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Fögers Coup war sorgfältig geplant

Das Ende des Fusionvertrages kam nur für einige überraschend.

Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung des Landes. Foto: Brunner Images
Der Pulverdampf nach der turbulenten Sitzung des TVB-Aufsichtsrates am 26. September ist verzogen und immer mehr erweist sich Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung des Landes, als Drahtzieher hinter einem Coup, der ein rechtliches Nachspiel haben könnte. Schon im Mai schrieb der Beamte, der sich gern als harter Knochen präsentiert, an den Aufsichtsratsvorsitzenden des TVB Osttirol, Werner Frömel, dass er den Vetrag komplett knicken und gegen "Strategische Grundsätze des TVBO" austauschen möchte, sich aber "gewisse Interessensgruppen" dagegen wehren. Er könne leider nicht erkennen, dass "ausreichende Kräfte für eine mutige Reform vorherrschen" meint Föger in Anspielung auf die Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat. Laut Fusionsvertrag müssten eigentlich zwei Drittel der Aufsichtsräte einer Vertragskündigung zustimmen. Einfache Mehrheit genügt, schreibt Föger in seinem Brief an Frömel,  "Selbstbindungsmehrheiten" seien nicht mit dem Tiroler Tourismusgesetz vereinbar. Auch die Zustimmung der Planungsverbands-Obleute werde nicht benötigt. Als die Sitzung am 26. September begann, glaubten offenbar nur einige Talbodenvertreter, es ginge um eine Modifizierung des Vertragswerkes. Föger selbst, nicht einer der Aufsichtsräte, forderte plötzlich die Aufhebung des Vertrages, reklamierte den Punkt auf die Tagesordnung und erklärte die anschließende 7:5 Abstimmung für rechtskräftig. Obwohl die Nationalparkregion mit dem Matreier Bürgermeister Andreas Köll im Vorfeld massiv für eine Vertragsauflösung Lobbying betrieb, verließ deren Vertreterin Camilla Köll vor der Abstimmung demonstrativ den Saal. Man war sich offenbar sicher, dass das bisherige – mühsam ausgehandelte – Regelwerk über die Verteilung der Tourismusmillionen auch ohne die Stimme Kölls binnen Minuten über Bord geworfen wird. Der Fusionsvertrag zum Download Für juristisch bewanderte Dolomitenstadt-Leser bieten wir hier den Fusionsvertrag zum Download an. Einfach auf den Link klicken. Spannend ist der Punkt 7.3, der die "Ausgliederung von Beteiligungsvermögen" regelt – Stichwort: Aktienpaket – und der Punkt 9.4, bei dem es um die Mehrheiten bei Vertragsänderungen geht. Fusionsvertrag Download
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

2 Postings

FRBR
vor 13 Jahren

Daps Recht wird biegsam gemacht. Nach welchem Recht wird gehandelt? Nach dem des Landes, des jeweiligen LH's oder macht sich der Leiter der Tourismusbehörde sein eigenes Recht? Mir blieb lange verschlossen, wie der Begriff "Bananenrepublik" zustandekommt, jetzt scheint mir, dass es damit zu tun haben könnte, dass dort das Recht wie eine Banane gekrümmt wird.

 
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hoidanoi
vor 13 Jahren

Dr. Föger ist gemeinhin gut vorbereitet. Das Brechen der alten Regel "Pacta sunt servanda" wird ihm durch die Rechtsmeinung leicht gemacht, Verträge könnten geltendes Recht nicht brechen. Pikant nur, dass der Vertrag als solches die Billigung der Behörden zu einem früheren Zeitpunkt fand. Camillas Entschwinden oder Abwesenheit just in Momenten prekärer Abstimmungen wurde ja schon von Iseltaler wortreich erklärt, besonders durch die von ihm thematisierte Funktionärshaftung. Was den Punkt der Vermögensauslagerung angeht, so ist nach wie vor ungeklärt, wie denn nun von wem aus welchem gültigen Rechtsgeschäft über das Millionenschwere Aktienpaket des TVB an den LZBB und dessen Verbleib rechtsverbindlich mit welcher Mehrheitsbildung abstimmt. Die Kleinaktionäre, die im Aufsichtsrat und der GV des TV nach Köpfen über Aktienanteile bestimmen, die ihre eigenen bei weitem übersteigen? Gerhard Pirkner könnte Einblick in die Modalitäten der Vermögensauslagerung verschaffen. Josef Kreuzer hat hier vielleicht doch einen Grund juristische Aufklärung zu verlangen. Schönes Wochenende.

 
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