
145,35 Euro Schulstarthilfe pro schulpflichtigem Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren – diese Landesförderung können Eltern noch bis zum 30. September beantragen.
Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen zuerkannt und einmal jährlich im Herbst ausbezahlt. Erstmals können ab diesem Jahr auch Drittstaatsangehörige, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, um Schulstarthilfe ansuchen. Beantragt werden kann die Schulstarthilfe mittels Formular, das in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, bei der Abteilung JUFF des Landes Tirol sowie im Einkaufszentrum Sillpark bei der Familieninfo erhältlich ist. Zudem steht das Formular auch online zum Download bereit. Für das Schuljahr 2013/2014 haben rund 12.000 Familien für 19.000 schulpflichtige Kinder Schulstarthilfe bezogen.
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