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Fahrtkostenbeihilfe für Pendler bis Ende April

Berufspendler mit geringem Einkommen können noch bis Ende April beim Land Tirol um Fahrtkostenbeihilfe rückwirkend für 2011 ansuchen.

Mit dieser Beihilfe werden Pendler unterstützt, denen das Verwenden von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur abschnittsweise zumutbar ist.

Teilzeitbeschäftigte sind ebenso berechtigt wie Lehrlinge.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort bei Tagespendlern mindestens 20 km, bei Wochenendpendlern mindestens 50 km beträgt. Das Dienstverhältnis muss 2011 mindestens 6 Monate gedauert haben. Die Anträge müssen bis spätestens 30. April beim Land Tirol eingereicht werden. Nähere Auskünfte erteilt die Arbeitsmarktförderung der Tiroler Landesregierung unter www.tirol.gv.at, wo auch das Formular zum Download bereitsteht. Auch die Arbeiterkammer Tirol steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

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