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Neue Winterregeln für Lkw auf dem Felbertauern

Schwere Brummer nur mit Genehmigung bei Schönwetter und Tageslicht.

""Das Horrorszenario wäre, dass ein Sattelschlepper in der 2. Kehre der Ersatzstraße stecken bleibt." Karl Poppeller, Vorstand der Felbertauernstraße AG.
""Das Horrorszenario wäre, dass ein Sattelschlepper in der 2. Kehre der Ersatzstraße stecken bleibt." Karl Poppeller, Vorstand der Felbertauernstraße AG.
"Das Horrorszenario wäre, dass ein Sattelschlepper in der 2. Kehre der Ersatzstraße stecken bleibt." Karl Poppeller, Vorstand der Felbertauernstraße AG, denkt an den herannahenden Winter, den ersten Winter seit der Eröffnung der Alpenstraße, in dem eine andere Route zum Südportal führt, erzwungen durch einen Felsturz im Mai. "Die Ersatzstraße ist in diesem Abschnitt einspurig, unsere Einsatzfahrzeuge könnten hier nicht effektiv helfen, ein solcher Schwerlaster müsste womöglich bei Schneefall und rutschiger Straße zurücksetzen und mit ihm alle dahinter im Stau stehenden Fahrzeuge." Das mag sich der Vorstand der Felbertauernstraße AG lieber nicht ausmalen. Wäre besagter Sattelzug nicht flott zu kriegen, müsste schweres Gerät auf den Felbertauern gebracht werden, "die Straße wäre in einem solchen Fall mindesten einen Tag zu", erklärt Poppeller. Das wollen die Verantwortlichen nicht riskieren, weshalb nach einer ebenso sicheren wie praktikablen Winterlösung gesucht wurde. Und so sieht sie aus: Ab 9. Oktober gilt für schwere Lkw mit mehr als 25 Tonnen Gewicht und/oder mehr als 12 Metern Länge deshalb ein generelles Fahrverbot. Um Osttirols Wirtschaft nicht zu schädigen, werden in bestimmten Fällen von der Bezirkshauptmannschaft Ausnahmegenehmigungen für schwere Brummer im sogenannten "Ziel- und Quellverkehr" erteilt. Auch mit einer solchen Genehmigung darf man aber nur bei Tageslicht – zwischen 7.30 und 16.30 Uhr – und bei Schönwetter über den Felbertauern fahren. Wie das im Hochgebirgswinter definiert wird? Durch zwei Wetterdienste, die übereinstimmend für die nächsten 24 Stunden trockenes Wetter vorhersagen müssen. Diese Entscheidung wird täglich bis 10.00 Uhr getroffen und gilt dann ab 12.00 Uhr für 24 Stunden bis zu Mittag des nächsten Tages. Ist etwa Schnee vorhergesagt, steht die Ampel für schwere Lkw sogar dann auf Rot, wenn sie eine Genehmigung hätten. Das kann bei statistisch gesehen 100 Schneefalltagen auf dem Felbertauernpass und immer wieder drohenden Schneeverwehungen viele Winterwochen lang der Fall sein.
Ab 9. Oktober steht für schwere Lkw bei winterlichen Fahrverhältnissen die Felbertauern-Ampel auf Rot. Fotos: Expa/Groder
Ab 9. Oktober gilt ein generelles Fahrverbot für schwere Lkw auf der Felbertauernstraße. Nur wer eine Genehmigung hat, darf fahren und auch das nur bei Tag und gutem Wetter. Fotos: Expa/Groder
Die ungewöhnliche Regelung wird über die Servicestellen der FAG, deren Website und eine eigene App kommuniziert, die sich Spediteure bzw. Lkw-Fahrer mit Genehmigung herunterladen können. Chaos wird keines befürchtet, weil die Gruppe der direkt Betroffenen klein ist. Poppeller: "Wir zählen rund 3500 Fahrzeuge pro Tag, von denen etwa acht Prozent Lkw sind und davon die Hälfte sind Schwergewichte und auch von denen hat nicht jeder eine Genehmigung." Der FAG-Chef geht von höchstens 140 bis 150 Lkw aus, die an starken Tagen von der Winterregel betroffen sein könnten. Die Fahrer sind meist ortskundig und mit den Gegebenheiten vertraut. Für kleinere Lkw und Pkw ist diese Regelung nicht relevant, für sie gilt der normale Straßenzustandsbericht.
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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