor 9 Monaten

ich bin fassungslos 🫣 was sind 4500€??? hier ist ein Mensch gestorben und der Unfallfahrer hat null Einsicht!!! Mein aufrichtiges Beileid der Familie des Opfers und viel Kraft und Liebe ❤

 
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    wolfgangwien
    vor 9 Monaten

    Ja, ungewöhnlich mildes Urteil.

     
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    Godmensch
    vor 9 Monaten

    manche Urteile sind nicht verständlich 🤦‍♂️

     
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    nachgedacht
    vor 9 Monaten

    Das ist nur das strafrechtliche Urteil. Die Witwe mit Kindern kann und wird jetzt vermutlich, da der Fahrer strafrechtlich verurteilt ist, zivilrechtlich Schadenersatz einklagen. Vermutlich wird es für den Lenker noch sehr, sehr teuer werden.

     
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      Village Pizza
      vor 9 Monaten

      Ja, es dürfte tatsächlich sehr teuer werden, allerdings nicht für den Unfalllenker. Es zahlt die Haftpflichtversicherung, und ein möglicher Regress ist (sehr niedrig) gedeckelt.

       
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