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Egger: Ich habe kein Gegengutachten erstellt

Der Flussökologe antwortet auf einen Artikel von dolomitenstadt.at.

Sehr geehrter Herr Chefredakteur Dr. Gerhard Pirkner, In ihrem Artikel „Ruggenthaler, Köll und Poppeller in Brüssel“ vom 15. 10. 2014 schreiben sie, dass „Bürgermeister Köll … sich von Egger quasi ein Gegengutachten zur Position der Umwelt-Landesrätin Ingrid Felipe und auch der Fachabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung erstellen ließ“. Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass Herr Bgm. Köll sich von mir kein „quasi Gegengutachten…erstellen ließ“, sondern die Umweltbüro GmbH vom Planungsverband 34 mit einem Ausweisungsvorschlag beauftragt wurde, welcher ausschließlich auf den durch die FFH-Richtlinie und durch den im Schreiben der Europäischen Kommission vom 30. 05. 2013 an die Republik Österreich präzisierten Nachnominierungsbedarf des FFH Lebensraumtyp 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria Germanica“ in der Alpinen Region basiert.
Gregory Egger, Leiter der eb&p Umweltbüro GmbH, Klagenfurt.
Gregory Egger leitet die eb&p Umweltbüro GmbH in Klagenfurt und lehrt derzeit am Karlsruher Institut für Geographie und Geoökologie.
Weiters stellt mein „Naturkundefachliches Gutachten, Ausweisung Natura 2000 Gebiet Isel und Nebengewässer“ dezidiert kein Gegengutachten zum Fachentwurf des Landes Tirol dar.  Betrachtet man das Ergebnis meines Ausweisungsvorschlages, müsste man es sinngemäß auch „quasi“ als ein  „Gegengutachten“ zu den von den Bürgermeistern der Iselgemeinden vorgelegten „Raumordnungsfachlichen Ausweisungsvorschlag“ bezeichnen – was es natürlich auch nicht ist. Mein Ausweisungsvorschlag umfasst nahezu die identischen Flussabschnitte mit dem Vorkommen der Tamariske wie der Fachentwurf des Landes Tirol, der einzige wesentliche Unterschied besteht darin, dass im Vorschlag des Landes Tirol die Isel flussauf von Huben in das Natura 2000 Schutzgebiet integriert ist. Es ist fachlich unbestritten, dass für den langfristigen Schutz der Tamariskenpopulation an der Unteren Isel u.a. keine wesentlichen Eingriffe in das Abflussregime und den Feststoffhaushalt in den Oberläufen (z.B. durch Schotterentnahmen oder Kraftwerke) erfolgen dürfen. Diesen Umstand habe ich in unserem Gutachten auch ausdrücklich festgehalten. Allerdings – und hier unterscheiden sich die Auffassungen – ist dafür aus meiner Sicht eine Ausweisung der Mittleren und Oberen Isel als Natura 2000 Gebiet nicht zwingend erforderlich, sondern es ist dieser Schutz u.a. durch das rechtliche Instrument der Naturverträglichkeitsprüfung ausreichend gegeben. Ich bitte Sie, diese Feststellungen in ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Gregory Egger  

3 Postings

wolf_C
vor 10 Jahren

Die Kraftwerksbürgermeister sollten sofort aus dem Nationalparkkuratorium zurücktreten: hätten sie ein bissl Gefühl und Bewusstsein, würden sie das tun;

die Kraftwerksbürgermeister im Nationalparkkuratorium kommen mir vor wie Schlachter und Metzger auf der Arche Noah ...

 
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iseline
vor 10 Jahren

Die Aussage von G. Egger ist ziemlich eindeutig. Auch ohne Natura 2000 Status der Oberen Isel ist ein Kraftwerksbau, gedeckt durch das Tiroler Naturschutzgesetz, sehr unwahrscheinlich.

Warum aber kämpft besonders BM Ruggenthaler weiterhin dermaßen verhement gegen eine Ausweisung? Denn damit wären die Gemeinden Prägraten und Virgen auch von den Förderprogrammen über Natura 2000 ausgeschlossen.

In der Oktoberausgabe der Zeitschrift "Echo-Tirol" findet sich eine Erklärung. Der Autor Marian Kröll greift in einem Beitrag Teile der Verträge mit der Firma Infra auf und zitiert daraus: Man erfährt, dass die Gemeinden für die Projektakzeptanz zuständig sind und dass sie nicht nur ihr Stammkapital einbringen müssen, sondern sich auch verpflichtet haben, die anteiligen Vorkosten zu übernehmen. Weiters wird ein "no go" für andere Projekte festgelegt. In der Rahmenvereinbarung findet sich ein Wettbewerbsverbot, mit dem sich die Gemeinden verpflichtet haben, "mit dem Gegenstand der Projektgesellschaft konkurrierende Tätigkeiten zu unterlassen, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern und nicht zu gefährden."

Die Gemeinden haben sich mit dem Einstieg in die Kraftwerksgesellschaft selbst "geknebelt" und das kann wohl nicht im Interesse der Bürger sein. Mit und ohne Natura 2000.

 
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G_J_Hahne
vor 10 Jahren

Zusammengefasst: Keine Wasserkraft oberhalb der unteren Isel!

Der Gutachter Egger erstellt einen Natura 2000 Ausweisungsvorschlag ohne obere Isel, also nur die untere Isel. Gleichzeitig sagt er jedoch: „Es ist fachlich unbestritten, dass für den langfristigen Schutz der Tamariskenpopulation an der Unteren Isel u.a. keine wesentlichen Eingriffe in das Abflussregime und den Feststoffhaushalt in den Oberläufen (z.B. durch Schotterentnahmen oder Kraftwerke) erfolgen dürfen. Diesen Umstand habe ich in unserem Gutachten auch ausdrücklich festgehalten. „

Daher der Hinweis im Ausweisungsvorschlag: „Der Schutz einzelner (temporärer) Vorkommen, die nicht in einem zukünftigen Europaschutzgebiet liegen, ist durch das Tiroler Naturschutzgesetz und die Tiroler Naturschutzverordnung (§2 Abs. 1, vgl. Kap. 4.4) gegeben. „

Demnach kann man auch ohne Natura 2000 die Wasserkraftprojekte nicht bauen!

Wie dumm stehen eigentlich Bürgermeister von Nationalparkgemeinden da, die ihren Gletscherfluss nur ja nicht unter Natura 2000 gestellt haben wollen!

Der Gutachter hat seine Auftragsarbeit erledigt und damit den BM einen Ausweisungsvorschlag für Natura 2000 nach EU-Anforderung unterbreitet. Die Wasserkraftprojekte in meinem Verständnis dagegen als nicht vereinbar dargestellt.

Gregory Egger sagt somit ganz deutlich, keine Wasserkraft an der Isel. Ein schöner Hinweis für den Gesetzgeber!

Wurde nicht schon von der Umweltabteilung festgestellt, dass das Wasserkraftprojekt an der oberen Isel gegen den Kriterienkatalog des Landes verstößt? Der Hinweis auf das Tiroler Naturschutzgesetz und die Tiroler Naturschutzverordnung sollte die Projekte endgültig scheitern lassen.

 
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