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Tirol vereinfacht Bauverfahren für Flüchtlingsunterkünfte

Die Tiroler Landesregierung ändert die Tiroler Bauordnung für Betreuungseinrichtungen des Landes und Bundes. Statt einer Baubewilligung und einer Bauanzeige wird für diese Bauten künftig lediglich ein vereinfachtes Bauanzeigeverfahren ausreichen. Ziel der Maßnahme ist, rasch und unbürokratisch temporäre Betreuungsplätze für Flüchtlinge zu ermöglichen. „Dabei wird es sich in erster Linie um Container- und Fertigteilbauten handeln. Diese dürfen höchstens fünf Jahre lang betrieben werden. Außerdem darf die Anzahl der Plätze zwei Prozent der Einwohnerzahl einer Gemeinde nicht übersteigen“, erklärt VP-Landesrat Johannes Tratter.

Seine grüne Regierungskollegin Christine Baur ergänzt: „Wir werden uns auch weiterhin bemühen, den Schutzsuchenden feste Unterkünfte und eine qualitätsvolle Betreuung zu bieten“.

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