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Relaunch des Tiroler Jugendschutzgesetzes

Seit 16. November heißt das Gesetz: Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz

LRin Beate Palfrader wollte das Jugendschutzgesetz zeitgemäßer gestalten lassen. Foto: Land Tirol/Aichner
LRin Beate Palfrader wollte das Jugendschutzgesetz zeitgemäßer gestalten lassen. Foto: Land Tirol/Aichner
Auf Initiative von LRin Beate Palfrader wurde das Tiroler Jugendschutzgesetz von 1994 einem „Relaunch“ unterzogen. Da der Fokus des überarbeiteten Gesetzes auf der Jugendförderung liegt, wurde seine Bezeichnung ergänzt und lautet künftig "Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz". Am Montag, 16. November, hat die Tiroler Landesregierung die Novelle in ihrer Sitzung abgesegnet. Als letzte Etappe wird das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz im Dezember dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. „Mit der Ergänzung um jugendgefährdende Waren wie Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten und einer Aktualisierung der Regelungen über den Aufenthalt in Betriebsanlagen und Vereinslokalen ist das Gesetz nun auf der Höhe der Zeit“, freut sich die Jugendlandesrätin. Auch in Hinblick auf vermeintlich jugendgefährdende Medien wie DVDs oder Computerspiele erfolgte eine Modernisierung der Begriffe. „Damit entspricht die Novelle den neuesten Entwicklungen und aktuellen Gegebenheiten“, betont LRin Palfrader. Erstmals wird mit der Novelle der Tiroler Jugendbeirat gesetzlich verankert, womit die Jugendpartizipation erhöht werden soll. Das Gremium berät die Landesregierung in Fragen des Jugendschutzes und bei jugendpolitischen Zielsetzungen. Dem Beirat gehören unter anderem Mitglieder von Jugendorganisationen sowie VertreterInnen der Offenen und Mobilen Jugendarbeit an. „Verbote allein genügen nicht, um junge Menschen zu schützen“, ist LRin Palfrader überzeugt. „Viel wichtiger ist es, Jugendliche für mögliche Gefahren und Stolpersteine auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu sensibilisieren.“ Aus diesem Grund wird künftig von einer Bestrafung bei einer erstmaligen Übertretung des Jugendschutzgesetzes abgesehen – vorausgesetzt, der/die Jugendliche unterzieht sich einem Informations- und Beratungsgespräch, das vom Fachbereich Jugend des Landes Tirol koordiniert wird. Neu ist auch, dass Jugendliche keiner Ersatzfreiheitsstrafe unterzogen werden dürfen. Während es österreichweit beim Rauchen keine Unterschiede gibt, klaffen die Bestimmungen bei den Ausgehzeiten und beim Alkohol nach wie vor auseinander, eine diesbezügliche Einigung ist derzeit aber nicht in Sicht und Tirol wollte mit der Gesetzesnovelle auch nicht auf eine solche warten.

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