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Ausbildung für Pflegeeltern neu geregelt

Ab 2011 Jahr gibt es klare gesetzliche Regelungen für die Ausbildung für Pflegeeltern. Sie umfasst nun rund 75 Unterrichtseinheiten. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt in den Bezirken.

Neu festgesetzt wird ab 1.1.2011 auch die Höhe des Pflegeelterngeldes. Dieses wird künftig nicht mehr 15, sondern 14 Mal pro Jahr ausgezahlt und beträgt je nach Alter des Pflegekindes zwischen 380 und 558 Euro monatlich.

„Pflegeeltern bieten eine familiäre Unterbringung und Betreuung und sind damit eine wichtige Säule der Tiroler Jugendwohlfahrt“, weiß Soziallandesrat Gerhard Reheis. Die Entscheidung, die Pflege und Erziehung eines Kindes zu übernehmen, sei mit persönlichen und familiären Veränderungen verbunden. Aufgrund belastender frühkindlicher Erfahrungen würden viele Pflegekinder zudem bestimmte Verhaltensmuster zeigen. Das Land möchte nun eine bestmögliche Vorbereitung auf diese Aufgabe.

Wesentliche Kriterien für die Eignung sind die persönliche Belastbarkeit und die Kompetenz zur gewaltfreien Konfliktlösung der potenziellen Pflegeeltern. Die Ausbildung erfolgt in Seminarblöcken und beinhaltet Rechtsfächer, insbesondere im Familienrecht, psychologisches und pädagogisches Fachwissen sowie Kommunikation und Reflexion.

Die absolvierte Ausbildung ist Voraussetzung für die Übernahme von Pflegekindern. Bei Übernahme eines Pflegekindes bietet die Jugendwohlfahrt zudem Beratung durch SozialarbeiterInnen, Coaching durch eine Fachperson, Pflegeelternrunden sowie Fortbildung.

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