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Schusswaffen müssen registriert werden

Ab Montag, 1. Oktober, müssen alle Osttiroler ihre Schusswaffen registrieren lassen. Dann geht nämlich in Österreich das Zentrale Waffenregister in Betrieb. Davon betroffen sind alle neu erworbenen Waffen der Kategorie C – also Büchsen mit mindestens einem gezogenen Lauf – und der Kategorie D (Flinten mit ausschließlich glatten Läufen).

Für den Erwerb dieser Waffen ist weder ein Waffenpass noch eine Waffenbesitzkarte notwendig, weshalb die Registrierung bei der Waffenbehörde oft ausblieb.

Künftig muss der Waffenhändler beim Verkauf eines Gewehrs die Personendaten unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, und die Daten der Schusswaffe in das Zentrale Waffenregister eintragen. Auch bereits im Besitz befindliche Schusswaffen der Kategorie C müssen im Nachhinein erfasst werden. Die Registrierung dieses Altbestandes startet ebenfalls am 1. Oktober und endet mit 30. Juni 2014. Sich im Besitz befindliche Schusswaffen der Kategorie D sind erst bei einem Besitzerwechsel zu registrieren.