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Wichtiger Schritt gegen Grundstückspekulation

Der Beschluss der Tiroler Landesregierung am 14.12. ist ein wirkungsvoller Ansatz, sich dem Trend des künstlichen Preis-Hochhaltens von Grund und Boden zu widersetzen und den geförderten Wohnbau zu forcieren. Die Eckpunkte der Raumordnungsnovelle beinhalten mit dem vorgezogenen Erschließungsbeitrag ein effizientes Instrument zur Baulandmobilisierung.

In Tirol gibt es zahlreiche gewidmete, nicht bebaute Grundstücke. Nun erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, steuernd einzugreifen.

Sie können vom Besitzer vorgezogene Erschließungskosten (mit Datum der Widmung als Bauland) einheben, die in fünf Teilbeträgen in fünf Jahren zu bezahlen sind. Für Grundstücke, die bereits gewidmet sind, kann der Beitrag nach einer Frist von maximal fünf Jahren vorgeschrieben werden. Da die Erschließungskosten von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden, variieren diese von Kommune zu Kommune.

Mit dieser Maßnahme wird die Entstehung von weiteren Baulandreserven wirkungsvoll verhindert und der geförderte Wohnbau dadurch günstiger.

Bei Bedarf der Errichtung von gefördertem Wohnbau und dem Vorhandensein eines seit mindestens 15 Jahren als Bauland gewidmeten Grundstückes kann bei Flächen von über 2.000 Quadratmetern im selben Besitz die Hälfte als Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau gewidmet werden. 1.500 Quadratmeter pro Grundstückseigentümer bleiben davon ausgenommen.

Nach der Einigung der Landesregierung auf die Raumordnungsnovellen-Eckpunkte wird nun der Gesetzestext ausarbeitet. Im März des kommenden Jahres wird das neue Raumordnungs- und Verkehrserschließungsabgaben-Gesetz zum Beschluss vorgelegt werden.

Beispiel anhand des Beitrages in der Gemeinde Kundl (Infos aus dem Büro von LHStv. Gschwentner):

Erschließungskosten bisher, die zum Zeitpunkt des Baubeginnes für ein durchschnittliches Einfamilienwohnhaus fällig werden:

1. Bauplatzanteil: Bauplatz in m² x Erschließungskostenfaktor x 150% =  (durchschnittlich) 600 m² x € 1,68 x 150% = € 1.512,-

2. Baumassenanteil: Baumasse in m³ x Erschließungskostenfaktor x 70% = (durchschnittlich) 1000 m³ x € 1,68 x 70% = € 1.176,-

zusammen also € 2.688,-

Neu vorgezogener Erschließungkostenbeitrag bei unbebauten Grundstücken, der zum Zeitpunkt der Widmung und rückwirkend auch auf gewidmete Grundstücke in 5 aufeinanderfolgenden Jahresraten fällig wird:

Beispiel Grundstücksgröße: 600 m²:   600 m² x € 1,68 x 150% = €   1.512,-, fällig in 5 aufeinanderfolgenden Raten von je €    302,-

Beispiel Grundstücksgröße 5.000 m²: 5.000 m² x € 1,68 x 150% = € 12.600,-  fällig in 5 aufeinanderfolgenden Raten von je € 2.520,-

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