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Neue Förderrichtlinie für Behindertenhilfe

In Tirol erhalten derzeit rund 10.000 Menschen mit Behinderungen Mittel aus der Behindertenhilfe. Ein Großteil der Menschen mit Handicap wird von Angehörigen zu Hause betreut. „Um die pflegenden und betreuenden Angehörigen zu entlasten, fördert das Land Tirol die Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung von Menschen mit Behinderungen“, präsentiert Soziallandesrätin Christine Baur die neue Förderrichtlinie. Vom Land unterstützt wird nicht nur der stationäre, sondern nunmehr auch der ambulante Aufenthalt in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Die Dauer kann bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr betragen.

Geändert wurde auch die Richtlinie für Kostenbeiträge für stationäre Leistungen der Behindertenhilfe. Gemäß einer Entschließung des Tiroler Landtages vom März dieses Jahres werden Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer nicht als Kostenbeiträge für stationäre Leistungen der Behindertenhilfe herangezogen.

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