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Hauser kritisiert Vorgangsweise in Ainet

Die Lösung der Agrarproblematik innerhalb der Gemeinden sei für die Bürgermeister keine leichte Aufgabe, da dadurch oft der „Dorffrieden“ gestört werde. Dennoch müsse man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. „Als Bürgermeister und angelobter Gemeinderat hat man die Pflicht, das Gemeindevermögen sorgsam zu verwalten und zu erhalten “, erklärt St. Jakobs Bürgermeister Gerald Hauser.

Sich darauf auszureden, dass man rechtsunkundig sei, lasse er nicht gelten.

„Wenn man rechtsunkundig ist, hat man als Bürgermeister oder Gemeinderat die gesetzliche Verpflichtung, sich bei einem Rechtsanwalt oder Experten zu erkundigen“, stellt Hauser klar. Dies habe aber auch den Vorteil, dass einem diese Rechtsexpertise später den Rücken frei halte. Deutlich machte Hauser dies durch ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Andreas Scheil zur Frage der Strafbarkeit von Bürgermeistern und Mitgliedern des Gemeinderates, die auf die Berufung gegen einen Bescheid der Agrarbehörde in erster oder zweiter Instanz verzichten, und der Gemeinde dadurch einen Vermögensnachteil zufügen. „In diesem Gutachten, das vor zwei Jahren an alle Gemeinden ging, sind alle Vorgaben klar geregelt“, betont Hauser. Und in diesem stehe auch, dass, wenn man kein Rechtsgutachten durchführen lasse, man letztlich den Tatbestand der Untreue erfülle.

Ein Posting

bergfex
vor 11 Jahren

Herr Popeller hat ja Rückendeckung der ÖVP-Granden des Bezirkes, vielleicht ist das beim Land mehr wert.

 
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