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Kraftwerk am Kalserbach braucht keine UVP

Der Umweltsenat erachtet eine UVP für das Kalserbachkraftwerk für nicht notwendig.

In der Aufregung um das Isel-Kraftwerk ging die Thematik um das geplante Gemeindekraftwerk Haslach am Kalserbach ein wenig unter. Dort hatte das Land Tirol in erster Instanz eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Die Landesumweltanwaltschaft votierte jedoch dagegen und sprach sich stattdessen, wegen „Rechtswidrigkeiten“, für eine große UVP aus.

Gegen beide Ansuchen legte die Glocknergemeinde jedoch Berufung ein und bekam nun vom Umweltsenat Recht. Diese besagt, dass die Gemeinde für das geplante Kraftwerk, das eine Leistung von 7,96 Megawatt aufbringen soll, überhaupt keine UVP brauche. Für den Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer ein Rückschlag. „Allerdings sagt das über die rechtliche Machbarkeit des Projekts noch gar nichts aus“, erklärt Kostenzer.

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