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Heizkostenzuschuss des Landes wurde erhöht

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise hob das Land Tirol den Heizkostenzuschuss von 175 auf 200 Euro an. Insgesamt stehen für die kommende Heizperiode drei Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung.

Zuschussberechtigt sind Pensionisten mit Bezug der geltenden Ausgleichszulage, Beziehern von Notstandshilfe, Alleinerzieher und Familien mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 820 Euro

im Monat für alleinstehende Personen und bei 1.240 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 200 Euro. 
 Der Heizkostenzuschuss wird bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt. Neben dem Einkommensnachweis ist bei Kindern der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe mitzubringen. Mindestpensionsbezieher, die im vergangenen Jahr einen Heizkostenzuschuss des Landes erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Sie erhalten den Zuschuss nach Prüfung durch die Wohnsitzgemeinde automatisch.

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