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Auf vielen Forstwegen ist das Radfahren verboten. Foto: Ramona Waldner

Auf vielen Forstwegen ist das Radfahren verboten. Foto: Ramona Waldner

Die Naturfreunde fordern: Freie Fahrt auf Forststraßen

Kampagne und Aktionstage am 8. und 9. April in ganz Österreich.

Mit geführten Touren, Sternfahrten und Fahrtechniktrainings wollen die Naturfreunde Österreichs auf einen Umstand aufmerksam machen, der manchem Mountainbiker vielleicht gar nicht bewusst ist: Im Gegensatz zum Wandern ist Radfahren im Wald nur auf dezidiert genehmigten Strecken erlaubt. Von den rund 120.000 Kilometern Forststraßen in Österreich darf tatsächlich nur ein geringer Teil offiziell befahren werden. Seit einem Jahr läuft die Naturfreunde-Kampagne "Freie Fahrt für RadfahrerInnen auf Forststraßen". Mit Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und einer Unterschriften-Aktion, die bislang rund 30.000 Personen unterstützt haben, wollen die Naturfreunde ihr Ziel erreichen: neue, klare und zeitgemäße gesetzliche Regelungen für legales Radfahren auf Forststraßen.

2 Postings

DEMI
vor 8 Jahren

@ anton2009 schön wäre es wenn es für Forstwegebau 90 % öffentliche Mittel gäbe. Es gibt einen sehr strengen Kriterienkatalog, wenn man da besteht gibt es für normalen Forstwegebau max 30 % öffentlichen Zuschuß, ansonsten gar nichts. Bei flächenwirtschaftlichen Projekten = großflächige Erschließungen oder der Notwendikeit des Weges um Wildbach und Lawinenverbauungsprojekte zu errichten (gibt es kaum noch) kommt man vielleicht auf 50 % Soviel zur Errichtung eines Forstweges, die Erhaltung liegt dann alleine in der Hand der Waldbesitzer, bzw. der Weggemeinschaftsmitglieder sprich Wegerhalter, davon spricht dann keiner. Wie anton schon richtig erkannt hat ist ein sehr großes Haftungsfrage. Und zu guter letzt der wichtigste Punkt: Forstwege werden gebaut um die Waldflächen zu bewirtschaften, und das wird schwierig wenn überall öffiziell Radfahrer unterwegs sein dürfen.

 
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anton2009
vor 8 Jahren

Ich kann diese Aktion nur voll und ganz unterstützen, da die Forstwege zu 90 % mit Geldern der öffentlichen Hand errichtet wurden. Ein Problem stellt allderdings die Haftung bei Unfällen dar. Die derzeitige Gesetzeslage nimmt bei Unfällen den Wegbesitzer in die Pflicht. Hier ist Eigenverantwortung der Radler gefordert! Eine Gesetzesänderung ist daher zwingend notwendig; dann werden auch die Wegbesitzer nichts mehr gegen das Radeln haben. Auf den derzeit erlaubten Forstwegen in Tirol hat das Land eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen!

 
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