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Bis 3600 Euro Strafe für Rafting-Rowdies

Auf der Isel gelten Verkehrsregeln. Sie nicht einzuhalten kann teuer werden.

Nur wildwassergeeignete Ruderfahrzeuge oder Schwimmkörper sind auf der Isel erlaubt. (Bild: EXPA/J. Groder)
Die Isel gilt als eine der herrlichsten Raftingstrecken Mitteleuropas, entsprechend groß ist der Andrang von Wildwasserfreunden in den Sommermonaten. Neben Teilnehmern von Rafting-Touren heimischer Unternehmen begeben sich auch immer wieder auswärtige Bootfahrer mit ihren Schwimmkörpern in den Gletscherfluss. Dass das Wildwasser auch seine Gefahren birgt, zeigt eine Reihe von Zwischenfällen, welche die Bezirkshauptmannschaft nun veranlasste, in einer Aussendung an die Rafter zu appellieren, verstärkt auf die Sicherheit zu achten und sich an Vorschriften zu halten. "Es haben sich heuer bereits mehr als zehn Unfälle auf der Isel ereignet, die eine ambulante oder stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderten", betont Bettina Heinricher von der Bezirkshauptmannschaft Lienz, die in Zukunft verstärkt auf Prävention setzen möchte. Das geltende Schifffahrtsgesetz besteht in aktueller Form seit etlichen Jahren, es gibt auch eine spezielle Verordnung des Landeshauptmannes für die Isel. Man darf übrigens nicht mit einem x-beliebigen Schlauchboot die Isel flussabwärts fahren, denn der Schwimmkörper oder das Gefährt muss laut Gesetz wildwassertauglich sein. Hält man sich nicht dran, steigt bei einem Unfall jede Versicherung aus. Rafting ist auf der Isel von 15. Mai bis 30. September in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt, vorausgesetzt ein staatlich geprüfter Bootsführer hat das Kommando. "Es gab auch schon Anzeigen, wenn jemand nicht die entsprechende Ausbildung absolviert hatte", weiß Heinricher. Betroffen waren auch Osttiroler Unternehmen. Konkrete gesetzlich festgelegte An- und Ablegestellen an der Isel müssen von den Bootsführern eingehalten werden, werden es aber nicht immer. Auch hier gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Gesetzesüberschreitungen. Die Verordnung ist Landessache, die Bezirkshauptmannschaft Lienz fungiert vorrangig als Strafbehörde. Heinricher: "Es ist geplant, dass in Zukunft die Einhaltung der Bestimmungen durch Mitarbeiter der Verkehrsrechtsabteilung verstärkt kontrolliert wird." Ein Verstoß der Regeln kann teuer werden, er wird mit einer Geldstrafe von 72 bis zu 3.633 Euro geahndet. Bei den Osttiroler Rafting-Unternehmen können unterschiedliche Schwierigkeitsgrade gebucht werden – von leichten Familienstrecken für Neulinge bis hin zu den aufregenden Ritten für versierte Wellenprofis. Jedermann kann problemlos an einer Partie teilnehmen. "Auf der leichten Strecke fahren bei uns auch Pensionisten", betont Hansjörg Schachner von Osttirol Adventures. "Die älteste Teilnehmerin war 90 Jahre alt. Wer dabei sein will, muss allerdings trotz Schwimmwestenpflicht schwimmen können, damit es im Anlassfall zu keiner Panik im Wasser kommt." Für etwaige Notfälle sind die Fahrer durch spezielle Ausbildung und mitgeführte Erste-Hilfe-Pakete gerüstet. Die heimischen Rafting-Unternehmen statten die Teilnehmer mit Schwimmwesten, Neoprenanzügen und Helmen aus. "Jeder Teilnehmer absolviert vor der Rafting-Tour ein Sicherheitsgespräch und eine Einschulung, bevor es zum Wildwasserschwimmen geht. Erst dann beginnt die Fahrt", erklärt Armin Prenn von Club Aktiv Osttirol, in dem alle Bootsführer auch über die zusätzliche Kajakausbildung und jahrelange Erfahrung  verfügen. Beide Unternehmen versichern, nur staatlich geprüfte Bootsfahrer ans Werk zu lassen und die An- und Ablegestellen zu beachten. Während in der Vorsaison viele Einheimische eine Tour buchen, sind es in der Hauptsaison im Juli und August vor allem Holländer, Deutsche und Italiener. Die vom Land festgelegten Fahrzeiten sind für die beiden von Dolomitenstadt befragten Unternehmen, die mit der bisherigen Saison trotz Schlechtwetterphasen übrigens zufrieden sind, ausreichend. Linktipp: Rafting und Kajak in Osttirol

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