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Mindestsicherung als sozialer Anker

Im Rahmen der Herbstklausur der Tiroler Landesregierung wurden die Eckpunkte der Mindestsicherung verabschiedet.

Die neue Form des Sozialhilfewesens wird rückwirkend mit 1. September 2010 in Kraft treten und noch im Verlauf des Novembers vom Tiroler Landtag beschlossen werden.

Einigkeit zeigte die Tiroler Landesregierung, „dass die Mindestsicherung keine Hängematte sein darf“, wie LH Platter betonte. „Arbeit muss sich lohnen.“ Nun wird das Gesetz begutachtet.

Für zahlreiche Menschen wird die Mindestsicherung gegenüber der Grundsicherung eine Verbesserung bringen, für niemanden eine Verschlechterung“, sieht LR Gerhard Reheis einen deutlichen sozialen Fortschritt. Derzeit beziehen rund 11.000 Tiroler Unterstützung in Form der aktuellen Grundsicherung, die durchschnittlich ein halbes Jahr lang benötigt wird.

Die Tiroler Mindestsicherung Neu bringt keine Rückforderung bei Rückkehr ins Arbeitsleben, die E-Card statt des Sozialhilfekrankenscheins, eine Besserstellung von Alleinerziehenden, Antragstellung auf Mindestsicherung bei Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und AMS sowie keine Arbeitsverpflichtung für Pensionisten, Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter drei Jahren und Personen in Ausbildung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.

Es gibt keine Zuverdienstmöglichkeit, auch nicht geringfügig. Familienbeihilfe oder Pflegegeld haben keine Auswirkungen auf die Mindestsicherung.

Einige Beispiele:

Im Grundbetrag beläuft sich die bedarfsorientierte Mindestsicherung auf monatlich 558 Euro für eine alleinstehende Person, die zwölf Mal jährlich gewährt wird. Da die angemessenen Wohnkosten in Tirol den von Bundesseite zusätzlich vorgegebenen 186 Euro-Wohnkostenanteil (das ergibt zusammen mit dem erwähnten Lebensunterhaltsanteil von 558 Euro die oft zitierten 744 Euro) überschreiten, gewährt das Land Tirol wie schon bisher zusätzliche Leistungen zur Deckung dieser Aufwendungen.

Beispiele für die Leistung Lebensunterhalt:

Alleinstehende, Neu: 558 Euro pro Monat

Ehepaar, Neu: 837 Euro pro Monat

AlleinerzieherIn mit einem Kind, Neu: 742 Euro pro Monat

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