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Villgrater Schafbauer erschien nicht vor Gericht

Almauftrieb ohne Räudebehandlung ist illegal. Der Bauer wurde in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt.

Rund 20.000 Schafe werden jeden Sommer auf insgesamt 115 Osttiroler Almen aufgetrieben. Auf vielen Almen teilen sich die Tiere den Platz mit Rindern und Pferden. So auch auf einer Alm in Innervillgraten. Wer seine Schafe auf eine Alm treibt, muss die Tiere zuvor gegen die weit verbreitete und hochansteckende Schafräude behandeln lassen.

Diese wird durch Milben übertragen und führt im Falle einer Ansteckung zu unerträglichem Juckreiz, weshalb sich befallene Tiere oft an Bäumen regelrecht wundreiben. Das hat im weiteren Verlauf auch zur Folge, dass an betroffenen Stellen kein Fell mehr vorhanden ist. Wie von der Bezirkshauptmannschaft Lienz angeordnet, hat auch die Gemeinde Innervillgraten die Viehwirte zeitgerecht kontaktiert und Anfang Mai ein sogenanntes „Räudebad“ angeboten. Im Anschluss an diese Tauchbadbehandlung durften die Schafe auf die Alm getrieben werden.

Am 3. und 10. Mai habe die Gemeinde Innervillgraten den Schafbauern diese Behandlung angeboten, so erklärte es der Obmann der ortsansässigen Agrargemeinschaft am Landesgericht Innsbruck. Dort war am Donnerstagvormittag ein Innervillgratener Schafbauer angeklagt, der im Frühling 36 Schafe auf die Alm getrieben hatte, ohne zuvor mit seinen Tieren bei den angebotenen Räudebädern zu erscheinen.

Der Platz des Angeklagten blieb beim Prozess gegen einen Schafbauer aus dem Villgratental leer. Foto: Dolomitenstadt/Steger

Dass der Angeklagte generell dazu neige, nicht zu erscheinen, stellte auch Richterin Helga Moser fest. Wie bereits bei einer Verurteilung wegen Nötigung und einer wegen Betruges erschien der Angeklagte auch diesmal nicht vor Gericht.

Etwas mehr Licht ins Dunkel brachte hingegen eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Lienz. Sie habe den Angeklagten im Juli mehrfach versucht zu kontaktieren. Einer nachträglichen Impfung habe der Angeklagte in einer Textnachricht mit den Worten, „Okay, wenn nur ein Tierarzt das macht, wird es umgehend gemacht“ zugestimmt. Auch der Obmann der Agrargemeinschaft hätte die nachträgliche Impfung akzeptiert, obwohl der Angeklagte, statt der 10 Schafe, für die er ein Weiderecht auf der Alm besaß, 36 Tiere aufgetrieben hatte. Doch auch der tierärztlichen Behandlung blieb der Schafbauer fern. Die Mitarbeiterin aus dem Veterinärwesen der BH habe auch eine Woche vor dem Prozess noch einmal nachgefragt, aber weiterhin keine Bestätigung einer Impfung erhalten.  

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, sei offenkundig, dass der Angeklagte die Behandlung gegen Schafräude nicht durchführen ließ, obwohl es ein leichtes gewesen wäre, dies zu tun. Schon eine abstrakte Gefahr genüge. Mit dem Auftrieb seiner Schafe habe er auch den wirtschaftlichen Schaden für andere Schafbauern, die ihre Tiere ebenso auf der Alm hatten, in Kauf genommen.

Zwar kam es, wie auch der Obmann der Agrargemeinschaft feststellte, zu keiner Ansteckung, dennoch war auch für das Gericht das schuldhafte Verhalten offenkundig.  Richterin Moser verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 180 Tagsätzen, die, aufgrund seines geringen Einkommens, mit 1.440 Euro beziffert wurde. Da der Angeklagte weder selbst erschienen noch durch einen Anwalt vertreten war, wird dem Schafbauern das Urteil schriftlich zugestellt.     

Michael Steger hat Politikwissenschaft studiert und arbeitet als freier Journalist in Innsbruck. Der versierte Reporter berichtet für Dolomitenstadt über aktuelle Themen rund um die Stadt- und Landespolitik.

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Biker
vor 15 Minuten

Dem Typen muss man alle zukünftigen Förderungen streichen! Bereits erhaltene Förderungen sollten zurückgefordert werden!

 
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