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Bergbahnaktien durch Vertrag gesichert

Stadt Lienz und TVBO binden sich und machen Weg für Geldspritze frei.

Foto: Zlöbl
Wenige Stunden vor der letzten Sitzung des Lienzer Gemeinderates im alten Jahr stimmt der Aufsichtsrat des TVBO am 21. Dezember mit acht JA- und einer NEIN-Stimme bei zwei Enthaltungen einem Syndikatsvertrag zwischen Stadt Lienz und dem Tourismusverband Osttirol zu. Dieser Vertrag, ausgearbeitet von Rechtsanwalt Walter Dellacher, bindet die beiden Haupteigentümer der Lienzer Bergbahnen in wichtigen Entscheidungen eng aneinander. Die Stadt Lienz und der Tourismusverband Osttirol besitzen jeweils fast die Hälfte der Aktien der Bergbahnen und dürfen künftig ihre Anteile ohne der Zustimmung des jeweils anderen nicht verkaufen. Außerdem gibt es ein Vorkaufsrecht für beide Partner. So soll verhindert werden, dass irgendwann geänderte Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat des Tourismusverbandes zum Verkauf größerer Aktienpakate etwa an Heinz Schultz führen könnten. Der Syndikatsvertrag war eine Bedingung des Lienzer Tourismusvereins zur Rückführung des viel diskutierten Aktienpaketes der Bergbahnen in das gemeinsame TVBO-Vermögen. Neben dem Lienzer Gemeinderat, dessen Zustimmung als sicher gilt, muss noch die Aufsichtsbehörde des Landes ihr Plazet zum Vertragswerk geben. Insidern zufolge hat der zuständige Beamte Gerhard Föger sein grundsätzliches Einverständnis bereits signalisiert. Sollte auch diese Hürde genommen werden, könnte endlich der dringend benötigte Geldsegen bei Bergbahnen und TVBO eintreffen. Jeweils mehrere Hunderttausend Euro warten auf Ausschüttung und sind vor allem für Bergbahnenvorstand Klaus Hofstätter noch wichtiger als Neuschnee.
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

19 Postings

Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

Lieber Franz Theurl,

heute musste ich Dich schon wieder bei einer touristischen Lüge ertappen und zwar konnte man das heute im „Echo“ nachlesen.

Du behauptest dort im Interview folgendes, Originalzitat Franz Theurl:

„Die Auslagerung der Aktien in den Tourismusverein Lienzer Dolomiten wurde von mir schon zu Anbeginn im Aufsichtsrat als schlechte Lösung beschrieben. Ich habe schon damals auf das damit verbundene Bilanzbild verwiesen.“ Zitatende

Nun, wie vereinbart sich Deine Aussage mit der Tatsache, dass die Herren Tiefenbacher, Frömel, Lugger und FRANZ THEURL den Auslagerungsvertrag persönlich unterschrieben haben? Du hättest die Auslagerung verhindern können bzw. nicht unterschreiben sollen. Den Schaden und den Image-Verlust für den Tourismusverband Osttirol und unserer gesamten Tourismuswirtschaft hättest Du Dir bei Deinem „perfektem Gespür“ eigentlich ausrechnen können. So wie ich Dich aber kenne, wirst Du auch in dieser „Münchhausen-Geschichte“ einige Ausreden finden und Andere für den Unsinn der Auslagerung der Aktien und den nachfolgenden bösen Jahren des TVBO, verantwortlich machen. Für heute grüße ich Dich,

Kreuzer Pepi DAS PARKHOTEL AM TRISTACHERSEE

 
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hoidanoi
vor 12 Jahren

Lieber Pepi Kreuzer,

was wird das? Groß geschriebenes Ankündigen? All zu viele Fragen sind noch unbeantwortet, auch solche, deren Beantwortung Sie selbst in Aussicht gestellt haben. Den höchst eigenartigen Stil Ihres letzten Postings einmal hintangestellt: Ist das bis jetzt Gebotene alles, wozu sich der Aufsichtsrat in der Lage zeigt? Bergweiß Rücktritt erscheint vor diesem Hintergrund noch einmal mehr verständlich.

 
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Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

WAHR IST´S, WAHR IST´S FRANZ THEURL, WO SIND „DEINE“ MILLIONEN?

Höchste Zeit für Aufklärung zu sorgen.

Pepi Kreuzer AUFSICHTSRAT des TVBO

 
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Heimliche Journalistin
vor 12 Jahren

Wie im Großen, so auch im Kleinen! Die Zuständigen richten es sich, wie es für sie am Besten passt. Es ist einfach grundsätzlich nicht gut, dass Funktionäre so ewig an den Hebeln der Macht bleiben. Da schleichen sich nur Freunderlwirtschaft und verstocktes Denken ein. Frischer Wind gehört mal ordentlich durch den TVB geblasen, der so manchen "Wichtigen" und "Unabkömmlichen" rausfegt, damit auch mal Junge mit neuem Elan und modernen Ideen Taten in die Zukunft setzen können. Denn der momentane Zustand unserer beiden Skigebiete ist ja fast schon ein Witz, vorallem wenn man den gleichen Preis wie in Topgebieten zahlen muss. Her mit einem Privatinvestor, dann ist man auch bereit, dafür zu zahlen, wenn das Schifahren in Lienz wieder richtig Spass macht! Schönen Tag an alle, die sich angesprochen fühlen sollten, gebt endlich die Macht ab, ihr habt jetzt schon lange genug herum gewurstelt, wie man am Zustand der Bergbahnen sehen kann.

 
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hoidanoi
vor 12 Jahren

Lieber Kurt,

auch Ihnen sind wir zu Dank verpflichtet. Offenbart doch Ihr Posting eine Denkweise, der auch die Vertragsstifter anhängen mögen. Schließlich sei ja alles bei ein wenig "good will" kein Problem. Das werde man sich gegebenenfalls schon richten. Schließlich bliebe alles quasi in der Familie. Man kennt sich und versteht sich prächtig. . Für die Absicht, die Bergbahn fest in Lienzer Gemeinderatshand zu behalten, trifft diese Sichtweise zu. Ob das für das Unternehmen gut ist, wird nicht hinterfragt. Man glaubt sich auf einem guten Weg. Probleme sind nicht zu entdecken. Man kennt sich und versteht sich prächtig. . Und was soll die Aufregung über das Veräußerungsverbot, dass das direkte Vorkaufsrecht des TVBO verhindert. Weit und breit keine Widersprüche? Eine rechtsfreundliche Beratung kann da hilfreich sein. Muss man denn darum wissen? Ist das eine Vertragsvoraussetzung, die den beschließenden Funktionären mitzuteilen gewesen wäre? Oder doch eine vernachlässigbare Information, die den Aufsichtsrat nicht tangiert? Wieder einmal. Wer hätte denn davon wissen können? Was soll's. Wie sollte der TVBO auch Anteile übernehmen, für die ihm faktisch die Mittel fehlen? Gut, da könnte nun der derzeitige Obmann des TVBO ins Spiel kommen, dem ja gute Beziehungen zur Unicredit nachgesagt werden. Da ließe sich kreditorisch sicher was machen. Soll doch für alle ein Geschäft sein. Man kennt sich und versteht sich prächtig. . Da die Abstammungsregelung den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern ob ihrer Herkunft auch die Lenkung des Schicksals der Bergbahn weiterhin überantwortet, führt der Vertrag zur heißersehnten Versteinerung eines unerquicklichen Status Quo. Die Herkunftsqualifikation ist besonders wichtig. Denn man kennt sich und versteht sich prächtig. . Kurt merkt richtig an, dass ein abgestimmtes, gemeinsames Handeln der beiden Mehrheitseigentümer wichtig wäre. Ob sich dies durch den Vertrag erzwingen lässt? Ein solches Verhalten wäre schon in der Vergangenheit sinnstiftend gewesen. Besonders pikant ist dabei das Faktum, dass bis dato die Vertreter der Mehrheitseigentümer teils Personen-ident sind. Was sinnvolles Handeln nicht immer zur Folge hatte. Aber besonders wichtige Voraussetzung dabei: Man kennt sich und versteht sich prächtig. . Die Kritik an dem Vertrag und vor allem dem Personenkreis, der ihn schließen lässt, fußt vor allem auf den Erfahrungen der Vergangenheit. Die Erfolgsmeldung über das Auffinden der Verantwortlichen für die Kostenüberziehung steht nach wie vor aus. Die Beschneidung der Pläne der neuen Geschäftsführung durch den Lienzer Gemeinderat in jüngster Vergangenheit ist ein weiterer Beleg für die Führungsqualität der Mehrheitseigentümer. Man kennt sich? Auch aus? Versteht das einer? Findet das irgendwer prächtig? . Sinnvolles, abgestimmtes Handeln, vielleicht auch einmal marktorientiert, ein Wunsch, der nicht nur Kurt antreibt. Ob dieser Vertrag dabei hilfreich ist, ist mehr als fraglich.

P.S.: Dass die beschlussfassenden Funktionäre einmal mehr nicht von ihrem Vorsitzenden über den Stand der Dinge informiert worden zu sein scheinen, stellt da nur noch eine Fußnote dar.

 
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Kurt
vor 12 Jahren

Da muß man wieder Dolomitenstadt und im gegenständlichen Fall auch Pepi Kreuzer danken.Beide ermöglichen die Veröffentlichung wesentlicher Inhalte von Verträgen und lassen den interessierten Leser sich fast ein Bild aus erster Hand zu machen. Das ermöglicht wiederum Kreuzers Interpretation als daneben zu beurteilen : Mit der Unicredit hat die Stadt lt. oben vereinbart : „Wir erklären somit bis zur vollständigen Erfüllung aller sich aus diesem Leasingvertrag ergebenden Verpflichtungen, unsere Anteile an mögliche Vertragspartner weder zu verkaufen, noch anderweitig darüber zu verfügen: Stadtgemeinde Lienz“.

Das ist keine Verpfändung sondern ein Veräußerungsverbot.Die Stadt muß die Unicredit fragen wenn sie Ihre Aktien verkaufen will. Ähnliches steht im Syndikatsvertrag: "Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die von ihnen während der Geltungsdauer dieses Vertrages gehaltenen Aktien nur dann an einen Dritten zu veräußern oder zu übertragen, wenn der jeweils andere Vertragspartner die von ihm gehaltenen Aktien zu denselben Bedingungen veräußert" Also auch hier kann die Stadt nur ihre Aktien verkaufen wenn dies mit dem TVBO abgestimmt ist und dieser es auch macht.

Damit hat sie zwei Verkaufsverbote und muß zwei fragen wenn sie ihr Aktienpaket veräußern will. Die Unicredit und den TVBO. Das mag mühsamer sein, einen logischen oder juristischen Widerspruch zwischen den Verträgen an sich erkenne ich aber nicht. Auch in der Familie kommts vor das man die Erlaubnis von Vater und Mutter braucht. Das Abstimmen der Stadt mit dem TVBO ist sehr sinnvoll. Man stelle sich vor die Stadt würde ihre ca 48% Aktienanteile verkaufen und der TVBO seine gleichfalls 48 % nicht, etwa weil ihm der Käufer nicht passt oder umgekehrt. Beides ist an sich nicht vorstellbar, jetzt ist ein gemeinsames Vorgehen halt auch vertraglich abgesichert.Das verhindert das Hereinholen eines privaten Investors sicher nicht, zwingt aber beide Mehrheitseigentümer zu einem gemeinsamen Handeln was nur im Interesse des gemeinsamen Unternehmens LBB sein kann. Freilich: taktischen Spielchen, wie ich hol nur ein Aktienpaket von 48 % von einem und ein paar Kleinaktionäre bis ich über 50 % Anteile habe, dann regier ich ohnedies das Unternehmen und der andere ist zum Verkauf ( auch zu billig ) gezwungen spielts nicht mehr. Und wenn beide gemeinsam einen guten Investor der diese Bezeichnung auch vedient gefunden haben, wird die Zustimmung des anderen Partneres und der Unicredit oder die Bezahlung/Umschuldung der Darlehen bei dieser Bank auch kein Problem sein. Eine sinnvolle, koordinierte Vorgangsweise beider Haupteigentümer sollte auch Herr Kreuzer im Sinne der Lienzer Bergbahnen wollen.

 
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hoidanoi
vor 12 Jahren

Lieber Pepi Kreuzer, . da staun' ich jetzt aber wirklich. . Da gibt es also den Obmann des TVBO, der um das Veräußerungsverbot der Anteile der Stadt Lienz weiß und zeitgleich einen Vertrag gutheißt, der dem TVBO ein Vorkaufsrecht auf gerade diese Anteile zusichert/abverlangt, das ihm von Seiten der Stadt Lienz nicht eingeräumt werden darf. . Ein Schelm, der Übles dabei denkt. Ein intellektueller Geniestreich der Vertragsverfasser. Fast so genial wie der erste Vertrag, mit dem die jetzt vielleicht wieder TVBO-Anteile an der Bergbahn einem Verein von Kleinaktionären geschenkt wurden. . Den AR-Mitlgiedern Frömel und Tiefenbacher, die beide Mitglieder des AR der LzBB-AG sind, und Herr Tiefenbacher darüberhinaus auch Mitglied des GR der Stadt Lienz, sollten ebenfalls von dieser Regelung gewusst haben, so sie ihrer aufsichtsrätlichen Pflicht nachgekommen sind. Falls dem so ist, so wurde der AR des TVBO zum wiederholten Mal nicht vollends in den notwendigen Wissensstand versetzt. Wahrscheinlich tangieren ihn derartige Feinheiten nicht, frei nach W. F.. Wussten die beiden nicht darüber Bescheid, so liegt Nahe, dass sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Möglicherweise deshalb, weil das Hauptaugenmerk auf die Konstruktion eines Lienzer-Talboden-Herkunftsnachweises gelegt wurde. In jedem Fall sagt es viel über ihre Eignung für die ihnen überantworteten Funktionen aus. . Kreditwürdigkeit ist dieser Tage ein oft gebrauchter, geradezu infaltionärer Begriff. Glaubwürdigkeit ebenso. Einige haben den Kredit an Glauben an ihre Fähigkeiten und Eignung mittlerweile gänzlich überzogen. . Können wir uns das leisten?

 
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Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

Unten angeführt finden Sie die AUFSICHTSBESCHWERDE an das Land Tirol bezüglich SYNDIKATSVERTRAG durch Pepi Kreuzer.

Landesregierung, Abteilung Tourismus / Aufsichtsbeschwerde zu Geschäftszahl IIc- 17.7799/314 Genehmigung des Syndikatsvertrages TVBO

Sehr geehrter Herr Dr. Föger, sehr geehrter Herr Hofrat!

Da der Aufsichtsrat des TVBO wahrscheinlich gleich wie Ihre Abteilung von der besonderen Situation im Zusammenhang „Syndikatsvertrag Stadtgemeinde Lienz und TVBO“ keine Detailinformationen erhielt, möchte ich Sie nach Durchsicht und Prüfung meiner Beschwerde und deren Fakten, bitten, Ihre Entscheidung auf

1. RÜCKFÜHRUNG DER AKTIEN in unseren Verband TVBO

2. KEINE GENEHMIGUNG DES SYNDIKATSVERTRAGES

zu beschränken.

Ich begründe meine Beschwerde insofern, dass der Aufsichtsrat des TVBO in der Sitzung zur Abstimmung, aber auch vorher niemals über die VERPFÄNDUNG der Aktien der Stadt Lienz an die Uni Credit Pegasus Leasing, Wien Operngasse, informiert wurde. Diese meines Erachtens sehr wichtige Information hätte garantiert zu keiner Aufsichtsratsgenehmigung geführt.

Nach Einsicht in der Gemeinde, stelle ich fest: Die Stadt Lienz hat ihre gesamten Bergbahn-Aktien (51,81 %) für einen Betrag von insgesamt Euro 1.655.190,- verpfändet. Dies gilt für die gesamten technischen Teile der Winter-Sommer-Rodelbahn „Osttirodler“.

Der Text lautet: „Wir erklären somit bis zur vollständigen Erfüllung aller sich aus diesem Leasingvertrag ergebenden Verpflichtungen, unsere Anteile an mögliche Vertragspartner weder zu verkaufen, noch anderweitig darüber zu verfügen: Stadtgemeinde Lienz“.

Somit steht fest, dass die Anteile der Bergbahnen der Stadt Lienz seit 6.9.2010 an die oben genannte Bank als Konzernpartner der Bank Austria in Lienz verpfändet sind. Aus dieser Tatsache ergibt sich der logische Schluss, dass der Tourismusverband mit seinen HOFFENTLICH NOCH FREIEN AKTIEN kein Partner für diesen Syndikatsvertrag sein kann und darf.

Weiters möchte ich bemerken, dass Herr Franz Theurl als Obmann des TVBO, als Aufsichtsrat der Bergbahnen und als Geschäftsführer der Bank Austria Lienz und damit gleichzeitg als Konzernmitglied der Uni Credit Bank WEGEN BEFANGENHEIT HÖCHSTEN GRADES diesen Syndikatsvertrag keinesfalls unterschreiben darf.

Die Bindung unserer TVBO-Aktien an die bereits Verpfändeten der Stadt Lienz bildet eine große Benachteiligung für die freie Entwicklung im Lienzer Wintertourismus (äußerst eingeschränkte Verhandlungsmöglichkeiten mit Partnern für eventuelle – längst fällige - künftige Übernahme der Lienzer Liftanlagen durch private Unternehmer). Da der TVBO in diesem Aktiengau genügend Schwierigkeiten, damit verbundene Rufschädigung und einen gewaltigen Marketingverlust erlitten hat, hätte es keinen Sinn, die Freiheit unserer redlich erworbenen Aktien durch diesen „Theurl’schen Winkelzug“ ein zweites Mal zu verlieren.

Ich bitte um eine neue Entscheidung.

AR Josef Kreuzer

 
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sonnenstadtler
vor 12 Jahren

...ist das alles, was ein aufsichtsrat eines solchen gremiums machen kann? ...auweh!!! schön langsam verstehe ich, warum sich ein erkannter sumpf schlimmsten falls auch noch vergrößern kann und der eine oder andere fachmann erst gar nicht mehr dabei sein möchte ...wahnsinn, ich bin enttäuscht!!!

 
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hoidanoi
vor 12 Jahren

Lieber Pepi Kreuzer,

vielen Dank für den Versuch. Bis auf den Syndikatswortlaut haben Sie das Forum leider nicht mit den von Ihnen angekündigten Neuigkeiten und Enthülltungen in Erstaunen versetzt. Die Beantwortung von Fragen, die im Raum stehen, unterblieb leider gänzlich. . Die aufgeführten Punkte 1 - 4 belegen Allgemeinplätze, die sich dem interessierten Leser über lange Zeit weitaus detailreicher aus dem medialen Bild dargestellt haben. . 2012 stellt eine Chance dar, effektiv Tourismus zu machen, ihn zu bewerben, den Verband zu gesunden. Eine profunde Selbsteinschätzung, aus der dann die nötigen Konsequenzen gezogen werden, könnte dabei helfen.

Noch ein schönes, antwort- und perspektivenreiches Jahr 2012

 
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Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

Der Aktien- Klau!

Ich werde nach all dem HICK HACK betreffend der Bergbahnaktien des Tourismusverbandes Lienzer Dolomiten das unangenehme Gefühl nicht los, dass mit dem erworbenen Gut der Lienzer Wirtschaft, böse Spiele getrieben wurden.

Punkt 1: Auslagerung der Aktien an den Tourismusverband Lienzer Dolomiten. Für logische Denker kommt es einer willkürlichen Wegnahme gleich. Die damals erfundenen Argumente, haben überhaupt keine Gültigkeit, zumal wir von einer „FEINDLICHEN ÜBERNAHME“ gegenüber jetzt, um Lichtjahre entfernt waren.

Punkt 2: Die unangenehmen Erfahrungen mit dem Land Tirol bzw. die gesamte Situation mit dem Budget des TVBO, weiters die vielen Pressemeldungen seit ca. 2 Jahren, die den Osttiroler Gesamt Tourismus keinen guten Dienst erwiesen haben. Der negative Einschaubericht des Landes (mit den bekannten Forderungen) weiters die negativen Prüfungen des TVBO durch Steuerberater, Dr. Vergeiner. Das große Misstrauen dem Aufsichtsrat gegenüber um nur einige Punkte zu nennen. Das Image des Osttiroler Tourismus und seiner Funktionäre hat jedenfalls in Tourismus- und Gästekreisen weit über die Grenzen unserer Heimat hinaus die schlechteste Bewertung gebracht. DANKE! Dass der TVB mit der Auslagerung und seiner Folgen gleichzeitig in die Nähe einer Firmenpleite gebracht wurde, sei hier angeführt. Das keine Gelder für eine ordentliche und gleichmäßige Bewerbung unseres Bezirkes (Die ureigene Aufgabe des TVBO) mehr vorhanden waren, ist eine der unangenehmsten Effekte – Wirtschaftsschädigung.

Punkt 3: Die Bevölkerung konnte bei den vielen Pressemeldungen, Ankündigen, öffentlichen Sitzungen natürlich nicht feststellen, dass dem Aufsichtrat des TVBO die verschlungenen Wege der Auslagerung, überhaupt nicht bekannt, weil nicht befasst wurde.

Punkt 4: Die nunmehrige Rückforderung der Aktien in den Besitz des TVBO mit Stimmrecht bei den Lienzer Abgeordneten, wird eigenartiger Weise wieder mit einer eher raffinierten Fußangel versehen. SYNDIKTASVERTRAG. Dieser Vertrag nimmt den Lienzer Mitgliedern, ihr erworbenes Gut ein zweites Mal weg und setzt es einer Verpfändung zugunsten der Bank Austria gleich. Dieser Vertrag, den das Land Tirol, hoffentlich nicht genehmigt, würde uns das gesamte Verfügungsrecht über unser Vermögen nehmen.

Punkt 5: Mögen die Herrn Theurl, Frömml, Lugger und Tiefenbacher endlich zu Sinnen kommen und eine ordentliche Rückführung ohne Syndikatvertrag durchführen, und sich bei den Mitgliedern des Verbandes Lienzer Dolomiten und Osttirol für „Ihren schädlichen Unsinn“ endlich in der Öffentlichkeit entschuldigen. STOPP

Punkt 6: Es ist höchste Zeit, wenn nicht längst versäumt, dass die Lienzer Bergbahnen, Hochstein und Zettersfeld, endlich einem Privatisierungs-Verfahren unterzogen werden, wollen wir nicht noch mehr Schaden für unsere Region anrichten.

Anbei für Sie der Syndikatsvertrag. Freundliche Grüße vom Tristachersee

Pepi Kreuzer

Syndikatsvertrag:

1. PRÄAMBEL / VERTRAGSZWECK 1.1. Die Vertragsparteien sind jeweils (Haupt)Aktionäre der Lienzer- Bergbahnen-Aktiengesellschaft, FN 34257d, mit Sitz in Lienz und der Geschäftsanschrift Zettersfeldstraße 38, 9900 Gaimberg. 1.2. Die Lienzer-Bergbahnen-Aktiengesellschaft soll nach dem Willen der Vertragsparteien als regionales Infrastrukturunternehmen auch weiterhin regional bestimmt werden. Nach der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 18.12.2007. LGBl Nr. 91/2007 erfolgten Errichtung des Tourismusverbandes Osttirol und der damit verbundenen Auflösung des Tourismusverbandes Lienzer Dolomiten soll nach dem Willen der Vertragsparteien die mit den Aktionärsrechten verbundene Bestimmung über die Lienzer- Bergbahnen-Aktiengesellschaft im Rahmen des Tourismusverbandes Osttirol, aber innerhalb desselben, von den Mitgliedern aus dem ehemaligen Verbandsgebiet des Tourismusverbandes Lienzer Dolomiten ausgehen. Das ehemalige Verbandsgebiet des Tourismusverbandes Lienzer Dolomiten erstreckt sich über die Gebiete der Stadtgemeinde Lienz, der Marktgemeinde Nußdorf- Debant, der Gemeinden Ainet, Amlach, Dölsach, Gaimberg, Iselsberg-Stronach, Lavant, Leisach, Nikolsdorf, Oberlienz, Schlaiten, Thurn und Tristach. 1.3. Die Vertragsparteien verfolgen in diesem Sinne mit dem Abschluss dieses Vertrages den Zweck, für die Geltungsdauer dieses Vertrages die Ausübung ihrer Rechte als Aktionäre der Lienzer-Bergbahnen- Aktiengesellschaft und der Eigentümerbefugnisse über ihre jeweiligen Aktienpakete wechselseitig verbindlich zu regeln. 3 1.4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auch alle von ihnen während der Geltungsdauer dieses Vertrages gezeichneten und erworbenen Aktien der Lienzer-Bergbahnen-Aktiengesellschaft diesem Syndikatsvertrag zu unterwerfen. 2. BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS DER LIENZER-BERGBAHNEN-AKTIENGESELLSCHAFT 2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren anlässlich der diesem Vertragsabschluss folgenden Hauptversammlung der Lienzer- Bergbahnen-Aktiengesellschaft die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Lienzer-Bergbahnen-Aktiengesellschaft (§ 13 der Satzung) für die Geltungsdauer dieses Vertrages wie folgt vorzuschlagen und zu beschließen: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs, höchstens 15 Mitgliedern, die, soweit es sich nicht um entsandte Mitglieder handelt, von der Hauptversammlung gewählt werden. (2) Die Stadtgemeinde Lienz, der Tourismusverband Osttirol sind berechtigt, je eine Person als Mitglied in den Aufsichtsrat zu delegieren, die Gemeinden Thurn, Gaimberg und Marktgemeinde Nussdorf-Debant zusammen ein Mitglied. 4 (3) Die Stadtgemeinde Lienz, der Tourismusverband Osttirol und die restlichen Aktionäre sind berechtigt, der Hauptversammlung insgesamt neun Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen und zwar im Verhältnis ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung. (4) Die Gesamtzahl der entsandten Mitglieder darf den dritten Teil aller Aufsichtsratsmitglieder nicht übersteigen. (5) Solange die Stadtgemeinde, der Tourismusverband Osttirol und die Gemeinden Thurn, Gaimberg und die Marktgemeinde Nussdorf-Debant als Inhaber ihrer Namensaktien dieses Delegierungsrecht ausüben, bedarf ein Verkauf ihrer Aktien der Zustimmung der Gesellschaft. 3. BESETZUNG DES BEIRATS DER LIENZER-BERGBAHNEN-AKTIENGESELLSCHAFT 3.1. Die Vertragsparteien vereinbaren anlässlich der dem diesen Vertragsabschluss folgenden Hauptversammlung der Lienzer- Bergbahnen-Aktiengesellschaft die Zusammensetzung des Beirates der Lienzer-Bergbahnen-Aktiengesellschaft (§ 12 der Satzung) für die Geltungsdauer dieses Vertrages wie folgt zu beschließen: (1) Der Beirat für Tarifangelegenheiten besteht aus vier Mitgliedern, wobei die Stadtgemeinde Lienz, der Tourismusverband Osttirol und jene zwei Aktionäre, die über die größten Aktienpakete verfügen, je ein Mitglied nominieren können. 5 4. AUSWAHLPFLICHT DES TOURISMUSVERBANDES OSTTIROL 4.1. Der Tourismusverband Osttirol verpflichtet sich, ausschließlich Mitglieder im Sinnes des § 2 des Tiroler Tourismusgesetzes idgF in den Aufsichtsrat und Beirat der Lienzer-Bergbahnen- Aktiengesellschaft zu entsenden und zur Wahl in deren Aufsichtsrat vorzuschlagen, deren Mitgliedschaft aus Ihrer Tätigkeit in den Gebieten der Stadtgemeinde Lienz, der Marktgemeinde Nußdorf- Debant, der Gemeinden Ainet, Amlach, Assling, Dölsach, Gaimberg, Iselsberg-Stronach, Lavant, Leisach, Nikolsdorf, Oberlienz, Schlaiten, Thurn oder Tristach hervor geht. 4.2. Der Tourismusverband Osttirol verpflichtet sich, mit der Ausübung der ihm aufgrund seines Aktienpaketes zustehenden Stimmrechte in der Hauptversammlung der Lienzer-Bergbahnen-Aktiengesellschaft ausschließlich eine Person zu betrauen, deren Mitgliedschaft im Sinnes des § 2 des Tiroler Tourismusgesetzes idgF aus Ihrer Tätigkeit in den Gebieten der Stadtgemeinde Lienz, der Marktgemeinde Nußdorf-Debant, der Gemeinden Ainet, Amlach, Assling, Dölsach, Gaimberg, Iselsberg-Stronach, Lavant, Leisach, Nikolsdorf, Oberlienz, Schlaiten, Thurn oder Tristach hervor geht und die auch eine gewählte Funktion (Aufsichtsrat, Vorstand) im Tourismusverband Osttirol inne hat. 4.3. Die Vertragsparteien sind im Rahmen der Wahl des Aufsichtsrats an ihre Vorschläge gebunden und haben diese Vorschläge umzusetzen. 6 5. VERÄUSSERUNG VON AKTIEN / VORKAUFSRECHT 5.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die von ihnen während der Geltungsdauer dieses Vertrages gehaltenen Aktien nur dann an einen Dritten zu veräußern oder zu übertragen, wenn der jeweils andere Vertragspartner die von ihm gehaltenen Aktien zu denselben Bedingungen veräußert. 5.2. Als Veräußerung werden Veräußerungen jeder Art verstanden. 5.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander wechselseitig über alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag relevante Tatsachen und Umstände (zB Aktienkaufanbote Dritter) unverzüglich zu informieren. 5.4. Die Vertragsparteien räumen einander an den von ihnen jeweils gehaltenen Aktien darüber hinaus ein Vorkaufsrecht wechselseitig ein. 6. DAUER DES SYNDIKATS 6.1. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag auf die Dauer von 30 Jahren ab beidseitiger Unterfertigung. 6.2. Eine einseitige Kündigung dieses Vertrages durch eine der Vertragsparteien ist ausgeschlossen. 7 7. KONVENTIONALSTRAFE / SCHIEDSKLAUSEL 7.1. Für den Fall, dass einer der Vertragsparteien gegen eine Bestimmung dieses Syndikatsvertrages zuwiderhandeln sollte, ist diese Vertragspartei verpflichtet, eine verschuldensunabhängige und vom Nachweis eines Schadens unabhängige Vertragsstrafe an den jeweils anderen Vertragspartner zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt € 10.000,00 (Euro zehntausend) in jedem einzelnen Fall des Zuwiderhandelns. 7.2. Die Vertragsparteien werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben – wenn ein obligater vorausgehender Einigungsversuch in Güte scheitert – nach der Schieds- und Schlichtungsordnung für die ständigen Schiedsgerichte der Wirtschaftskammern von einem Einzelschiedsrichter endgültig entscheiden. Das Verfahren ist vor dem ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Tirol zu führen. 8. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG 8.1. Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist durch die Genehmigung der zuständigen Gremien der Vertragsparteien und Erteilung allfälliger aufsichtsbehördlicher Genehmigungen aufschiebend bedingt. 8 9. KOSTEN 9.1. Sämtliche mit der Errichtung dieses Syndikatsvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben tragen die Parteien je zur Hälfte. 10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 10.1. Dieser Syndikatsvertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Gegenstand dieses Syndikatsvertrages. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 10.2. Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Syndikatsvertrag an Dritte abzutreten. 10.3. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsurkunde bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterfertigung beider Vertragspartner. 10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder ungültig werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ist die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter 9 Berücksichtigung der Zielsetzung dieses Vertrages wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Lienz, am Tourismusverband Osttirol Stadtgemeinde Lienz

 
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Gorilla im Nebel
vor 12 Jahren

Angekündigte Revolutionen finden auch in Osttirol meistens nicht statt. Und so warten wir jedesmal auf´s Neue auf Enthüllungen, Erklärungen und die Zivilcourage, eingespielte Machtmechanismen nicht nur zu hinterfragen, sondern aufzubrechen. Daran wird auch der gute Kreuzer Pepi nichts ändern. Apropos, wo ist jetzt sein montäglicher Sprengstoff?

 
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sonnenstadtler
vor 12 Jahren

...ja! toll pepi! man darf sich schon freuen, wenn zumindest ein aufsichtsrat oder vll zwei ihre aufgabe noch ernst nehmen :-) ...und wenn die situation schon so verfahren ist, dass das gremium nicht mehr frei arbeiten kann, dann ist auch eine mobilmachung über die medien gerechtfertigt. ...vll über einen offenen brief, den dann auch der ob abdrücken müsste, sollte, könnte ... wer weiß, wie weit die verstrickungen reichen. ...als zwangsverpflichteter zahlender bin ich auf euren haufen einfach nur noch sauer - stink sauer - und leider ... das ist wohl das ärgste ... hilflos dem treiben ausgeliefert auch noch dazu!!! ich bin nicht einmal so ein erfolgreicher gastronom wie pepi, der in jedem fall auf den tisch springen muss, sondern eben nur irgend ein gewerbetreibender, zwangsverpflichteter...!!! ...nicht weil irgend wer irgendwo überregional halt nicht so gut unsere situation kennt, sonder besonders sauer bin ich und wohl noch mehr, weil wir in so einer regionalen kleinen organisation auch nix, aber schon rein garnix besseres zam bringen wie vielleicht es eine, von der eu übergestülpte regelung es machen würde. ...so wie es aussieht zahlen einfach alle brav ein, jammern a bissl wie bei irgend einer sonstigen steuer und machen halt selber, was zu machen ist...ersaufen dabei zwar im stress aber versuchen trotz dem alles aus eigener kraft aufzuholen, was die organisation des tvbo verplempert ...also aufgehts pepi, noch ein zwei verbündete und weg mit der führung eures degernerierten haufens!!!

 
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Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

An die tourismus- und wirtschaftsinteressierten Leser und Teilnehmer der Plattform www.dolomitenstadt.at

Nun sind die Feiertage vorbei und es ist wie bereits angekündigt, Zeit, unser aktuelles Tourismusgeschehen, welches wieder neuen Sprengstoff birgt, der Öffentlichkeit mitzuteilen. Ich melde mich am Montagabend mit neuen Hinweisen auf gewaltige strategische Fehler unserer Akteure, die man nun offensichtlich mit Unehrlichkeit und Intransparenz zu kompensieren versucht. Der damit verbundene Schaden für unsere Wirtschaft ist die Triebfeder, „Theurl’s Spielwiesen für Geldvernichtung“ mit Hilfe der Öffentlichkeit endlich einzustellen.

Also bis Montag, Pepi Kreuzer – Aufsichtsrat des TVBO

 
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Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

Zu Bergbahnenaktien abgesichert und bezugnehmend auf meinen Kommentar vom 22. Dezember und diverse Fragen von „hoidanoi“ u.a. werde ich nach den Feiertagen korrekt beantworten. Weiters werde ich einen neuen Bericht über die vermutlich unrechtmäßigen Vorgänge bei der AUSLAGERUNG, ZURÜCKHOLUNG in VERQUICKUNG mit SYNDIKATSVERTRAG weiters das VERSCHWEIGEN eines bereits unterschriebenen PATRONATSVERTRAGES durch die Stadt Lienz, zu Gunsten Bank Austria. Nach genauer Recherche werde ich mit Ihrer Erlaubnis die Plattform „Dolomitenstadt“ zur dringenden Aufklärung touristischer UNZULÄNGLICHKEITEN durch die derzeitige Führung des TVBO, weiterhin benützen.

Pepi Kreuzer- Parkhotel Tristachersee

 
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Franz Brugger
vor 12 Jahren

Nicht korrekt ! Es wird wieder übersehen, dass diese Lösungen ebenso unkorrekt abläuft wie die Abtretung ( obwohl damals Dr. Föger in der Versammlung diese öffentlich als rechtens postulierte ). Da es nun den Verein Tourismusverband Lienzer Dolomiten eben gibt, müsste dieser Verein, und zwar durch die GV die Rückführung beschließen. Es wäre lange genug Zeit gewesen diese GV abzuhalten, und die Zustimmung erschiene mir erreichbar zu sein. Auf welcher Rechtsgrundlage beschließt der TVBO die Rückführung ??? Eher wohl nur auf der Grundlage der allgemeinen Verwirrung, welche durch Ämter- und Interessensvermischung in den Gremien und Köpfen der Funktionäre herrscht. Dies ist ein weiteres Puzzle zu der Liste an Fragwürdigkeiten, die Hodanoi angeführt hat. Also weiterhin: Augen zu und durch !! Viel Vorfreude auf die kommenden GV's des TVBO und TvLD !

 
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hoidanoi
vor 12 Jahren

@ Pepi Kreuzer:

Es sit schön, Sie hier begrüßen zu dürfen, stellt sich doch zumindest einer aus der Riege des AR dem Forum. Deswegen stellen sich ein paar Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte: . Stellten Sie wie angekündigt einen Antrag auf Feststellungsklage betreffend den ersten Übereignungsvertrag? Wenn dieser Antrag eingebracht wurde, wie wurde darüber beschieden? . Was wurde aus den von Ihnen angekündigten Sachverhaltsdarstellungen? . Wie sieht der Aufsichtsrat die Rolle seines Vorsitzenden in Zusammenhang mit der Nicht-Information den ersten Vertrag zwischen TVBO und TVLD die Stimmrechte betreffend? Gab es überhaupt eine Diskussion über diese Nchtinformation? Hat Reinhard Tiefenbacher die Verantwortlichen für die Kostenüberscheitung bei der Hochstein-erweiterung gefunden und benannt? . Ihnen wünsche ich Frohe Weihnachten, viele zufriedene Gäste und die umsetzung all der Ankündigungen und Ideen der Vergangenheit. Den Mitgliedern des Verbandes wünsche ich klare Verhältnisse mit verantwortungsvollen Funktionären. Alles Gute

 
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Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 12 Jahren

Zum Artikel von Dr. Gerhard Pirker möchte ich versuchen, die Jubelmeldung von der SICHERSTELLUNG UNSERER BERGBAHNEN DURCH DEN SYNDIKATSVERTRAG in ein anderes Licht zu stellen. Motto: NOCH NIEMALS WAR DER BESTAND UND DIE ENTWICKLUNGSFÄHIGKEIT DER BERGBAHNEN SO UNSICHER ALS MOMENTAN. Nach Jahren des Aderlasses in den Bilanzen des TVBO und der vorangegangenen wirkungs- und sinnlosen Auslagerung der dem TVB gehörenden Bergbahnaktien an einen privaten Verein, kommt nun die nächste UNSINNSIDEE: Da die Aktien auf strikten Befehl des Landes Tirol wegen rechtlicher Schwierigkeiten wieder an den TVBO zurückgeholt werden müssen, erfand man hier (keinesfalls vom Land auferlegt) den Syndikatsvertrag, welcher den beiden Aktienbesitzern Stadtgemeinde und TVBO größte Erschwernisse bei dringend notwendigen Privatisierungsmaßnahmen der Lienzer Bergbahnen auferlegt. Unverständlich, dass man so einen Vertrag unterschreibt und sogar darüber positiv abstimmen lässt. Wie lange werden die beiden durch Syndikatsvertrag gefesselten Körperschaften diesen ständigen Unterstützungsbedarf der schwer gezeichneten Lienzer Bergbahnen (Fass ohne Boden) noch aushalten? Private Unternehmer, welche man bis heute hochnäsig nicht zugelassen hat, haben bekanntlich vielmehr Know-how als schwerfällige politisch gesteuerte Gremien wie Stadtgemeinde und TVBO. Der jahrzehntelange wirtschaftliche Misserfolg unserer Bergbahnen spricht eine deutliche Sprache. Dieser Vertrag bringt in meinen Augen übrigens auch das Ende der so notwendigen Fertigstellung unseres so wichtigen Hausberges Hochstein. "Das Osttiroler Tourismus-Gefängnis lässt grüßen." Vielleicht gibt es bald entwicklungsfreudigere Tourismusmanager als Franz Theurl, Werner Frömel, Josef Lugger und andere, die dem Lienzer und Osttiroler Tourismus endlich die Freiheit und den Erfolg verschaffen.

Pepi Kreuzer DAS PARKHOTEL AM TRISTACHERSEE

 
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hoidanoi
vor 12 Jahren

Versteh's wer will, der TVBO-AR agiert. Dr. Pirker, der sonst gerne ausführlich berichtet, unterlässt es in diesem Fall. Wodurch sich Fragen ergeben: . Wer ist rechtmäßiger Eigentümer der Stimmrechte? Der TVBO oder der TV-LzD? Wer ist denn nun Verfügungsberechtigeter? Und seit wann? . Waren die abstimmenden Aufsichtsräte deckungsgleich mit den Aufsichtsräten, die aus dem Lienzer Talboden stammen? Wenn dem so ist, wo waren die anderen? . Kennen jetzt alle das Vertragswerk, über das sie abgestimmt haben? Wieso erachtet Werner Frömel diesen Vertag für abstimmenswert, wenn doch der Eigentumsübertragsvertrag Nummer eins den TVBO-AR nicht tangierte, wie er zitiert wird? Zieht irgendwer Konsequenzen aus der Tätigkeit des AR in den vergangenen Jahren, besonders dem abgelaufenen Jahr 2011? . Wie steht es um die angekündigten Sachverhaltsdarstellungen? . Für Hofstätter sind die Gelder wichtig. Für die LzBB ebenso. Für die TVBO Mitglieder wäre eine klare Darstellung der Ereignisse wichtig. Denn bis jetzt informiert der Verband über die Medien und das gewohnt schlecht. Leider.

 
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