In Österreich wird der Jugendschutz durch eigene Gesetze in jedem Bundesland geregelt und bis zu deinem 16. Lebensjahr betreffen diese dich. Die Bereiche Alkohol und Rauchen, Ausgehzeiten, Mediennutzung, Veranstaltungen und Ausweispflicht werden hier geregelt.

Wir haben die wichtigsten und häufigsten Fragen beantwortet, damit du den Überblick behältst:
Bis wann darf ich abends allein ausgehen?
Kommt darauf an, wie alt du bist. Wenn du unter 14 Jahre alt bist, darfst du nur mit Aufsichtsperson und bis maximal 23.00 Uhr in Lokalen sein. Zwischen deinem 14. und 16. Geburtstag darfst du bis 1.00 Uhr die Stadt unsicher machen. Danach ist dir selbst überlassen, wie lange du abends unterwegs bist.
Darf ich mit 16 Jahren Alkohol trinken?
Ja, aber es gibt ein paar Ausnahmen. Spritzer oder Wein – kein Problem. Für Schnaps, Wodka oder Whiskey musst du warten, bis du 18 Jahre alt bist.
Wie sieht es aus mit rauchen oder snusen?
Schlecht. Rauchen oder snusen solltest du zwar am besten nie anfangen – erlaubt ist es aber erst ab 18 Jahren.
Was passiert, wenn ich beim Rauchen oder Trinken erwischt werde?
Einmal ist keinmal – zweimal ist einmal zu viel. Wenn du bereit bist, an einem Informations- und Beratungsgespräch teilzunehmen wird der Ausrutscher wieder vergessen. Passiert es allerdings ein zweites Mal, musst du an einer Suchtberatung teilnehmen. In beiden Fällen musst du eine Geldstrafe zahlen, wenn du dich weigerst die Beratung anzunehmen.
Muss ich meinen Ausweis immer dabeihaben?
Nein, in Österreich gibt es keine Ausweispflicht.
Welche Ausweisdokumente gelten für einen Altersnachweis?
Wenn du Glück hast, wird ein Schülerausweis oder eine e-Card an der Kassa akzeptiert aber laut Gesetz gilt nur folgendes:
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein
Darf ich mit 16 Jahren Shooter-Videospiele oder Ähnliches spielen?
Nein, sogenannte jugendgefährdende Medien darfst du erst ab 18 Jahren nutzen. Dazu zählen Medien, in denen Gewalt verherrlicht, sexuelle Handlungen dargestellt oder Menschen diskriminiert werden.
Welche Regeln gelten, wenn ich in anderen Bundesländern unterwegs bin?
Für dich gilt immer das Jugendgesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Im Großen und Ganzen gelten in ganz Österreich die gleichen Bestimmungen – außer in Oberösterreich. Hier gibt es den kleinen Unterschied, was die Ausgehzeiten betrifft. Unter 14 Jahren musst du um 22.00 Uhr zu Hause sein und zwischen 14 und 16 Jahren um 24.00 Uhr – also eine Stunde kürzer als sonst.
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