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Fall Jakob: Ein Jahr bedingte Haft

Nach dem Tod eines zweijährigen Buben wurden Osttiroler Eltern und deren Arzt gestern am Landesgericht Innsbruck zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der kleine Jakob litt an einem angeboreren Immundefekt. Die Anklage warf den Eltern Quälen und Vernachlässigung des Kindes mit Todesfolge vor, da sie ihrem Sohn die möglicherweise lebensrettende Knochenmarkstransplantation und erforderliche Medikamente vorenthalten hatten.

Sie gaben an, schlechte Erfahrungen bei der Therapie von zwei ihrer an der selben Krankheit verstorbenen Kinder gemacht zu haben, und deshalb Jakob die Behandlung verweigert zu haben. Der Osttiroler Arzt und Alternativmediziner habe, so die Anklage, nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt. Die Richterin verhängte wegen grober Vernachlässigung der Fürsorgepflicht über Eltern und Arzt je ein Jahr bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.