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Novelle bei Landes-Wohnbauförderung

Ab 1. Juli tritt die neue Wohnbauförderungsnovelle des Landes Tirol in Kraft. Die wichtigsten Punkte dabei spielen einerseits verbesserte Rückzahlungskonditionen für Kredite, die zwischen 1991 und 1996 aufgenommen wurden, aber auch ein festgeschriebenes energiesparendes und umweltschonendes Bauen.

Die künftigen Häuslbauer werden somit dazu angehalten, bestimmte klimarelevante Auflagen zu erfüllen.

Weitere Neuerungen sind auch die Verbesserung der Wohnbeihilfe, die Weiterentwicklung der Förderungsbestimmungen bei Haustechnik, Energieversorgung sowie energiesparenden und umweltfreundlichen Maßnahmen (Biomasseheizung, Wärmepumpen, Solaranlagen usw.). Auch die Förderungen für Eigenheime und für Alten- und Pflegewohnheime werden erhöht. Ebenfalls aufstockt wurde der maximale Kostenrahmen bei Sanierungen. Die wesentlichen Änderungen sind auf der Homepage der Tiroler Landesregierung nachzulesen!

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