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Neues Tiroler Agrargesetz nimmt Formen an

Entwurf geht mit kommender Woche in die Begutachtung.

Am Freitag, 28. Februar, wurden die Eckpunkte zur Novellierung des Tiroler Flurverfassungsgesetzes (TFLG) verabschiedet. Bereits mit kommender Woche geht die TFLG-Novelle in Begutachtung und somit in die Zielgerade des Gesetzwerdungsverfahrens. „Wie von mir angekündigt, werden wir das neue Agrargesetz nach Ablauf der Begutachtungsfrist im April in der Tiroler Landesregierung beschließen und damit ein Jahr nach der Landtagswahl einen Schlussstrich setzen“, betonte Landeshauptmann Günther Platter nach Abschluss der komplexen Verhandlungen, an denen auch der Vorstand des Tiroler Gemeindeverbands teilnahm. Die Novelle sei einvernehmlich festgelegt worden, unterstreicht Landesrat Johannes Tratter als Gemeindereferent: "Mit diesem Entwurf wird sichergestellt, dass die Position der Gemeinden gestärkt und ihnen zu ihrem Recht verholfen wird. Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, insbesondere jenes zu Pflach, wurden auf Punkt und Beistrich umgesetzt.“ Und Josef Geisler, Bauernvertreter in der Landesregierung sieht die Grundlage für ein gedeihliches Miteinander geschaffen. „Mit den Instrumenten Bewirtschaftungsübereinkommen und Parteienübereinkommen haben wir den Agrargemeinschaften und den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, vor Ort und in Eigenverantwortung die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen." Geisler hofft, dass diese Möglichkeiten erkannt und von den Gemeinden und Agrargemeinschaften auch angewandt werden. Insgesamt betonen alle Beteiligten, wie "sachgerecht und lösungsorientiert" das kontroversielle Thema in der Koalition verhandelt wurde.
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Noch schauen die Verhandler etwas skeptisch in die Zukunft. Von links: LHStvin Ingrid Felipe, LR Johannes Tratter, LHStv Josef Geisler, LH Günther Platter und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf. Foto: Landespressedienst
 

Ein Posting

nanny
vor 10 Jahren

Heikles Thema. ".... die Möglichkeit, vor Ort und in Eigenverantwortung die richtige Entscheidung zu treffen ...". Da kann man nur hoffen, dass die Gemeinden sich auch überall durchsetzen können und es zu keinen Interessenskonflikten kommt. Gemeindevertreter mit Bürgermeister auf der einen Seite und Agrargemeinschaften auf der anderen Seite - gibt es da keine Überschneidungen? Gemeindevertreter kommen ja oft auch aus bäuerlichen Kreisen, gehören vielleicht Agrargemeinschaften an? Aber ich hoffe, es wurde bei diesem Gesetz an alles gedacht ....

 
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