Premiere: ORF Landkrimi aus Osttirol „Schnee von gestern“

Ein tot in einem See treibender Umweltlandesrat führt Simon Morzé und Marlene Hauser am Dienstag, 20. Jänner 2026, um 20.15 Uhr in einer ORF-1-Premiere in einem neuen Film der erfolgreichen ORF-Landkrimi-Reihe erstmals nach Osttirol. Bei der Suche nach Hinweisen rund um die Todesumstände wirbelt das neue Duo den „Schnee von gestern“ in einer verschrobenen Dorfgemeinde gehörig auf. Für den von David Wagner nach einem Drehbuch von Ivo Schneider inszenierten sowie von ORF und ZDF koproduzierten Fall rund um einen Ort auf der Suche nach einer Zukunftsperspektive und alte Schuld standen im November und Dezember 2023 u. a. auch Johann Wolfgang Lampl, Michael Rotschopf, Fanny Krausz, Gerhard Liebmann, Kristina Sprenger, Johanna Orsini und Ferdinand Seebacher u. a. in Lienz, Schlaiten und Kals am Großglockner vor der Kamera.

Das Ermittler-Duo Melanie Grandits (Marlene Hauser) und Martin Steiner (Simon Morzé) am Tristacher See. Foto: ORF/DOR Film/Stefanie Leo.

Mehr zum Inhalt: Im Tristacher See bei Lienz in Osttirol schwimmt eine männliche Leiche. Bei dem Toten handelt es sich um den Tiroler Umweltlandesrat Konrad Schett, der allem Anschein nach ertrunken ist und laut Obduktion ziemlich wenig Blut im Alkohol hatte. Schett war nach einem Termin mit den Finanzlandesräten aller Bundesländer auf dem Weg in ein Osttiroler Seitental – nach Inner Ainöd, wo er allerdings nie angekommen ist. Der Fall ruft Chefinspektor Martin Steiner (Simon Morzé) und Chefinspektorin Melanie Grandits (Marlene Hauser) auf den Plan, obwohl zunächst gar nicht sicher ist, ob es sich um einen Mordfall handelt. Als sich herausstellt, dass Schett nicht betrunken in den Tristacher See gefallen ist, sondern bereits tot war, als er hineingeworfen wurde, wird es für die beiden richtig mühsam. Die Ermittlungen führen zunächst Martin und später auch Melanie nach Inner Ainöd, eine verschrobene und raue Dorfgemeinde, in der die Uhren offenbar noch anders gehen. Eine Gemeinde, die seit Langem darum kämpft, dass die letzten Bewohnerinnen und Bewohner nicht auch noch absiedeln.