Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und LKWs mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen neben den verpflichtenden Winterreifen auch Schneeketten mitführen. Verstöße gegen die bestehende Regelung können mit einer Anzeige und damit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Polizei ist zudem berechtigt, eventuelle Gefährdungen durch Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten dadurch zu verhindern, dass die Inbetriebnahme des Fahrzeuges verhindert wird.
Auch die Arbeiterkammer äußert sich zum Thema Winterreifen: Ein Test hat ergeben, dass die Preise für Winterreifen sehr unterschiedlich ausfallen können. Das Gleiche gilt für deren Montage. Die AK empfiehlt daher, Preise zu vergleichen, auch in Bezug auf die Lagerkosten von Reifen.
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............... und erinnert an die Winterreifenpflicht, die von 1. November bis 15. April 2016 dauert.
Es sollte vielleicht auch immer dazu gesagt werden, daß Winterreifen eine andere Gummimischung haben und eben für die kälteren Fahrbahnthemperaturen gemacht sind.