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Raubkunst: Grüne fordern gesetzliche Vorgaben

Hibler: Auch ein Restitutionsgesetz könnte Gemeinden nicht zu Rückgabe verpflichten.

Harry Neubauer, Rechtsanwalt der Egger-Lienz-ErbInnen, Erika Jakubovits von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und Sepp Brugger, Bezirkssprecher der Osttiroler Grünen.

In der Diskussion um die Restitution des Egger-Lienz-Gemäldes „Wildbrethändlerin“ forderten die Tiroler Grünen am 20. Jänner bei einer Pressekonferenz in Innsbruck ein Landesrestitutionsgesetz für Tirol. „Wir müssen unserer Verantwortung als Bundesland endlich wahrnehmen“, so LAbg. Georg Willi.

13 Werke des Osttiroler Künstlers Egger-Lienz in Schloss Bruck seien nach Auskunft von Erika Jakubovits, der Restitutionsbeauftragten der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, eindeutig Restitutionsfälle. Von der Kommission für Provenienzforschung als eindeutig eingestuft werden auch die „Wildbrethändlerin“ und „Christnacht“. Bei ersterem Werk fällte der Gemeinderat in Lienz im Herbst den Beschluss, nicht zu restituieren.

Dabei stimmten die gesamte SP-Fraktion und VP-Mandatar Stephan Tagger für die Rückgabe, alle anderen VP-Gemeinderäte und die FPÖ waren dagegen, die LSL-Mandatare enthielten sich der Stimme. Sepp Brugger, Bezirkssprecher der Osttiroler Grünen, findet die Diskussion in der Dolomitenstadt "peinlich". Er verweist auf Aussagen des Lienzer Bürgermeisters Hibler, wonach man die Bilder zurückgeben müsste, wenn Schloss Bruck ein Bundesmuseum wäre. Dies zeige deutlich, wie wichtig ein Restitutionsgesetz für Tirol nach dem Beispiel Oberösterreich ist.

Bürgermeister Hannes Hibler betont in einer Reaktion auf Bruggers Vorwurf, dass auch ein Tiroler Restitutionsgesetz an der Sachlage und der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Lienzer Gemeinderates über Kulturgut der Stadt nichts ändern würde, insbesondere könne so ein Gesetz die Gemeinden nicht zur Rückgabe ihres Vermögens verpflichten.

Hibler: "Die Tiroler Gemeinden sind selbstständig und autonom, sie entscheiden was mit ihrem Eigentum und dazu zählen auch Bilder geschehen soll. Auch die Restitutionsgesetze der übrigen Bundesländer nehmen nur auf das jeweilige Landesvermögen Bezug."

Ein Posting

Bergbaron
vor 13 Jahren

Ja Ja ... Besitzt! das alte Laster der Menscheit! Amüsant

 
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