Im Rahmen der dieswöchigen Februar-Landtagssitzung wurde die Änderung des Tiroler Teilhabegesetzes mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Die Opposition (Grüne, FPÖ, Liste Fritz und Neos) stimmte geschlossen gegen das Gesetz, mit dem die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Schulassistenz geändert werden.
Statt wie bisher Unterstützungsleistungen durch Schulassistent:innen an eine erhöhte Familienbeihilfe oder den Bezug von Pflegegeld zu knüpfen, soll nun eine Richtlinie ausgearbeitet werden, mit deren Hilfe jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Dynamische Kostenentwicklung
Die Argumente der Regierungsparteien für diese Änderung folgen vor allem zwei Linien: Zum einen geht es um die Kosten, wie Landtagsabgeordneter Dominik Traxl (ÖVP) in seiner Rede vor dem Landtag erörterte: Bei Einführung der Schulassistenz seien die Kosten bei acht Millionen Euro gelegen, inzwischen habe sich der Betrag mehr als verdreifacht – rund 25 Millionen würden im laufenden Schuljahr für Zuschüsse zur Schulassistenz ausgegeben.

Diese Dynamik in der Kostenentwicklung lässt sich auch anhand einer Fragebeantwortung durch Bildungslandesrätin Cornelia Hagele nachvollziehen, die folgende Summen für den nach dem Tiroler Teilhabegesetz zu zahlenden Zuschuss ausweist:
- Schuljahr 2022/23: 11.686.578,04 Euro
- Schuljahr 2023/24: 15.390.027,35 Euro
- Schuljahr 2024/25: 21.140.405,45 Euro
Für die Jahre 2023/24 und 2024/25 beinhaltet die Anfragebeantwortung auch Informationen zur Anzahl der Schüler:innen mit Schulassistenz: Im Schuljahr 2023/24 waren es 1.202 Schüler:innen, davon 991 Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe, die durch Schulassistent:innen unterstützt wurden. Im Schuljahr 2024/25 stieg die Zahl auf 1.423 Lernende, davon 1.302 Schüler:innen mit erhöhter Familienbeihilfe.
Blanik: Beispiele aus Lienz
Wie Elisabeth Blanik (SPÖ) in ihrem Redebeitrag vor dem Tiroler Landtag ausführte, sei der Kostenfaktor aber nicht die einzig relevante Überlegung hinter der Gesetzesänderung: In Richtung des FPÖ-Abgeordneten Alexander Gamper wies sie „aufs Schärfste zurück“, dass Kinder mit Beeinträchtigung aus Sicht der Regierung „Kostenstellen“ seien.

Stattdessen rückte Blanik die Bedarfsorientierung ins Licht, indem sie – weniger in der Rolle als Landtagsabgeordnete, sondern mehr als Bürgermeisterin – von den drei Volksschulen in „ihrer“ Gemeinde berichtete, in denen sie sich „jede einzelne Klasse“ angeschaut habe. Dort habe sie Situationen miterlebt, in denen gleichzeitig drei Schulassistentinnen, eine Lehrperson und 17 Kinder in einem Klassenraum gearbeitet hätten, was Blanik zur Frage führte: „Wie soll es für Kinder in diesem Raum noch sein, unterrichtet zu werden?“
Außerdem verwies sie auf Gespräche mit einer Schulleitung, die davon berichtet hätte, dass sich einzelne Kinder mit einer Schulassistentin außerhalb der Klasse aufhalten. „Ist das Inklusion?“, richtete sich Blanik an dieser Stelle fragend an das Landesparlament.
Die Frage war freilich nur rhetorisch, denn die Ausführungen, was Blanik von dem aktuellen System hält, ließen nicht lange auf sich warten: Es sei eine „Zumutung“ für Kinder, Eltern und Lehrpersonen und gehöre überarbeitet, da es in der Schule einfach nicht funktioniere. „Es muss anders werden, wenn es besser werden soll“, war sich Blanik abschließend sicher.
Etwas versöhnlicher gab sich Elisabeth Fleischanderl (ebenfalls SPÖ), die ausführte, die Bedenken und Ängste zu verstehen. Die Ausarbeitung der Richtlinie bedeute aber nicht, dass die 1:1-Betreuung gänzlich wegfällt. Stattdessen wolle man sich jeden Fall einzeln anschauen, ohne in puncto Qualität einzusparen.
Opposition übt Kritik
Kritik an der Gesetzesänderung kam hingegen von der Opposition: Birgit Obermüller (Neos) zählte in ihrem Redebeitrag plakative Beispiele auf, in denen Kinder auf Unterstützung angewiesen sind, und strich hervor, dass ohne gesetzlich festgelegte Anspruchsvoraussetzungen nun nicht mehr klar sei, ob diese Kinder auch wirklich eine Schulassistenz erhalten würden.
Zeliha Arslan (Grüne) bemängelte die Genese der Regierungsvorlage, die normalerweise vor der Begutachtungsphase vollständig ausgearbeitet wird. In diesem Fall hatte die Landesregierung jedoch zuerst nur die erhöhte Familienbeihilfe aus dem Gesetz gestrichen und erst nach Ende der Begutachtungsphase auch das Pflegegeld entfernt, was Arslan als „gravierende Nachbesserungen im Nachhinein“ bewertet.

Mit Blick auf die geplante Richtlinie äußerte sich die grüne Politikerin wie folgt: „Das Verrückte ist, dass die noch nicht einmal vorliegt. Niemand kann sagen, wie die neue Regelung aussehen wird und wie die Entscheidungsverfahren aussehen werden“, wodurch eine große Verunsicherung bei Familien und Schulen entstehe. Dass in der Ausarbeitung der Richtlinie auch Gemeindeverband und Städtebund mitwirken sollen, ist für Arslan zudem ein Beleg dafür, dass die Gesetzesänderung vor allem die Kostenfrage im Blick habe.
Auch Andrea Haselwanter-Schneider von der Liste Fritz betonte, dass Rechtssicherheit für Betroffene nur dann bestehe, wenn die Voraussetzungen in einem Gesetz fixiert sind. Eine Richtlinie verleihe hingegen der Behörde mehr Gestaltungsspielraum, ermögliche eine flexible Handhabung und lasse schließlich auch Raum für persönliches Dafürhalten, welches Kind nun welche Ansprüche haben soll.
Haselwanter-Schneider konstatierte eine „riesige Verunsicherung“ bei den Betroffenen und schloss ihre Rede mit dem Appell „Hände weg von Paragraf 18“, in dem die Anspruchsvoraussetzungen geregelt sind.
2 Postings
Für unsere Politiker ist immer alles ganz einfach. Zuerst werden die Sonderschulen aufgelassen und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf integiert, jetzt wird ihnen auch noch die Schulassistenz genommen! Zur Aussage von Frau Blanik, dass sich Kinder mit der Schulassistenz außerhalb der Klasse aufhalten möchte ich sagen, dass auch bei der Ausbildung zur Schulassistenz an der PHT darauf hingewiesen wird, dass es besser ist mit dem Kind ab und zu die Klasse zu verlassen. Sie können anschließend dem Unterricht wieder besser folgen und sind nach einer kurzen Bewegung vorallem auch wieder ruhiger. Unsere "besonderen Kinder" und da spreche ich nicht nur von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung, hätten ja keinen erhöhten Förderbedarf und damit auch einen Anspruch auf eine Schulassistenz, wenn sie einen 6 - 8 Stunden Tag ganz leicht selber meistern könnten.
Es ist wirklich sehr schmerzhaft mitzuerleben, wie Entscheidungen gegen das Wohl der Kinder getroffen werden. Das Recht auf Bildung wird durch solche Sparmaßnahmen vielen Kinder, die eine Unterstützung benötigen würden, um gleiche Bildungschancen zu erhalten, verwehrt.
Entscheidungen werden von Personen getroffen, die nicht ausreichend über Inklusion informiert sind, die nicht einschätzen können, was es alles braucht, um eine inklusive Gesellschaft zu gestaltet. Die Folgen sind für viele Familien verheerend!
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren