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Wiederholungstäter muss 32 Monate hinter Gitter

Ein 20-jähriger Osttiroler stand gestern wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Da es nicht seine erste Tat war, fasste er eine harte unbedingte Strafe aus.

Der amtsbekannte Mann hatte in einem Lienzer Lokal Mitte Februar 2011 mit der Faust und einem Barhocker zugeschlagen.

Gestern wollte er sich entgegen früheren Einvernahmen nicht mehr an den Verlauf der Auseinandersetzung erinnern, da er zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen sei.

Zu viel Alkohol war auch im Sommer 2010 im Spiel gewesen, als er sich mit Drohungen und Schlägen gegen Polizisten zur Wehr gesetzt hatte. Der Angeklagte wurde, auch aufgrund der Widerrufung von früheren bedingten Strafen, zu insgesamt 32 Monaten unbedingte Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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