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Der „Alko-Lock“ ist da: Keine Zündung ab 0,1 Promille

Ab 1. November kann man auch in Osttirol bei Führerscheinentzug "Bewährung" beantragen.

In den USA sind sie in 28 Bundesstaaten vorgeschrieben, in Österreich nur eine Option: „Alko-Locks“, Wegfahrsperren für das Auto, die dann zum Einsatz kommen sollen, wenn der Lenker oder die Lenkerin, eine relativ hohe Strafe wegen Trunkenheit am Steuer ausgefasst hat. Das Gesetz, auf dem die neue Regelung beruht, wurde Ende 2016 auf Vorschlag von Verkehrsminister Jörg Leichtfried mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen und von Experten schon damals kritisiert, vor allem wegen der hohen Kosten für die Betroffenen. Jetzt wird das Autofahren auf Bewährung Realität.
Einsteigen, ins Röhrchen blasen, starten – demnächst können Alkosünder auf Bewährung früher zurück ans Steuer, müssen dafür aber tief in die Tasche greifen. Foto: Kuratorium für Verkehrssicherheit
Ab 1. November kann man auch in Osttirol einen Alko-Lock beantragen. Dazu muss die Trunkenheit am Steuer nach dem 31. August passiert sein und die dafür ausgefasste Strafe muss mindestens vier Monate Führerscheinentzug zur Folge haben. Zwei Monate muss man auf jeden Fall dem Lenkrad fernbleiben, danach darf man das eigene Auto wieder starten, wenn der Antrag auf Teilnahme am Alternativen Bewährungssystem genehmigt wird und die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Im Klartext: man braucht eine „Alkoholwegfahrsperre“, kurz Alko-Lock. Sie wird ins Fahrzeug eingebaut und muss dort für mindestens sechs Monate bleiben. Vor dem Starten des Wagens muss man in den Alkomat blasen. Ab 0,1 Promille wird eine Wegfahrsperre aktiviert. Problem: Das Gerät kostet 1500 Euro, kann aber auch um sieben Euro pro Tag gemietet werden. Der Einbau kostet 300 Euro. Neben diesen Kosten bezahlt man noch für vier sogenannte Mentoring-Gespräche jeweils 120,- Euro pro Termin. Summa summarum kostet die frühere Rückkehr ins Cockpit also rund 2.300 Euro und ist damit wohl bestenfalls für Menschen sinnvoll, die ihr Fahrzeug zur Berufsausübung brauchen. Die Strafe für die Alkoholfahrt – mindestens 2000 Euro – ist in diesem Betrag natürlich noch nicht enthalten. Den Antrag für einen Alko-Lock stellt man bei der Bezirkshauptmannschaft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beauftragt die Behörde die Produktion eines Führerscheins mit dem Zahlencode 69 und stellt zeitgleich einen vorläufigen Führerschein aus. Das kostet extra. Alle weiteren Dokumentationen laufen direkt zwischen der Behörde und dem Arbeiter-Samariter-Bund, der das Alkohol-Interlock-Programm umsetzt. Der Arbeiter-Samariter-Bund verwaltet die Geräte, führt die Mentoringgespräche durch, übernimmt die Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und erfasst sämtliche Daten. Auch dieses Monopol wurde kritisiert, der Zuschlag erfolgte laut Ministerium aber nach Ausschreibung. Alle Infos auf einen Klick!
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

5 Postings

Churchill
vor 7 Jahren

Wenns nach mir ginge, könnte jedes Automobil standardmäßig ein solches Teil verbaut haben.

Bevor ich lang hin und her überleg, ob ich noch fahren kann, ob ich die Kiste nicht evtl stehen lassen muss, trink ich lieber gleich gar nix beim Fahren. Die Versicherung steigt ja ohnehin aus, wenn was wäre.

Von einem Bier hab ich nix und wenns "nur um den Geschmack" ginge, kann ich auch gleich Alkoholfreies trinken.. Was soll das bringen?

 
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Messer
vor 7 Jahren

Wie chiller336 und MelissaM schon angeführt haben, dürfte dieses System in der Praxis alles andere als "sicher" sein.

Kann mir aktuell keine technische Möglichkeit vorstellen, welche sicherstellt, dass derjenige, welcher dazu gezwungen werden soll, eine Atemspende abzugeben, diese auch garantiert abliefert.

Scheint wieder mal dummer Aktionismus zu sein. Eine Sache zu Ende zu denken, scheint besonders dem Gesetzgeber schwer zu fallen.

 
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Gorilla im Nebel
vor 7 Jahren

Wenn die Geräte den Fahrer nicht erkennen sind sie nutzlos. Wenn sie ihn erkennen, was passiert dann bei gemeinsamer Nutzung eines Fahrzeugs? Ihm wurde der Führerschein abgenommen und sie kann das Auto dann auch nicht mehr starten, ohne eine Atemspende des Gatten?

 
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chiller336
vor 7 Jahren

an und für sich eine gute idee - ich frag mich trotzdem: was passiert wenn ein nüchterner bläst, um dem fahrer das fahren zu ermöglichen?

 
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    Kiew
    vor 7 Jahren

    Ich habe in Skandinavien dieses System bei Bussen erlebt: Das Sytem lässt sich nicht überlisten, nur der Fahrer selbst kann es aktivieren. Würde vermutlich auf der Brennerstrecke einige LKWs zum Parken verdammen und manchem Fahrer ein verlängertes Wochenende bescheren. Soviele ursprünglich teure Neuerungen (Autoradio, Klimaanlage...) sind heute Standard.

     
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