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Für Schüler: Stipendien und Fahrtkostenzuschuss

Zu Schulbeginn kann wieder um Beihilfen des Landes Tirol angesucht werden. Schüler aller Schultypen von der fünften bis zur achten Schulstufe können Stipendien erhalten, wenn sie aus "zwingenden Gründen" in einem Internat untergebracht werden müssen. Darüber hinaus haben sozial bedürftige Schüler der neunten Schulstufe aller höheren und mittleren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen das Anrecht auf ein Stipendium. Ab der zehnten Schulstufe werden wiederum nur jene unterstützt, die trotz sozialer Bedürftigkeit keinen Anspruch auf eine Schülerbeihilfe des Bundes haben.

Ähnlich ist es mit den Fahrtkostenzuschüssen. Jugendliche der fünften bis achten Schulstufe, die in einem Internat untergebracht werden müssen, werden vom Land Tirol mit einem Fahrtkostenzuschuss unterstützt. Schüler ab der neunten Schulstufe, die Schulen außerhalb Tirols besuchen, haben unter bestimmten Umständen ebenso das Recht auf einen Fahrtkostenzuschuss. Die Antragsformulare liegen in den Schulen auf. Weitere Informationen gibt es hier.

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