Tirols Ex-Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser (ÖVP) hat sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Dem einstigen Kammerchef und Transportunternehmer aus Thaur nahe Innsbruck wird Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Mio. Euro sowie Verleumdung, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage angelastet. Die Verhandlung wird größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Walser hatte sich im Vorfeld teils geständig gezeigt.

Nach der Aufnahme der Personalien des Erstangeklagten Walser und eines Zweitangeklagten - ein ehemaliger Mitarbeiter Walsers, der an der Abgabenhinterziehung beteiligt gewesen sein soll - wurde nämlich dem Antrag von Verteidiger Albert Heiss auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung über die Finanzvergehen stattgegeben. Bei den angeklagten Punkten zur Beweismittelfälschung sowie zur Verleumdung dürften die Öffentlichkeit bzw. Medienvertreter wieder zugelassen werden. Walser hatte im Zuge der Ermittlungen die Abgabenhinterziehungen eingeräumt.
Ex-Kammerchef will Schulden begleichen
Der ehemalige Kammerchef sagte zu Beginn der Verhandlung, die unter großem Medieninteresse stattfand, dass er seine Schulden zurückzahlen wolle. Er habe bereits mit dem Finanzamt, der Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Thaur „umfangreiche Rückzahlungsvereinbarungen“ getroffen, erklärte Walser dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Paul Menardi im Zuge der Aufnahme seiner Personalien und der damit verbundenen Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im November 2023 hatte Walser - einstige ÖVP-Zukunftshoffnung im Land mit großen Ambitionen - seine Ämter in der Wirtschaftskammer sowie als Bürgermeister der Gemeinde Thaur zurückgelegt. Der Politiker meinte damals, dass er seiner „Rolle und Verantwortung als Unternehmer nicht immer den nötigen Platz eingeräumt“ habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft Walser unter anderem vor, betriebliche Aufwände seines Unternehmens vorgetäuscht, Einkünfte nicht offengelegt und Löhne „schwarz“ ausgezahlt zu haben. Während der Ermittlungen soll er „wahrheitswidrige Dokumente“ vorgelegt haben, welche diese betrieblichen Aufwände bestätigen sollten. Darüber hinaus gab er an, dass seine Disponenten und ein Fahrer für diese Malversationen verantwortlich seien und er selbst davon nichts gewusst hätte.
Dem 50-Jährigen drohen nunmehr hinsichtlich der angeklagten Abgabenhinterziehung im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe von bis zu 2,2 Mio. Euro, für die übrigen Delikte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verbandsgeldbuße für das Unternehmen.
Eine Anfrage von Dolomitenstadt an die Tiroler Wirtschaftskammer, ob eine Verurteilung Walsers einen Imageschaden für die Kammer und die Unternehmerschaft generell bedeutet, wurde wie folgt beantwortet: „Das Verfahren gegen Christoph Walser steht in keinem Zusammenhang mit seiner früheren Rolle als Funktionär in der Tiroler Wirtschaftskammer. Damit wird es keine Stellungnahme zum Verfahren gegen Christoph Walser geben.“
9 Postings
Eine faule Ausrede der Wirtschaftskammer, hier nicht Stellung zu beziehen. Wenn es zum Selbstverständnis eines Spitzenfunktionärs gehört, zu verleumden, Beweismittel zu fälschen, falsch auszusagen sowie Steuern zu hinterziehen, hat die Kammer sehr wohl Erklärungsbedarf vor allem gegenüber ihrer redlichen Zwangsmitglieder. Wie konnte es ein Mensch mit solch moralischem Gebaren in eine solche Spitzenposition schaffen? Der Sachverhalt sagt viel über diese Organisation aus. @lia: Es gibt Menschen, die weitaus höhere persönliche Risiken tragen als der Herr Walser aus der Privatwirtschaft, und das ohne zu betrügen.
die über ihn urteilen, haben oder hatten nie ein persönliches risiko.
Welches Risiko meinen Sie? Nicht ertappt zu werden? In seinem Fall ist das ergangene Urteil eh fast ein Orden.
Strafe ist viel zu mild....und eine solche Person wollte dazu noch Landeshauptmann werden. Finde das Strafausmass nicht gerecht !!!
... genau, das Volk braucht Opfer, vielleicht ist Aufhängen nach Ihrem Geschmack? Oder Verbannung aus Österreich(FPÖ Repertoire?? )...
Ein weiterer Tiefpunkt für die Justiz in Österreich Für das milde Urteil war wohl hilfreich, dass der Mann Chef einer einflussreichen Organisation war,der sich noch dazu als Landeshauptmann tauglich gesehen hat. Der Vergleich mit Schuhbeck in Deutschland drängt sich da auf,dem hat sein Status nicht davor bewahrt eine unbedingte Freiheitsstrafe auszufassen.
ja, ab in die USA mit ihm, Lebenslänglich totprügeln vielleicht nach Ihrem Geschmack, oder beim Kickl im Bierzelt für den Babler voten?
1 Miio hin 1 Mio her, pfff
Eine Mitgliedschaft als Unternehmer in einer Wirtschaftskammer sollte immer freiwillig sein und nicht verpflichtend. Das unternehmerische Naturell liegt in der Freiheit des Handelns. In vielen Fällen ist die Mitgliedschaft ein Vorteil, in manchen Fällen aber nicht.
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