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Stichtag für Mopedfahrer naht

Übergangsbestimmung endet: Verschärfung des Führerscheingesetzes ab 1. September.

Den Ausweis gibt es frühestens - mit Einverständnis der Eltern - ab dem 15. Geburtstag. Im Bild: Verkehrssicherheits-Tipps bei der Polizei-Initiative “Bleib sauber, Jugend OK!“ vor der WK Lienz.
Achtung: Einen Mopedausweis ohne Ausbildung und Prüfung gibt es nur noch am Mittwoch. Seit zwei Jahren ist das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen nur noch mit einem entsprechenden Mopedausweis erlaubt. Wer etwa bereits davor ein Moped gelenkt hatte, konnte sich ein entsprechendes Dokument ausstellen lassen. Diese Übergangsbestimmung endet am 1. September 2011. Dann müssen die komplette theoretische und praktische Ausbildung sowie die entsprechenden Prüfungen absolviert werden. Weiters ist für jede einzelne der oben angeführten Kraftfahrzeugkategorien eine eigene Berechtigung in Form eines Ausweises zu erwerben. Dies bedeutet, dass beispielsweise Personen, die zwar im Besitz eines Mopedausweises für Motorfahrräder sind, nicht automatisch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge oder Invalidenkraftfahrzeuge lenken dürfen. Diese Berechtigungen müssen ab 1. September gesondert erworben werden. Ein Mopedausweis für Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wird nur dann nicht benötigt, wenn der Lenker über eine gültige Lenkberechtigung einer beliebigen Klasse verfügt. Fahrschulen und Autofahrerclubs stellen die entsprechenden Ausweise aus.

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