Stipendien werden an Schüler der 5. bis 8. Schulstufe vergeben, die aus zwingenden Gründen in einem Internat untergebracht sind. Ebenso gibt es Stipendien für SchülerInnen der 9. Schulstufe allgemeinbildender oder berufsbildender höherer Schulen.
Ab der 10. Schulstufe werden Schüler nur dann vom Land bzw. der Landesgedächtnisstiftung gefördert, wenn diesen von Seiten des Bundes aus unterschiedlichen Gründen, etwa bei einem nicht entsprechenden Notendurchschnitt, keine Unterstützung gewährt werden kann. Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt ausschließlich unter Bedachtnahme sozialer Kriterien – es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Wohnt man im Rahmen des Schulbesuchs in einem Internat oder einer Zweitunterkunft, kann ein Fahrtkostenzuschuss des Landes beantragt werden.
Hier können Sie sich weiter informieren und Antragsformulare downloaden.
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