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Stipendium und Zuschuss jetzt beantragen

Manche Familien haben trotz Vorliegens einer sozialen Bedürftigkeit keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Schülerbeihilfe des Bundes. Diesen greift das Land Tirol unter die Arme.

Damit niemand eine schulische Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen muss, gibt es für Internatsschüler Förderungen der Landesgedächtnisstiftung bzw. des Landes sowie Fahrkostenzuschüsse des Landes.

Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Stipendien werden an Schüler der 5. bis 8. Schulstufe vergeben, die aus zwingenden Gründen in einem Internat untergebracht sind. Ebenso gibt es Stipendien für SchülerInnen der 9. Schulstufe allgemeinbildender oder berufsbildender höherer Schulen.

Ab der 10. Schulstufe werden Schüler nur dann vom Land bzw. der Landesgedächtnisstiftung gefördert, wenn diesen von Seiten des Bundes aus unterschiedlichen Gründen, etwa bei einem nicht entsprechenden Notendurchschnitt, keine Unterstützung gewährt werden kann. Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt ausschließlich unter Bedachtnahme sozialer Kriterien – es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Wohnt man im Rahmen des Schulbesuchs in einem Internat oder einer Zweitunterkunft, kann ein Fahrtkostenzuschuss des Landes beantragt werden.

Hier können Sie sich weiter informieren und Antragsformulare downloaden. 

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