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Alpenverein will Öffnung von Forststraßen

Mountainbiker sollen Fahrerlaubnis erhalten, um sie vom freien Gelände fernzuhalten.

Der Österreichische Alpenverein betrachtet die Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker als Notwendigkeit. Foto: Alpenvereinsjugend/Jan Kusstatscher
Der Österreichische Alpenverein betrachtet die Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker als Notwendigkeit. Foto: Alpenvereinsjugend/Jan Kusstatscher
Die Idee klingt einfach und nicht unlogisch: Wenn man kleinere Wege oder Steige schützen und insbesondere die Querfeldeinfahrten der Mountainbiker verhindern möchte, muss man ihnen andere Optionen geben, denn das Mountainbiken ist längst zum Massensport geworden. Am einfachsten scheint es, dafür die Forststraßen zu öffnen, die – wie der Alpenverein argumentiert – "schließlich für das Befahren von tonnenschweren LKWs angelegt wurden". Dementsprechend könnten diese, so heißt es weiter "ohne zusätzlichen Aufwand und auf eine ökologisch unbedenkliche Art" geöffnet werden. Es würden sich dadurch tausende Kilometer zum Radfahren ergeben. "Es ist höchste Zeit, das Radfahren als Spielform des Bergsports anzuerkennen. Es birgt große Chancen für Fitness und Naturerlebnis und ist ein wichtiger Tourismusfaktor. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern Bayern, Südtirol und der Schweiz hinkt Österreich nach. Außerdem gelangt man mit dem Mountainbike auf umweltfreundliche Art in die Berge“, so Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins, der eine Änderung des Forstgesetzes von 1975 anstrebt. Gleichzeitig räumt er ein, dass es mit dem Tiroler Mountainbikemodell 2.0 bereits ein gut funktionierendes System gibt. Eine Öffnung aller Wege und Steige lehnt der Alpenverein ohnehin im Interesse der Wanderer, Grundeigentümer, Forstbetriebe, des Naturschutzes und der Jagd ab. Zudem sei nicht jeder Wanderweg zum Befahren geeignet und auch "die Sensibilität des Raumes müsse berücksichtigt werden", findet Ermacora. Soweit so gut und verständlich. Wie so oft liegt der Haken im Detail, denn ganz so einfach ist das nicht, besonders in Osttirol, wo es zahlreiche Kleinwaldbesitzer gibt. Im Forstgesetz steht, dass das Befahren der Forststraße mit Autos oder Fahrrädern nur mit Genehmigung des Besitzers erfolgen darf. Wenn Waldbesitzer A zustimmt, heißt das noch nicht, dass dies Waldbesitzer B auch tut und somit eine längere, befahrbare Strecke entstehen würde – so ein beliebtes Gegenargument. Das Land Tirol hält eine generelle Freigabe nicht für durchführbar, sondern zieht die gezielte Freigabe von einzelnen Strecken vor, wo mit den Grundbesitzern und normalerweise auch unter Einbindung des Tourismusverbandes individuelle Verträge ausgehandelt würden, schließlich ginge es ja nicht bloß um die Freigabe, sondern auch um die Verantwortung, wie das Erhalten der Strecke, Warnungen bei Schlägereien und anderes. Von Seiten der Forstorganisation des Landes Tirol wird darauf verwiesen, dass es schon zahlreiche offene Straßen gibt und diese auch im Internet einsehbar sind, verbunden mit einem Routensucher. Das Thema dürfte den Österreichischen Alpenverein und die Mountainbiker somit noch länger beschäftigen.

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