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VP-Bauern fordern jetzt ein Förderprogramm

Natura 2000: Mayerl und Kuenz stellen Dringlichkeitsantrag an den Landtag.

Beitragsbild-Mayerl-Kuenz
Martin Mayerl und Hermann Kuenz denken bereits an Fördergelder für das Iseltal.
Gestern, 23. September, luden die beiden Osttiroler VP-Landtagsabgeordneten Martin Mayerl und Hermann Kuenz in die Lienzer VP-Zentrale zu einem Pressegespräch. Einmal mehr stand die Nachnominierung der Isel als Natura 2000-Gebiet auf der Tagesordnung. Die beiden Bauernbündler sprachen allerdings weniger über die verschiedenen Ausweisungsvorschläge des Landes und des Planungsverbandes 34, sondern über ein Förder- und Entwicklungsprogramm für das Iseltal. Dazu präsentierten Mayerl und Kuenz auch einen Dringlichkeitsantrag (Das Dokument zum Download), den sie bereits im August gemeinsam mit der Grünen Abgeordneten Gabriele Fischer eingebracht haben. Darin fordern die Abgeordneten die Landesregierung auf, "die Entwicklung des Iseltales unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse durch ein regionalwirtschaftliches Programm nach dem Vorbild des Tiroler Lechtales weiter zu forcieren." "Ich gehe davon aus, dass wir im Bezirk keinen politischen Kompromiss finden werden, der auch die Bürgermeister der Gemeinden zufrieden stellt", glaubt vor allem der Maschinenring-Geschäftsführer Martin Mayerl an keine Einigung zwischen der Umweltlandesrätin Ingrid Felipe und den Bürgermeister des Iseltals. Jetzt gehe es darum, mit der zuständigen EU-Kommission Kontakt aufzunehmen, um eine fachliche Einigung zu erzielen. "Und dann ist wichtig die Auswirkungen zu behandeln – was heißt Natura 2000 für die Landwirtschaft, das Gewerbe und die Widmungen?", so Mayerl über die Vorgehensweise der ÖVP. Für Hermann Kuenz geht es jetzt vor allem um ein Entwicklungsprogramm für die Iselregion. "Landeshauptmann Günther Platter hat klar gesagt, dass er sich dem Thema selber annimmt", so der Dölsacher Obstbauer. Für die beiden Landtagsabgeordneten ist die Devise jetzt klar: "Zukunftsprojekte 'mit' Fördertöpfen umsetzen. Verkündet haben Mayerl und Kuenz auch, dass sich die Nachnominierung um "einige Monate verzögern wird". In diesem Punkt scheinen sich die Osttiroler VP-Vertreter mit der Grünen Landeshauptmann-Stellvertreterin Felipe nicht einig zu sein. Sie erklärte in einem Kurier-Interview vom Wochenende, dass sich ein Vorschlag noch bis Ende September ausgehen werde.

6 Postings

exilosttiroler
vor 10 Jahren

Von der ÖVP und den beiden Abgeordneten wird sonst immer Föderalismus eingefordert. Wenn es darum geht eine unpopuläre Entscheidung zu treffen will Mayerl diese an Brüssel abtreten obwohl es von dort Vorgaben gibt, die der Landtag umzusetzen hat. Wenn Mayerl und Kuenz diese Verantwortung und Entscheidung nicht übernehmen wollen müssen sie sich fragen wofür sie im Landtag sitzen und wofür es einen solchen braucht wenn sogar unsere Abgeordneten ihre Aufgaben von Brüssel erledigt haben wollen. Mit seinem Vorschlag bricht Mayerl selbst eine Lanze zur Abschaffung der Landtage. Damit könnten wir uns eine Menge Geld und Schönwetterpolitiker ersparen.

 
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Franz Brugger
vor 10 Jahren

Es hätte wohl NICHTS dagegengesprochen, schon jetzt Projekte für Landwirtschaft aus dem Leader Topf zu fördern, aber jemand müsste diese wohl erarbeiten.

Wenn man gestern hören konnte, dass die Ausserferner beim Start Lech-Natura 2000 nach Osttirol geschickt wurden, um da Ideen aufzunehmen, dann tritt hier klar zutage dass man bei uns Weiterentwicklung verschlafen hat.

Auch die Hektik der BGM. jetzt zeigt, dss man sich zu lange Zeit gelassen hat, obwohl man wusste, dass Natura 2000 kommen wird,

Es erscheint wirklich so zu sein, dass unsere Bürgermeister und LR zu sehr fokussiert sind, Förderungen zu fordern anstatt Ideen zu fördern!

 
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bentham
vor 10 Jahren

unsere Politiker sprechen von positiver Entwicklung für Osttirol?

dann waen de supa akademika von statistik austria woll überhaupt nix vastian http://www.statistik.at/web_de/dynamic/statistiken/bevoelkerung/051896

 
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bentham
vor 10 Jahren

DANKE, dass es noch Regionalpolitiker (In diesem Fall Iseltaler BGM) gibt, die nicht einfach über sich drüberfahren lassen. Kein Danke an die Landespolitik, die mit uns Osttirolern Tauschhandel treibt

 
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bentham
vor 10 Jahren

@Randnotiz - 100 % RICHTIG - aber ein wenig kompliziert für uns einfache Bürger - ich weiß, so sind die Regeln - so muss man begründen - LEIDER!!!!

im oben genannten Dringlichkeitsantrag unserer Hrn. "Landesvertreter" scheint eines der Hauptwörter "FÖRDERUNG / FÖRDERUNGEN" zu sein! Ist es für unsere Region wirlkich erstrebenswert uns nur mehr an Förderungen auszurichten? - machen wir uns dadurch selbstständiger oder fremdbestimmt? Die Nennung des Tiroler Lechs wird im Dringlichkeitsantrag als gutes Beispiel für die Natura 2000-Nachbenennung der Isel genannt, nur wurden keine der daraus resultierenden, guten Beispiele für ein Danach aufgezählt.

Unsere Landesvertreter BITTE an dieser Stelle anführen! Beispiel 1: bis Beispiel 12:

Ist es dagegen nicht wahr, dass wir schon jetzt, vor der Natura-2000-Nominierung, Hochwasserschutzbauten nicht mehr sinngemäß instandhalten dürfen. Alle dieser Bauten wurden nach den Hochwässern 1965/66 zum Schutz der Bevölkerung angelegt. LEIDER hat der Großteil der heute aggierenden Personen keine Erinnerungen / Wissen an diese schrecklichen Ereignisse.

Ich hoffe für uns alle, dass derartige Ereignisse in Bezug auf unsere heutige Vorgehensweis nicht mehr eintreten. Falls doch, finden sich von den heute konträr agierenden Peronen sicher VIELE, die schon immer gesagt haben, dass man auf den Schutz uns aller schauen mussss!!

 
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Randnotiz
vor 10 Jahren

Mayerl‘sche Privatstrategie?

Wie kommt Mayerl eigentlich dazu, ohne Absprache mit den Bürgermeistern aller betroffenen Gemeinden (Hopfgarten ist nicht betroffen und Kals „verhandelt“ seit etwa einem Jahr selbst) einen derart weitreichenden Vorschlag über die Medien zu unterbreiten? Wer hat ihm dazu das „Verhandlungsmandat“ erteilt, etwa der Bürgermeister seiner diesfalls nicht betroffenen Heimatgemeinde Dölsach? Damit konterkariert Mayerl aber auch das „Angebot“ der beiden Landeshauptmannstellvertreter Geisler und Felipe an den Planungsverband 34, seinen raumordnungsfachlichen Ausweisungsvorschlag (Isel von Huben bis Ainet und – nach zwischenzeitlich offensichtlich erfolgter Zustimmung der Gemeinde Kals – auch von Teilen des Kalserbaches) durch entsprechende naturkundefachliche Gutachten bis 30.09.2014 zu ergänzen. Diese Vorgangsweise entspricht auch vollinhaltlich der Koalitionsvereinbarung/dem Regierungsübereinkommen von „Schwarz-Grün“ für Tirol 2013-2018, die da lautet: „Die Frage von Natura 2000-Nachnominierungen wird fachlich unabhängig geprüft und bewertet. Das Land Tirol begegnet dem Netzwerk Natura 2000 offen und sorgt für eine gute Einbindung der Betroffenen…“

Was würde denn auch die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission ohne „wissenschaftlich“ unstrittige Feststellungen in einer „direkten“ Kontaktaufnahme „mit Brüssel“ seitens der Landesregierung, zusammen mit der Abteilung Umweltschutz (fachlich unabhängig?) sagen? Natürlich wieder genau das, was exakt in ihrem Mahnschreiben vom 30.05.2013 hinsichtlich des möglichen Bedarfes einer weiteren Ausweisung von Gebieten mitgeteilt worden ist, nämlich, dass – zusätzlich zu den bereits erfolgten vier Unterschutzstellungen in Österreich betreffend den Lebensraumtyp 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria Germanica“ - neben dem Karwendel in Nordtirol auch das „Öffentliche Wassergut der Isel und ihrer Zubringer, Schwarzach, Tauernbach und Kalserbach in Osttirol als weitere geeignete Gebiete für eine Nachnominierung vorgeschlagen“ werden, no na!!!

Es dürfte in diesem Land für dessen weitere wirtschaftliche Zukunft wohl noch schwieriger werden, wenn jeder zu diesem komplexen Europarechtsthema einfach nur seine Privatvorstellungen zu verwirklichen versucht: Letztendlich für eine Ausweisung maßgeblich sind auch nicht die Vorstellungen der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, welche ihre Klage ja im Dezember 2012 - unmittelbar vor der Anhörung durch den EuGH - mangels entsprechender, wissenschaftlich-fachlicher Gutachten (die Beweislast liegt bei ihr!) gegen den Nationalstaat Österreich in zahlreichen Fällen zurückziehen musste, sondern die eindeutigen Kriterien des EuGH aus mehreren Entscheidungen, unter welchen Vorgaben eine Meldung aus der Nationalen Liste zu erfolgen hat bzw. unter welchen nicht: Und diese sind – auch bei natürlichen Lebensräumen - ganz klar definiert und in allen vier systematisch abzuklärenden Unterpunkten durch wissenschaftlich unstrittige Gutachten zu belegen!

 
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