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Almen brauchen neues Flächenermittlungsystem

Bis 1. April plant die LK gravierende Veränderungen in der Investitionsförderung.

"Ohne neues und vor allem nachvollziehbares Flächenermittlungssystem ist die Almbewirtschaftung ungewiss", geben LK-Präsident Josef Hechenberger (r.) und Bezirkskammerobmann-Stv. Martin Mayerl zu verstehen. Foto: Dolomitenstadt/Veider
"Ohne neues und vor allem nachvollziehbares Flächenermittlungssystem ist die Almbewirtschaftung ungewiss", geben LK-Präsident Josef Hechenberger (r.) und Bezirkskammerobmann-Stv. Martin Mayerl zu verstehen. Foto: Dolomitenstadt/Veider
"Ich bin selbst seit rund 20 Jahren als Bauer tätig und kann mich nicht erinnern, dass die Situation jemals so schlecht war wie jetzt", verkündete Bezirkskammerobmann-Stellvertreter Martin Mayerl am Donnerstag, 6. März, in der Landwirtschaftskammer. Dorthin luden er und LK-Präsident Josef Hechenberger zu einer Pressekonferenz, um über die aktuelle Entwicklung in der Tiroler Landwirtschaft zu informieren. Als besonders schwierig zeigt sich dabei in erster Linie die extreme Schieflage zwischen dem Einkommen von Großbauern im Osten Österreichs und den bergbäuerlichen Betrieben, wie Hechenberger erklärte: "Eine Arbeitskraft mit Ackerbau im Osten Österreichs kann im Jahr rund 46.000 Euro verbuchen, bei Bergbauern in Osttirol ist es dagegen oftmals ein Betrag von gerade einmal 9.607 Euro. Das muss man sich einmal vorstellen." Ein Ungleichgewicht, das sich noch verstärkt, denn je höher, steiler und schwieriger die Hänge liegen, desto niedriger fällt das Einkommen für die Landwirte aus. Rund 75 Prozent der Tiroler Betriebe werden im Nebenerwerb geführt und 15,3 Prozent im Haupterwerb, die landwirtschaftlichen Haupteinnahmen Osttirols ergeben sich aus Milchwirtschaft, Fleischproduktion, Viehzucht und dem Obstbau. Einer Besserstellung von Betrieben in Erschwerniszonen würde nicht nur den Betroffenen selbst in Hinsicht auf materielle Sicherheit, Gestaltungsspielraum und Lebensqualität helfen, sondern auch der Tiroler Landwirtschaft in der "Säule 1": Gegenüber anderen Bundesländern würde man wesentlich bei den Direktzahlungen profitieren, gab Martin Mayerl weiter zu verstehen. Als Termin für die Aufmachung der neuen Investitionsförderungen haben sich die Verantwortlichen der Landwirtschaftskammer bereits den 1. April gesetzt. Ein weiteres Problem für die Betriebe stellen neben den Förderungen aber auch die Almreferenzfeststellungen dar. Mitarbeiter der LK erstellten erst kürzlich hunderte Berufungen, die sie nach  Wien schickten: "Die Einsprüche werden jetzt von der AMA begutachtet, die Entscheidungen werden pro Fall getroffen. Für die Zukunft benötigt es jedenfalls ein neues und vor allem nachvollziehbares Flächenermittlungssystem, das den Bauernfamilien Rechtssicherheit gibt. Ansonsten ist die zukünftige Almbewirtschaftung ungewiss", erläuterte Josef Hechenberger. In diesem Zusammenhang sind es vor allem die Almrückzahlungen, von denen viele Bauern betroffen sind und die sie zum Teil an den Rand des Ruins treiben. Auslöser dafür sind falsche Flächenschätzungen, die sich nicht selten auf über 20 Prozent belaufen. Ist diese Marke überschritten, resultieren daraus für die Betriebe keine Rückzahlungen, sondern Sanktionen, bei denen die Bauern 100 Prozent Rückerstattungen leisten müssen. Beträge, die von der AMA ausnahmslos verlangt werden. Tirolweit sind von diesen Forderungen zwischen 2800 und 3600 Betriebe betroffen, über 8 Millionen Euro wurden von den Landwirten bereits zurückgezahlt. Das System der Almreferenzflächenfeststellung geht zurück auf die Jahre 2000 bis 2002, bis vor Kurzem habe es keine derartigen Abweichungen in den Schätzungen gegeben, versicherte Mayerl. Daher brauche es "nicht nur eine Lösung für die Zukunft, sondern auch eine Lösung für die Vergangenheit!". Um dieses Ziel zu erreichen, plant die LK als Interessensvertretung der Betriebe konkrete Änderungen hinsichtlich der Rückzahlungen: Die Sanktionen sollen wegfallen, von den Landwirten müssten nur noch die Richtigstellungen beglichen werden, verkündeten Mayerl und Hechenberger abschließend.    

13 Postings

DEMI
vor 10 Jahren

@iseline&fb hat a bissl gedauert Falsche Flächenermittlung ist wahrscheinlich der falsche Ausdruck. Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Flächenermittlung, insbesondere über die Einschätzung der Nichtweideflächen. Die AMA ist die Stelle, die in Österreich die EU Agrarförderungen abwickel und kontrolliert. Sie ist von der EU wegen der Almflächenberechnung gerügt worden und hat daraufhin etliche Male Ihre Einschätzung der Nichtweidefläche geändert.

Die Kammer hat 2011 auf drängen der AMA daraufhin geglaubt richtig zu handen und die Bauern dazu angehalten die Flächen zu reduzieren, laut AMA ohne Sanktionen. Alle Bauern, und Gemeinschaftsalmen, die daraufhin die Fläche reduziert haben, wurden von der AMA kontrolliert und rückwirkend sanktioniert. Rückforderung von der aus der reduzierte Fläche resultierenden Förderung + Sanktion.

Daraus entstand in Dominoeffekt aus überschießenden Kontrollen, Rückforderungen, Sanktionen, Einsprüchender Bauern, neue Kontrollen, nichtausbezahlen der Almförderungen 2012 weil angekündige Kontrollen nicht durchgefühtr worden sind oder noch nicht abgeschlossen sind (trotz massiver Aufstockung der Kontrollore und der AMA Bürokraten konnte nicht alles vor dem Auszahlungstermin im Hauptrechner eingearbeitet werden. Das bedeutete das an ca.2/3 der Almen und die Almförderung erst 7 Monat später ausbezahlt wurde. (Die angestellten Hirte muße aber sofort bezahlt werden) Ebenso lage warteten die auftreibenden Bauern auf Ausbezahlug Ihre Betriebspräme.

Seither kommen bei den betroffenen Bauern im Abstand von etlichen Monaten die Neuberechungen der Betriebsprämie und teilweise der Ausgleichszulage für Bergbetriebe, samt Erlagschein für die Rückforderungen und Sanktionsbeiträge ins Haus

Die Kärntner haben letztes Jahr eine Sammelklage gegen die AMA gemacht, hängt aber wahrscheilich noch irgend wo in den Instanzen ( die Mühlen userer Justiz arbeiten leider nicht so schnell), auf jeden Fall habe ich noch kein Resultat gehört.

Was ich nicht verstehe ist, das der Bauer für alle Flächenschätzungen, (im Grunde genommen ist es nichts anderes, bei Almen bis 2800 m Seehöhe und größen von bis zu1000 ha) haften muß, die AMA aber nur vorläufige Flächen ermittelt, und bei jeder Kontrolle, oder Luftbildabgleich andere Flächen ermittelt, mit teilweise schwindelerregenden Abweichungen.

Eine unendliche Geschichte, die sehr an der Geduld, der Nerven und der Motivation der Bauern und Kammermitarbeitern nagt

 
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iseline
vor 10 Jahren

@fb Ich vermute (!) einmal, wirklich wissen tun es wohl die insider, dass vor allem die Agrarbürokratie (Land, Bund, AMA) für das Desaster bei der Almflächenberechnung veranwortlich ist, dazu aber in der Öffentlichkeit nicht steht. Zum Zug kommen die Landwirte, die sich auf ihre "Experten und Funkionäre " verlassen haben.

 
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Franz Brugger
vor 10 Jahren

@demi/iseline: helft mir bitte weiter: Die AMA war bei der falschen Flächenermittlung beteiligt? Wie kommt es, dass die AMA die Rückforderungen stellt, hat die AMA die Förderungsanträge der einzelnen Betriebe abgewickelt? Wäre da nicht die AMA haftbar? (Vertretungsbefugt: ipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II, Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz, BGBl Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Oder - das Bundesministerium letztlich verantwortlich?

 
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Gerhard Pirkner
vor 10 Jahren

@Demi & iseline – ihr führt eine sehr aufschlussreiche Diskussion, die ich als inhaltliche Bereicherung und Erweiterung des Beitrages empfinde. Dafür herzlichen Dank!

 
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DEMI
vor 10 Jahren

@ iseline gesehen wurde es schon, nur versucht die Kammer seit mehr als 3 Jahren vergebens eine praxisgerechte Lösung durchzubringen. Die AMA stellt sich stur, und da das Gesprächklima zwischen AMA und Landwirtschaftsministerium amscheinend nicht so besonders toll war ist nichts weitergegangen. Jetzt ist die Situation total verfahren, jede Menge Strafbescheide der AMA, gefolgt von vielen Einsprüchen der Bauern, und nach wie vor trotz SOKO ALM und eigener Task Forse noch keine praktikable Lösung in Sicht.

 
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iseline
vor 10 Jahren

@demi

Wie kann es sein, dass die Landwirtschaftskammer, als gesetzliche Interessensvertretung der Bauern, zwar bei der Antragstellung für die Almförderung behilflich war, aber wie es scheint, die Probleme durch die unterschiedliche Flächenberechnung für die Mitglieder nicht sehen konnte?

 
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DEMI
vor 10 Jahren

@ iseline was ich noch vergessen habe der Steuerzahler wird zwar für die HYPO zur Kasse gebeten.

Rückforderungen der AMA bezahlt aber jeder Landwirt selber, da nimmt uns keiner etwas ab.

Wenn es nicht bezahlt wird wird es spätestens bei der nächsten Förderungaauszahlung abgezogen!!! Auch wenn man die Rückforderungsbescheide beeinsprucht hat.

 
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DEMI
vor 10 Jahren

@ iseline - ich stimme dir im ersten Absatz voll Inhaltlich zu. Zum zweiten Absatz kann ich nur sagen, das der Fehler bei der ganzen Geschichte nicht bei den Bauern oder der Kammer liegt, sondern bei der AMA = Agrar Markt Austria. Der Bauer muß eine Menge Verpflichtungen eingehen für die gesamte Förderungsperiode, und diese nach Punkt und Beistrich einhalten, ansonsten gibt es Strafen. Die Kammer macht Vorschäge zu Förderungsrichtlinien, oder Abänderungsvorschläge, beschließt diese aber nicht. Weiters ist sie den Landwirten bei der Antragstellung behilflich.

Das Problem ist das die AMA innerhalb der Förderungsperiode Richtlinien ändert, so wie es bei er Auswertung bzw Festsellug der Almfläche passiert ist. Immer neue Anschauungsweise von Nichtweideflächen, laufend genauere Luftbilder, häufigere Kontrollen, bei denen die eigenen Kontrollore der AMA auf der selben Alm zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Ein Beispiel dazu. Eine Gemeinschaftsalm hat die Weidefläche Ihrer Alm selbst auf 64 ha berechnet. Auf Grund der neuen Luftbilder von 2012 mußte der Obmann im Sommer 2013 zur Bezirkskammer die Alm neu digitalisieren (auf den Luftbildern die Grenzen der Weide neu einzeichnen und Nichtweideflächen berechen und abziehen (Überschimung durch Bäum, Bewuchs mit Almrosen oder Latsche, Steine Steinhaden udg.) Der Vorschlag der AMA laut Ihrer Berechnung lautete 56 ha. Auf Anraten der Kammer wurde diese vorgeschlagne Berechnung der AMA vom Obmann der Alm bestätigt. Im November 2013 wurde dann dem Obmann von der AMA die vorläufige ( die AMA gibt nie eine endgültige Berechnung an) Weidefläche für 2014 mitgeteilt, berechnet mit dem selben Luftbild von 2012, nur dieses mal waren es nur mehr 47 ha. @fb Das bedeutet mehr als 20 % Abweichung zu der Fläche die die ALM 2012 noch hatte. Wenn es genauso gehandhabt wird wie die letzten Jahre, dann bedeutet das, das die auftreibenden Bauern die Betriebsprämie die sie anteilig für Ihr augetriebenes Vieh auf dieser Alm von der AMA bezogen haben zur Gänz an die AMA zurückzahlen müssen + 100 % Sanktion = Bestrafung also das doppelte der bezogenen Förderung. Und das nicht nur für das Jahr 2013, sondern 4 Jahre zurück.

Weitere Fragen werden gerne beantwortet

 
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iseline
vor 10 Jahren

Natürlich steht den Bergbauern eine ordentliche Abgeltung ihrer Arbeit, die nicht mit jener in den Gunstlagen verglichen werden kann und dem Erhalt unserer Kulturlandschaft dient, zu. Das ist gut verständlich und wird gesellschaftlich auch akzeptiert.

Die Stimmung gegenüber der Gruppe der Landwirte und deren Forderungen wäre allerdings viel besser, wenn die Landwirtschaftskammer etwa am Beispiel der Fehlberechnungen der Almförderungen ihren Anteil auch einmal zugeben könnte. Das wäre der eigenen Gruppe der Bauern gegenüber fair, aber auch dem Steuerzahler gegenüber, der für die Fehlbeträge einspringen wird müssen.

 
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Franz Brugger
vor 10 Jahren

@Jasmin: war nicht die AMA der Verursacher, somit müsste doch die AMA alles, was über Rückzahlung geht, also die Sanktionen selbst zahlen, oder?

Die beiden im Bild wissen eben auch nicht, auf welche Seite sollten sie sich stellen.......

 
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Jasmin Veider
vor 10 Jahren

Übersteigt die Fehleinschätzung 20 Prozent, muss der Landwirt als Sanktion die gesamten Fördermittel, die er erhalten hat, an die AMA rückerstatten. Davon können auch ältere Förderungen betroffen sein, da diese Regelung rückwirkend bis 2009 gilt.

 
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Franz Brugger
vor 10 Jahren

So man dieses Problem erkannt hat geht es nun um eine Lösung. Bleibt trotzdem die Frage, da ja die gesamte Agrarpolitik in Händen der ÖVP war, wie konnte es dazu kommen??

 
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Franz Brugger
vor 10 Jahren

Wie ist das zu verstehen?

Zitat "Ist diese Marke überschritten, resultieren daraus für die Betriebe keine Rückzahlungen, sondern Sanktionen, bei denen die Bauern 100 Prozent Rückerstattungen leisten müssen. Beträge, die von der AMA ausnahmslos verlangt werden. " - ist da gemeint, dass die Bauern dies von der AMA verlangen?

Danke für Klarstellung.

 
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