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Silvesterfeuerwerk soll kein Inferno werden

Gefahren und Rechtsvorschriften. "Mundl" zeigt, wie's nicht geht.

Es soll so richtig "kleschn" zu Silvester. Bezirkshauptfrau Olga Reisner bittet daher die Osttiroler Bevölkerung um verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern und gemäßigtem Einsatz von Krachern und Raketen, um die Brand- und Verletzungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Auch das Ruhebedürfnis anderer Mitbürger sei in diesem Zusammenhang zu respektieren. Von behördlicher Seite wird auf das seit 2010 geltende Pyrotechnikgesetz hingewiesen: je nach Gefährlichkeit und Lärmpegel werden demnach die Böller und Raketen in vier Kategorien unterteilt. Entsprechend gekennzeichnet sind auch die Altersbeschränkungen zu beachten. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 etwa (Knallbonbons, Knallerbsen usw.) sind schon ab zwölf Jahren frei gegeben, Kategorie F2-Knaller wie z.B. Knallfrösche erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren und dürfen nur im Freien verwendet werden. 18 Jahre muss man mindestens alt sein, um Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 abzufeuern, letztere müssen behördlich bewilligt werden. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes ist mit empfindlichen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Verursacher eines durch eine abgefeuerte Rakete entstandenen Schadens können auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Sicherheitsdirektion für Tirol und die BH Lienz raten davon ab, pyrotechnische Gegenstände im Ausland zu kaufen, da diese oft zu große Mengen Sprengstoff enthalten. "A Gaudi muaß sein..." dachte sich vor über 30 Jahren wohl auch Edmund "Mundl" Sackbauer, Hauptfigur der 70er-Jahre-Serie "Ein echter Wiener geht nicht unter". Seine Feuerwerkstechnologie allerdings sollte man sich nicht zum Vorbild nehmen. Als schmunzelnde Abschreckung hier aus der Folge "Jahreswende" Mundl's Raketenstart in voller Länge:

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