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Foto: Brunner Images

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Die Ausstellung der Wahlkarten hat begonnen

Antrag wird an die Gemeinde gestellt und darf nicht per Telefon erfolgen.

Nach Zulassung der Landeswahlvorschläge hat in den Tiroler Gemeinden die Ausstellung der Wahlkarten für die Landtagswahl am 25. Februar begonnen. Eine Wahlkarte beantragen können alle Wahlberechtigten, die aus unterschiedlichen Gründen am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal ihres Sprengels abgeben können. Auch „Auslandstiroler“, die sich in der „Auslandstirolerevidenz“ ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde rechtzeitig eintragen haben lassen, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können schriftlich (z.B. Post, E-Mail) bis Mittwoch, 21. Februar, gestellt werden. Ein mündlicher, persönlicher Antrag ist noch bis Freitag, 23. Februar, 14.00 Uhr, möglich. Diese Frist gilt auch für schriftliche Anträge, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Für viele Gemeinden kann ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte auch über die Internetseite www.wahlkartenantrag.at eingebracht werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausnahmslos nicht zulässig. Erforderliche Unterlagen und Nachweise: Im Antrag muss man begründen, warum man eine Wahlkarte beantragt. Der Antragsteller muss zudem seine Identität nachweisen. Beim mündlich gestellten Antrag ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder eine andere amtliche Urkunde nachzuweisen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Beim schriftlich gestellten Antrag kann die Identität auch auf andere Weise, insbesondere durch Vorlage der Ablichtung eines solchen amtlichen Dokuments, glaubhaft gemacht werden. Dies gilt auch im Fall der elektronischen Einbringung des Antrages, sofern dieser nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Wahlkarten können portofrei per Post an die Gemeinde, die sie ausgestellt hat, übermittelt werden. Die Adresse der Gemeinde ist auf der Wahlkarte aufgedruckt. Wahlkarten müssen so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie spätestens am Freitag, 23. Februar, bei der Gemeinde einlangen. Wahlkarten können bis Freitag, 23. Februar, 14.00 Uhr auch bei der Gemeinde (persönlich oder durch Boten) abgegeben werden und auch noch am Wahltag  persönlich oder durch Boten überbracht werden. Diese Form der Übermittlung ist nur am Wahltag und ausschließlich während der Wahlzeit des betreffenden Wahllokals möglich. ACHTUNG: Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder in anderen Gemeinden am Wahltag ist nicht möglich!  

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