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So zählt bei der Tiroler Landtagswahl jede Stimme

Erstmals kann man seine Vorzugsstimme auch auf Landesebene abgeben.

Bei der Landtagswahl am Sonntag, 28. April, zählt jede Stimme. Allerdings nur, wenn der Stimmzettel richtig ausgefüllt ist. Foto: Brunner Images
Viele Wahlberechtigte sehen sich beim Gang in die Wahlkabine in die Schulzeit zurückversetzt. Wie bei einem Test, quält sie die Angst, dass der verwirrende Stimmzettel ungültig ausgefüllt werden könnte und somit die eigene Stimme nicht zählt. Allerdings ist es gar nicht so schwierig, wie viele befürchten. Und das, obwohl man bei der Tiroler Landtagswahl am Sonntag, 28. April, seine Vorzugsstimme auch erstmals auf der Ebene des Landeswahlvorschlags abgeben kann. Bislang war dies lediglich bei Wahlwerbern des Kreiswahlvorschlags, also des Bezirks, möglich. Im Gegensatz zu den Vorzugsstimmen auf Bezirksebene, wo die wählbaren Personen am Stimmzettel angeführt sind und durch Ankreuzen mit einer Vorzugsstimme bedacht werden können, muss man auf der Ebene des Landeswahlvorschlags die zu vergebende Vorzugsstimme händisch eintragen. Und zwar mit Vor- und Nachnamen. Der amtliche Stimmzettel ist erst dann gültig, wenn eindeutig zu erkennen ist, für welche Partei oder Liste man seine Stimme abgegeben hat. Wer auf dem amtlichen Stimmzettel nur die Vorzugsstimme vergibt, wird automatisch jener Wählergruppe zugerechnet, welcher der Empfänger der Vorzugsstimme angehört.
So wird am Sonntag der Wahlzettel in den Osttiroler Wahlkabinen aussehen.
So wird am Sonntag der Wahlzettel in den Osttiroler Wahlkabinen aussehen.
Ungültig sind die Stimmen, wenn kein amtlicher Stimmzettel verwendet wurde, oder dieser derart beschädigt ist, dass daraus nicht eindeutig hervorgeht, für welche Wählergruppe man seine Stimme abgegeben hat. ,Auch wenn alle Wählergruppen durchgestrichen, oder zwei oder mehrere Wählergruppen angekreuzt wurden, ist der Stimmzettel ungültig. Wer sich für eine Wahlkarte entschieden hat, kann diese in jedem Tiroler Wahllokal abgeben, das Wahlkarten annimmt. Bei Briefwahlkarten ist darauf zu achten, dass sie noch vor dem Wahltag postalisch bei der zuständigen Kreiswahlbehörde einlangen oder noch bis heute Freitag, 26. April, während der Amtsstunden in einem Tiroler Gemeindeamt abgegeben werden. Man kann sie aber auch noch am Wahltag in einem Wahllokal abgeben, das Wahlkarten annimmt.