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Polizei kündigt Lichtkontrollen an

Die Polizei appelliert an alle Fahrzeuglenker,  im Interesse der eigenen Sicherheit und aus  Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sämtliche Fahrzeug-Leuchten an ihren Fahrzeugen zu überprüfen. Die Regelung gilt auch für Radfahrer.

Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit  werden die Polizeibeamten vermehrt auf die Beleuchtung der Fahrzeuge achten und die Lenker dazu anhalten, eventuelle Mängel in Ordnung zu bringen.

Wenn die Scheinwerfer, Brems- und Rücklichter

nicht richtig funktionieren, muss man mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Bei Anzeigen reicht das Strafausmaß sogar bis zu 5.000 Euro.